Angebots-Nachfrage-Relationen
Auf der Basis der Daten aus der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30. September sowie den Ergebnissen der Ausbildungsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit (Stichtag ebenfalls 30. September) wird die Ausbildungsplatzbilanz in Form von Angebots-Nachfrage-Relationen (ANR) ausgewiesen.
Die Angebots-Nachfrage-Relation (ANR) gibt wieder, wie viele Angebote rechnerisch auf 100 Nachfrager entfallen. [Hinweis: Die Ausbildungsmarktstatistik der BA wurde bis Oktober 2006 unter dem Begriff Berufsberatungsstatistik geführt.]
Das Ausbildungsplatzangebot errechnet sich aus der Zahl der zwischen dem 01. Oktober und dem 30. September des Folgejahres neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zuzüglich der bei den Arbeitsagenturen gemeldeten Ausbildungsstellen, die am 30. September noch nicht besetzt waren.
Die Ausbildungsplatznachfrage ergibt sich aus der Zahl der im gleichen Zeitraum neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zuzüglich der am 30. September bei den Arbeitsagenturen gemeldeten, noch Ausbildungsplätze suchenden Personen.
Die Berechnungen der Ausbildungsplatznachfrage und der ANR erfolgen zum einen nach der alten und zum anderen nach der neuen, erweiterten Definition: Der Unterschied besteht dabei im Umgang mit erfolglosen, zum 30. September noch weiter suchenden Ausbildungsplatznachfragern. Die BA weist hier zum einen Daten zu den weiter suchenden, "unversorgten Bewerber/-innen" (ohne Verbleib in einer Alternative) aus und zum anderen Daten zu den Bewerber/-innen, die aus einer alternativen Verbleibsmöglichkeit weiter nach einer Ausbildungsstelle suchen ("Bewerber mit Alternative zum 30.09.").
Bei der Nachfrageberechnung und bei der ANR nach alter Definition bleiben die weiter suchenden Bewerber mit Alternative unberücksichtigt ("klassische ANR"); bei der Nachfrageberechnung und der ANR nach erweiterter Definition werden auch diese Bewerber/-innen berücksichtigt ("erweiterte ANR").
klassische ANR
Angebot = bis zum 30. September neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zuzüglich der bei den Arbeitsagenturen gemeldeten Ausbildungsstellen, die am 30. September noch nicht besetzt waren.
Nachfrage = bis zum 30. September neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zuzüglich der am 30. September bei den Arbeitsagenturen gemeldeten und noch nicht vermittelten Ausbildungsstellenbewerber und -bewerberinnen (ohne Alternative).
erweiterte ANR
Grundlage für die Berechnung der erweiterten ANR ist die erweiterte Nachfragedefinition
Angebot = bis zum 30. September neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zuzüglich der bei den Arbeitsagenturen gemeldeten Ausbildungsstellen, die am 30. September noch nicht besetzt waren.
Nachfrage = die bis zum 30. September neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zuzüglich der "unversorgten" Bewerber/-innen plus der bei den Arbeitsagenturen gemeldeten Ausbildungsstellenbewerber/-innen, die vorläufig in eine Alternative zu einer Berufsausbildung einmünden (z.B. erneuter Schulbesuch, Praktikum, "Jobben"), aber von dort aus weiter nach einer Ausbildungsstelle suchen.




