Entwicklung des Angebots an Ausbildungsstellen
Ausbildungsstellenangebot
Das Ausbildungsplatzangebot wird in Anlehnung an § 86 (2) des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) als Summe der Zahl der zwischen dem 01. Oktober und 30. September neu abgeschlossenen (und Ende September noch bestehenden) Ausbildungsverträge und der bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Vermittlung angebotenen, aber am 30. September noch unbesetzten Ausbildungsstellen definiert. Im Angebot sind sowohl besetzte und unbesetzte Plätze für eine betriebliche als auch besetzte Plätze für eine außerbetriebliche Ausbildung enthalten.




