Fernlernen
Fernunterricht in der beruflichen Bildung
Fernunterricht ist eine Form der Weiterbildung, bei der nach der Definition des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) Lehrende und Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und der Lernerfolg überwacht wird. Dies geschieht mit Hilfe von Übungs-, Kontroll- und Einsendeaufgaben per Brief oder online. Der Vorteil des Fernunterrichts liegt darin, dass die Teilnehmer/innen weitgehend unabhängig von einer Bildungseinrichtung lernen und ihre Lernzeit selbst bestimmen können.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung befasst sich seit seiner Gründung 1970 systematisch und kontinuierlich mit Fragestellungen zum Fernunterricht. Die gesetzlichen Grundlagen für diese Arbeit finden sich zum einen in den §§ 15, Abs. 1 und 19, Abs. 2, Satz 3 des FernUSG, zum anderen in § 90, Abs. 4 BBIG.Danach zählt es zu seinen Aufgaben, bei beruflichen Fernlehrgängen im Rahmen des Zulassungsverfahrens gemäß FernUSG eine Stellungnahme gegenüber der zuständigen Behörde Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht abzugeben, soweit es sich um Lehrgänge zur Vorbereitung auf Prüfungen, die bundesrechtlich geregelt sind, handelt, Fernlehrgänge als geeignet anzuerkennen, mit Forschungs- und Entwicklungsprojekten zur Verbesserung und zum Ausbau des Fernunterrichts beizutragen sowie Anbieter und Interessierte zu beraten.
Arbeitsbereich im BIBB: Digitale Medien, Fernlernen, Bildungspersonal - 3.2





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