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Entwicklung der Fortbildung Industriemeister/-in Fachrichung Schuhfertigung

Neuordnung der Fortbildungsregelung "Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Schuhfertigung" nach § 53 BBiG

Die jetzige Fortbildungsregelung stammt aus dem Jahr 2002.
Durch die anstehende Novellierung soll die strukturelle Anpassung an die Industriemeisterverordnungen der vergangenen Jahre erfolgen und die Inhalte den aktuellen Anforderungen der Branche angepasst werden.

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Letzte Änderung: 16.01.2012


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