Ausschuss für Fragen behinderter Menschen
Ausschuss für Fragen behinderter Menschen (AFbM)
Für die Beratung des Bundesinstituts für Berufsbildung bei seinen Aufgaben auf dem Gebiet der beruflichen Bildung behinderter Menschen ist der Ausschuss für Fragen behinderter Menschen (AFbM) als ständiger Unterausschuss des Hauptausschusses zuständig.
Der AFbM hat darauf hinzuwirken, dass die besonderen Belange der behinderten Menschen in der beruflichen Bildung berücksichtigt werden und die berufliche Bildung behinderter Menschen mit den übrigen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben koordiniert wird. Das Bundesinstitut für Berufsbildung trifft Entscheidungen über die Durchführung von Forschungsvorhaben, die die berufliche Bildung behinderter Menschen betreffen, unter Berücksichtigung von Vorschlägen des AFbM (vgl. § 95 Abs. 1 BBiG).




