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Handwerkliche Elektroberufe

Implementation der neuen industriellen Elektroberufe

 Eletronikerin am Schaltkasten Die handwerklichen Elektroberufe wurden zuletzt 2003 neugeordnet, einschließlich der Änderung der Berufsbezeichnungen und der Berufsschneidungen. Verbunden damit war die Erprobungsverordnung für die Gestreckte Gesellenprüfung. In 2008 wurde diese Erprobungsverordnung aufgehoben und als Regelverordnung erlassen.
Derzeit sind folgende Ausbildungsberufe gültig:
  • Elektroniker/in mit den Fachrichtungen
    • Energie- und Gebäudetechnik  
    • Automatisierungstechnik
    • Informatio
      ns- und Telekommunikationstechnik
  • Elektroniker/in für Maschinen- und Antriebstechnik
  • Systemelektroniker/in

Weiterhin gilt die im Rahmen der Schaffung der IT-Berufe in 1999 geschaffene Ausbildungsordnung zum

  • Informationselektroniker/in in den Schwerpunkten 
    • Bürosystemtechnik
    • Geräte- und Systemtechnik

Angesichts der technologischen und Organisationsentwicklung in Handwerksunternehmen sind zunehmend mehr Ausbildungsberufe so  angelegt, dass das Berufsprofil das Installieren, Anschließen, in Betrieb nehmen, Warten und Instandhalten berufstypischer, elektrischer Betriebsmittel und Anlagen mit einschließt. Die Ausbildungsordnungen legen die dafür notwendigen Ausbildungsinhalte (zu erwerbende Kompetenzen) und Prüfungsregelungen fest.

Ausbildungsberufe im Handwerk sind hier

  • Mechatroniker/in für Kältetechnik (2007)
  • Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnik (2003)
  • Ofen- und Luftheizungbauer/in (2006)
  • KFZ-Mechatroniker/in mit den Schwerpunkten (2006)
    o Personenkraftwagentechnik,
    o Nutzfahrzeugtechnik,
    o Motorradtechnik
    o Fahrzeugkommunikationstechnik

Beiträge

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      Letzte Änderung: 21.04.2010


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