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Entwicklung der Ausbildung zum/r Rechtsanwalstfachangestellten

Novellierung der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten

Der bestehende Ausbildungsberuf "Rechtsanwaltsfachangestellte/r" ist einer von vier Berufen, die in der sog. "Re-NoPat - Ausbildungsverordnung" vom 23.11.1987  gemeinsam verordnet worden sind.
Diese Berufsgruppe soll in Form von vier eigenständigen dreijährigen Berufen mit gemeinsamen Kernqualifikationen neu geordnet werden.
Als zeitliche Gliederung wurde die Zeitrichtwertmethode (Zeiten vor und nach der Zwischenprüfung) gewählt.
Ein Inkrafttreten ist zum 1. August 2013 vorgesehen.

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Letzte Änderung: 29.10.2012


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