Entstehung der Ausbildungsberufe
Etwa zwei Drittel aller Erwerbstätigen in Deutschland haben im Verlauf ihres Bildungsweges eine Berufsausbildung im "dualen System" mit überwiegenden betrieblichen Ausbildungsanteilen absolviert. Der Zugang zur dualen Ausbildung ist an keinen bestimmten Schulabschluss gebunden.
Für die 344 staatlich anerkannten Ausbildungsberufe (Stand: 1. August 2011) wurden vom jeweils zuständigen Bundesministerium (in der Regel das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung Ausbildungsordnungen erlassen. Sie enthalten für den betrieblichen Teil der Berufsausbildung die Mindestanforderungen, die für eine zeitgemäße Ausbildung auf hohem Niveau unverzichtbar sind. Gleichzeitig eröffnen gestaltungsoffene Ausbildungsordnungen die Möglichkeit, aktuelle Entwicklungen und betriebliche Besonderheiten zu berücksichtigen.
Die Erarbeitung neuer oder die Modernisierung bestehender Ausbildungsordnungen und ihre Abstimmung mit den Rahmenlehrplänen der Länder erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, in das die an der beruflichen Bildung Beteiligten, also Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Bund und Länder, maßgeblich einbezogen sind.
Durch die kontinuierliche Modernisierung hat sich die Anzahl der anerkannten Ausbildungsberufe in den vergangenen dreißig Jahren von 606 im Jahr 1971 auf derzeit 344 Berufe verringert.
mehr zur quantitativen Entwicklung der Ausbildungsberufe




