Entwicklung der Nachfrage nach Ausbildungsplätzen
Grundlagen der Messung der Ausbildungsplatznachfrage
Bei der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09. wird in direkter Zusammenarbeit mit den für die Berufsausbildung zuständigen Stellen die Anzahl der Ausbildungsverträge erhoben, die im Zeitraum vom 01. Oktober des Vorjahres bis zum 30. September des Erhebungsjahres neu abgeschlossen und nicht vorzeitig gelöst wurden. Diese Zahl wird gleichgesetzt mit der Zahl der erfolgreichen Ausbildungsplatznachfrager.
Die BIBB-Daten werden anschließend in Verbindung mit den Daten zu den erfolglosen Ausbildungsstellenbewerbern aus der Ausbildungsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) genutzt, um die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen in Anlehnung an die gesetzliche Definition zu ermitteln. Aus der BA-Ausbildungsmarktstatistik wird somit die Zahl der erfolglosen Ausbildungsplatznachfrager abgeleitet.
Was sagt das Gesetz?
Nach § 86 Berufsbildungsgesetz (BBiG) soll der Berufsbildungsbericht der Bundesregierung zur Entwicklung des Ausbildungsmarktes im Vorjahr neben den am 30. September noch bestehenden, neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen der vergangenen zwölf Monate (= "erfolgreiche Ausbildungsplatznachfrage") "die Zahl der am 30. September des vergangenen Jahres (.) bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Ausbildungsplätze suchenden Personen" (= erfolglose Ausbildungsplatznachfrage) benennen. Durch die Addition beider Größen errechnet sich die Ausbildungsplatznachfrage.
Berechnungsvarianten der Ausbildungsplatznachfrage
In früheren Jahren wurde der Kreis der "am 30. September des vergangenen Jahres (.) bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Ausbildungsplätze suchenden Personen" ausschließlich über die bei der Arbeitsverwaltung gemeldeten Ausbildungsstellenbewerber ermittelt, die am 30. September als so genannte "unversorgte Bewerber" sich weder in einer Berufsausbildung noch in einem alternativen Verbleib befanden und für die die Vermittlungsbemühungen weiterliefen. Zusammen mit der Zahl der neu angeschlossenen Ausbildungsverträgen errechnete sich daraus die Ausbildungsplatznachfrage nach klassischer Definition.
Diese klassische Berechnung der Ausbildungsplatznachfrage wurde aber dem Gesetzestext nicht vollständig gerecht. Denn nach § 86 BBiG bestimmt sich der Kreis der erfolglosen Ausbildungsplatznachfrager ausschließlich über den Status der Ausbildungssuche ("am 30. September . Ausbildungsplätze suchende Personen) und nicht über den Verbleibsstatus. Dies bedeutet, in den Kreis der erfolglosen Ausbildungsplatznachfrager sind auch jene bei der Bundesagentur für Arbeit am 30. September gemeldeten Ausbildungsplätze suchenden Personen zu berücksichtigen, die sich zu diesem Zeitpunkt in (vorläufigen) Alternativen wie z.B. erneuter Schulbesuch, berufsvorbereitende Maßnahme, Arbeit, Jobben, Praktikum befinden, für die aber auch am 30. September die Vermittlungsbemühungen weiterlaufen (so genannte "Bewerber mit Alternative zum 30.09."). Rechnet man diese Personen ebenfalls in die Ausbildungsplatznachfrage mit ein, gelangt man zur Ausbildungsplatznachfrage nach erweiterter Definition. Diese Berechnung ergibt ein deutlich realistischeres Bild zum Umfang der tatsächlichen Ausbildungsplatznachfrage.
Berechnung der bundesweiten Ausbildungsplatznachfrage zum Stichtag 30. September
| Jahr | neu abgeschlossene Ausbildungs-verträge | bei der Arbeitsverwaltung gemeldete Ausbildungsplätze suchende Personen | Ausbildungsplatz-nachfrage | ||
| "unversorgte Bewerber" | "Bewerber mit Alternative zum 30.09." | nach klassischer Definition (Sp.1 + Sp.2) |
nach erweiterter Definition (Sp.1 + Sp.2 + Sp.3) |
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| Spalte 1 | Spalte 2 | Spalte 3 | Spalte 4 | Spalte 5 | |
| 2007 | 625.885 | 32.587 | 98.014 | 658.472 | 756.486 |
| 2008 | 616.342 | 14.505 | 81.741 | 630.847 | 712.588 |
| 2009 | 566.004 | 9.595 | 73.391 | 575.599 | 648.990 |
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Zu den bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Ausbildungsplätze suchenden Personen wurden nur jene bei den Agenturen für Arbeit und den Arbeitsgemeinschaften gemeldete Personen gerechnet, die eine Ausbildung im dualen System suchen und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Dies führt zu marginalen Abweichungen gegenüber den von der Bundesagentur für Arbeit (2009a) veröffentlichten Zahlen. Quellen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Erhebung zum 30. September; Bundesagentur für Arbeit (2009a) |
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Berechnung der Ausbildungsplatznachfrage unter Einschluss der noch suchenden Bewerber, die bei den zugelassenen kommunalen Trägern (zkT) registriert sind
Nach § 35 SGB III haben sowohl "die Agenturen für Arbeit (AA) als auch die Träger der Grundsicherung (.) Ausbildungsvermittlung (.) durchzuführen. Träger der Grundsicherung können diese Aufgabe durch die AA wahrnehmen lassen (§ 16 Abs. 4 SGB II). Bisher konnten Statistiken hierüber nur aus Daten der AA sowie der Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) aus dem BA-eigenen Fachverfahren veröffentlicht werden." Von den zugelassenen kommunalen Trägern (zkT) liegen erstmals seit dem Vermittlungsjahr 2008/2009 "auswertbare Ergebnisse zu Bewerbern für Berufsausbildungsstellen ab Oktober 2008 vor" (BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT 2009)
Demnach ergeben sich für 2009 folgende Ergebnisse zur Ausbildungsplatznachfrage:
Berechnung der bundesweiten Ausbildungsplatznachfrage zum Stichtag 30. September unter Einschluss der Ausbildungsstellenbewerber, die von den zugelassenen kommunalen Trägern (zkT) betreut werden
| Jahr | neu abgeschlossene Ausbildungsverträge | bei der Arbeitsverwaltung gemeldete Ausbildungsplätze suchende Personen | Ausbildungsplatznachfrage | ||
| unversorgte Bewerber" | "Bewerber mit Alternative zum 30.09." | nach klassischer Definition (Sp.1 + Sp.2) |
nach erweiteter Definition (Sp.1 + Sp.2 + Sp.3) |
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| Spalte 1 | Spalte 2 | Spalte 3 | Spalte 4 | Spalte 5 | |
| 2009 | 566.004 | 16.439 | 76.740 | 582.443 | 659.183 |
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Quellen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Erhebung zum 30. September; Bundesagentur für Arbeit (2009b) In der Gesamtzahl aller 93.179 bei der Arbeitsverwaltung gemeldeten Ausbildungsplätze suchende Personen (Summe der Spalten 2 und 3) sind 713 Doppelungen (0,8%) enthalten. 87 dieser Doppelfälle wurden sowohl von den Agenturen als auch von den zugelassenen kommunalen Trägern (zkT) als Personen mit weiter laufendem Vermittlungsauftrag ausgewiesen, 525 lediglich von den zkTn und 101 allein von den Agenturen für Arbeit (vgl. BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT 2009). |
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Auswirkungen des Stichtags 30. September auf die Nachfragemessung
Am 30. September sind bereits mehrere Wochen seit dem Beginn des neuen Ausbildungsjahres vergangen; zu diesem Zeitpunkt dürften viele erfolglose Bewerber resigniert und ihren Ausbildungswunsch auf das nächste Jahr verschoben haben. Dieses Problem wurde bereits in den 1970er-Jahren zu Beginn der Berufsbildungsberichterstattung offen erörtert: "... ergibt sich eine Nachfragegröße, die gemessen an den eigentlichen Ausbildungswünschen der Betroffenen eher zu niedrig - da unter den Ausbildungsplatzsuchenden bei den Arbeitsämtern diejenigen nicht mehr enthalten sind, die ihren Ausbildungswunsch wegen mangelnden Angebots schon aufgegeben haben - als zu hoch ist" (BUNDESMINISTER FÜR BILDUNG UND WISSENSCHAFT 1977, 24).
Dies bedeutet, dass die tatsächliche Ausbildungsplatznachfrage des gesamten Jahres höher ausfällt, als zum Stichtag 30. September. Die unberücksichtigten Personen bilden die latente Ausbildungsplatznachfrage.
Latente Ausbildungsplatznachfrage: Was die Statistik nicht ausweist
Latente Ausbildungsplatznachfrager sind erfolglose Bewerber, die in der offiziellen Nachfragestatistik nicht enthalten sind, obwohl sie sich um einen Ausbildungsplatz bemüht hatten.
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Wie oben bereits erwähnt, bleiben selbst in der erweiterten Nachfragemessung Bewerber unberücksichtigt, die wegen Erfolglosigkeit etwas anderes als eine Lehre begannen, ihren Ausbildungswunsch aufschoben oder aufgegeben haben und zum Stichtag 30. September nicht mehr auf Ausbildungsplatzsuche sind. Hierzu zählen z.B. ehemalige Ausbildungsstellenbewerber, die alternativ eine Schule oder berufsvorbereitende Maßnahmen besuchen, arbeiten, jobben, ihren Wehr- bzw. Zivildienst absolvieren oder auch ganz einfach unbekannt verblieben und für die die Vermittlungsbemühungen zunächst eingestellt wurden.
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Legt man die klassische Nachfragedefinition zugrunde, zählen zur latenten Ausbildungsplatznachfrage auch jene alternativ verbliebenen Bewerber, für die die Vermittlungsbemühungen auch noch am 30. September weiterlaufen.
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Ein spezifisches Problem stellen jene Jugendlichen dar, die die Arbeitsverwaltung bei ihrer Ausbildungsplatzsuche nicht einschalten, aber bei ihren Bewerbungen erfolglos bleiben. Diese Jugendlichen werden weder als "Ausbildungsplatznachfrager" noch als "Ausbildungsstellenbewerber" registriert.
Stand der Information: März 2010




