Handwerkliche Elektroberufe
Implementation der neuen industriellen Elektroberufe
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Die handwerklichen Elektroberufe wurden zuletzt 2003 neugeordnet, einschließlich der Änderung der Berufsbezeichnungen und der Berufsschneidungen. Verbunden damit war die Erprobungsverordnung für die Gestreckte Gesellenprüfung. In 2008 wurde diese Erprobungsverordnung aufgehoben und als Regelverordnung erlassen. Derzeit sind folgende Ausbildungsberufe gültig:
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Weiterhin gilt die im Rahmen der Schaffung der IT-Berufe in 1999 geschaffene Ausbildungsordnung zum
- Informationselektroniker/in in den Schwerpunkten
- Bürosystemtechnik
- Geräte- und Systemtechnik
Angesichts der technologischen und Organisationsentwicklung in Handwerksunternehmen sind zunehmend mehr Ausbildungsberufe so angelegt, dass das Berufsprofil das Installieren, Anschließen, in Betrieb nehmen, Warten und Instandhalten berufstypischer, elektrischer Betriebsmittel und Anlagen mit einschließt. Die Ausbildungsordnungen legen die dafür notwendigen Ausbildungsinhalte (zu erwerbende Kompetenzen) und Prüfungsregelungen fest.
Ausbildungsberufe im Handwerk sind hier
- Mechatroniker/in für Kältetechnik (2007)
- Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnik (2003)
- Ofen- und Luftheizungbauer/in (2006)
- KFZ-Mechatroniker/in mit den Schwerpunkten (2006)
o Personenkraftwagentechnik,
o Nutzfahrzeugtechnik,
o Motorradtechnik
o Fahrzeugkommunikationstechnik





