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Ausbildungsabbrüche und Vertragslösungen

Nicht jede Vertragslösung ist ein Ausbildungsabbruch!

Vertragslösungen sind vor Ablauf der im Berufsausbildungsvertrag genannten Ausbildungszeit gelöste Ausbildungsverträge. Hierbei ist zu beachten, dass eine Vertragslösung nicht unbedingt einen endgültigen Abbruch der Berufsausbildung bedeutet; auch Betriebs- oder Berufswechsel innerhalb des dualen Systems können mit Vertragslösungen einhergehen.

 

Ausbildungsabbruch
Im Herbst 2002 hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) eine Befragung bei rund 2 300 Jugendlichen, deren Ausbildungsvertrag im Ausbildungsjahr 2001/2002 gelöst wurde, durchgeführt. Neben den Gründen für die Vertragslösung wurde auch der weitere Verbleib der Jugendlichen nach der Lösung erfragt, sodass auch Ausbildungsabbrüche als Teilgruppe aller Lösungen untersucht werden konnten. Ausführliche Informationen zu dieser Untersuchung finden Sie unter Vertragslösungen: Gründe und Verbleib.

2009 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Expertise Ausbildungsabbrüche vermeiden - neue Ansätze und Lösungsstrategien von Unique, Gesellschaft für Arbeitsgestaltung, Personal- und Organisationsentwicklung mbH, veröffentlicht. Hier werden Wege aufgezeigt, die einen Ausbildungsabbruch vermeiden können.

 

Vertragslösung
Zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrags kann es sowohl seitens des Auszubildenden, als auch des Ausbildungsbetriebes oder in beiderseitigem Einvernehmen kommen. Die Gründe für Vertragslösungen sind vielfältig und mitunter komplex. Sie reichen von Betriebsschließungen und gesundheitlichen Gründen, revidierten Berufswahlentscheidungen bis hin zu Konflikten zwischen Ausbildern und Auszubildenden.

Auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31.12.) berechnet das BIBB jährlich die Vertragslösungsquote (keine Abbrecherquote!). Eine ausführliche Darstellung zu der quantitativen Entwicklung von Vertragslösungen finden Sie unter Vertragslösungen: Quantitative Entwicklung.

Stand der Information: September 2011

Letzte Änderung: 25.07.2012


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Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

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