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Gleichwertigkeit von Prüfungszeugnissen

Überprüfung der Gleichwertigkeit von Prüfungszeugnissen von Berufsfachschulen mit Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfungen in Ausbildungsberufen

Das BIBB soll die Gleichwertigkeit von Prüfungszeugnissen von insgesamt sieben Berufsfachschulen in den Ländern Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz mit Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung von anerkannten Ausbildungsberufen überprüfen. Diese Gutachten des BIBB sind Grundlage für die vom BMWi  zu erlassenden Rechtsverordnungen über die Gleichstellung dieser Schulzeugnisse mit Abschluss-/Gesellen-Zeugnissen anerkannter Ausbildungsberufe. Die genannten Gesetzesnormen ermächtigten das BMWi, im Einvernehmen mit dem BMBF und nach Anhörung des BIBB-Hauptausschusses durch Rechtsverordnung (die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen) außerhalb des Anwendungsbereiches des BBiG erworbene Prüfungszeugnisse den entsprechenden Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung gleichzustellen, wenn die Berufsausbildung und die in der Prüfung nachzuweisenden beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gleichwertig sind.

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Letzte Änderung: 05.06.2012


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53175 Bonn
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