Ausbildungsquote
Indikatoren zur betrieblichen Ausbildungsbeteiligung - Ausbildungsquote
Name
Ausbildungsquote
Kernaussage
Kernaussage Im Jahr 2008 sind unter den 27,6 Mio. sozialversicherungspflichtig gemeldeten Beschäftigten 1,8 Mio. Beschäftigte in Ausbildung. In diesem Berichtsjahr beträgt der Anteil der Auszubildenden an den Beschäftigten durchschnittlich 6,6 %. Nach Betriebsgrößenklassen unterschieden beträgt die Ausbildungsquote:
in Kleinstbetrieben 8,0 %
- mit 1 Beschäftigten 4,9 %
- mit 2 Beschäftigten 7,2 %
- mit 3 Beschäftigten 8,2 %
- mit 4 Beschäftigten 8,8 %
- mit 5 - 9 Beschäftigten 8,8 %
in Kleinbetrieben 7,2 %
- mit 10 - 19 Beschäftigten 7,8 %
- mit 20 - 49 Beschäftigten 6,7 %
- in mittleren Unternehmen 6,2 %
- mit 50 - 99 Beschäftigten 6,3 %
- mit 100 - 249 Beschäftigten 6,2 %
in KMU insgesamt 7,0 %
in Großunternehmen 5,6 %
- mit 250 - 499 Beschäftigten 6,2 %
- mit 500 - 999 Beschäftigten 6,0 %
- mit 1000 und mehr Beschäftigten 5,0 %
Gesamt 6,6 %
Aktualität
Daten werden ab Oktober des Folgejahres zur Verfügung gestellt.
Bedeutung für die berufliche Bildung
Der Indikator zeigt an, wie groß der Anteil der Auszubildenden an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist. Er bildet einen Maßstab, um die Beteiligung privater und öffentlicher Betriebe an der beruflichen Ausbildung Jugendlicher und dessen Entwicklung zu beurteilen.
Gegenüber Stichprobenerhebungen wie dem IAB-Betriebspanel haben Auswertungen der Beschäftigten- und Betriebsstatistik den besonderen Vorteil, Aussagen über die Grundgesamtheit aller Betriebe und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu ermöglichen. Damit kann auf Hochrechnungen und die Berechnung von Schätzintervallen verzichtet werden.
Bezugsgrößen
Zähler: Anzahl der Beschäftigten in Ausbildung nach den Personengruppenschlüsseln 102 und 141 der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit
Nenner: Summe der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einschließlich Auszubildender
Berechnungsformel
*100
(Bestand an Auszubildenden)/(Bestand an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten) * 100
Mögliche Differenzierungen
- Betriebsgrößenklassen
- aggregierte Wirtschaftszweige (WZ 2008)
- aggregierte Berufsgruppen (KldB 1988/2010)
- Regionen (Ost-/Westdeutschland, Bundesländer, Arbeitsagenturen)
Datenquellen
Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit
Die gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Beschäftigungsstatistik ist seit dem 1. Januar 1998 das Dritte Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III) vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594) in der Fassung der zwischenzeitlich erfolgten Änderungen. Die BA ist gemäß § 281 damit beauftragt, auf der Grundlage der Meldungen nach § 28a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch - Sozialversicherung - (SGB IV vom 23. Dezember 1976 [BGBl. I S. 3845]) eine Statistik über Beschäftigung zu erstellen.
Stichtag/Betrachtungszeitraum
Der Indikator ist stichtagbezogen (31.12.) und spiegelt die Situation am Ende des Berichtsjahres wider.
Hinweise zur Güte des Indikators
Nach Einschätzung des Statistischen Bundesamtes stellt die Beschäftigtenstatistik aufgrund des Meldeverfahrens für die Sozialversicherungsträger insgesamt eine valide Basis für statistische Berechnungen dar. Die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Angaben werden zu einem großen Teil durch Prüfverfahren garantiert. Dennoch gibt es Versichertenkonten, die unvollständig sind. Dies führt dazu, dass für einige Merkmale nicht zuordenbare bzw. keine Angaben vorhanden sind (STATISTISCHES BUNDESAMT 2005).
Bei der Interpretation ist zu beachten, dass
- sich der Anteil der Auszubildenden an den Beschäftigten im Laufe eines Jahres verändert und der gewählte Stichtag Ende Dezember keine Aussagen über die durchschnittliche Ausbildungsbeteiligung der Wirtschaft innerhalb eines Jahres ermöglicht (JACOBEBBINGHAUS ET AL. 2008);
- sich unter den Meldungen zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Ausbildung auch Arbeitgebermeldungen zu Auszubildenden im Gesundheitswesen (z. B. Gesundheits- und Krankenpfleger/-in etc.) befinden, deren Ausbildungsgänge nicht den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung unterliegen, was zu einer leichten Verzerrung der Bestandszahlen führt;
- der Anteil fehlender Berufsangaben zu den Beschäftigten in Ausbildung in den letzten Jahren stark zugenommen hat und eine Bewertung der berufssektoralen Entwicklungen dadurch erschwert wird;
- bei der Berechnung der Ausbildungsquote sämtliche Beschäftigten von Betrieben berücksichtigt sind, die am Stichtag keine Ausbildungsberechtigung haben.
Sonstige Interpretationshinweise / (Häufig gestellte Fragen)
Wer wird gezählt?
Als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zum jeweiligen Stichtag werden von den auskunftspflichtigen Betrieben alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gemeldet, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Ausbildung werden über die Personengruppenschlüssel 102 und 141 gemeldet (BA 2008). Dies sind Auszubildende, deren Ausbildungsverhältnis den Regelungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung unterliegt bzw. die eine Berufsausbildung auf unter Bundesflagge fahrenden Seeschiffen der Kauffahrteischifffahrt absolvieren. Aufgrund von relativ weit gefassten Zuordnungskriterien enthalten die Meldungen zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Ausbildung auch Arbeitgebermeldungen zu Auszubildenden im Gesundheitswesen, deren Ausbildung nicht durch das BBiG geregelt ist, sowie Meldungen zu Auszubildenden, die einen Vertrag mit einer außerbetrieblichen Einrichtung abgeschlossen haben. Diese Zählweise führt dazu, dass die quantitative Bedeutung der dualen Berufsausbildung im engen Sinne systematisch leicht überschätzt wird.
Wer wird nicht gezählt?
Nicht gezählt werden Erwerbstätige, die nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen.
Auszug aus: Dionisius, Regina; Lissek, Nicole; Schier, Friedel: Beteiligung an beruflicher Bildung - Indikatoren und Quoten im Überblick. - Bonn, 2012
(Wissenschaftliche Diskussionspapiere / Bundesinstitut für Berufsbildung ; 133)




