Modellversuche als förderpolitisches Instrument
Grundlage für die Durchführung von Modellversuchen ist die "Modellversuchsvereinbarung" der Bund-Länder-Kommission von 1971. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert verschiedene Modellversuche - im Bereich der so genannten Wirtschaftsmodellversuche nimmt das BIBB im Auftrag des BMBF die Betreuung wahr.
Die Modellversuche im Bereich der beruflichen Bildung laufen in der Regel über drei bis vier Jahre und werden vom Bund, den Ländern und der Wirtschaft gemeinsam finanziert. Grundlegende Bedingungen für die Förderung sind das Innovationspotenzial, ein Prozesscharakter mit ausreichender Offenheit im Entwicklungsprozess, eine unabhängige wissenschaftliche Begleitung, der Transfer der Modellversuchsergebnisse und die Mitfinanzierung durch den Modellversuchsträger.




