Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Umwelttechnologe für Kreislauf- und Abfallwirtschaft/Umwelttechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft (Ausbildung)
Beruf in der Neuordnung
Das Neuordnungsverfahren für diesen Ausbildungsberuf ist abgeschlossen. Der modernisierte Beruf tritt am 01.08.2024 in Kraft.
Informationen zum aktuell geltenden Ausbildungsberuf
Hintergrund der Neuordnung
Der Beruf Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft gehörte zu den vier umwelttechnischen Berufen, die im Jahr 2002 aus dem Ausbildungsberuf Ver- und Entsorger/-in hervorgegangen sind. Die Herausforderungen durch Digitalisierung, neue technische Entwicklungen sowie gesellschaftliche und rechtliche Anforderungen an eine nachhaltige Verwertung führten zu veränderten Qualifikationsanforderungen an den Beruf. Die Ergebnisse der Untersuchung des umwelttechnischen Berufs „Fachkraft für Abwassertechnik“ im Hinblick auf die Auswirkungen der Digitalisierung im Projekt „Berufsbildung 4.0“ sind auf „Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft“ übertragbar. Der Umgang mit digitalen Technologien hatte in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies stellte erhöhte Anforderungen an die IT-Anwenderkenntnisse, den Umgang mit Daten und das IT-Sicherheitsbewusstsein der Fachkräfte, insbesondere da die Kreislauf- und Abfallwirtschaft ein Teil der kritischen Infrastruktur war. Die Neuordnung erfolgte in einem gemeinsamen Verfahren mit den drei anderen umwelttechnischen Berufen Fachkraft für Abwassertechnik, Fachkraft für Wasserversorgungstechnik und Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice. Neben der Modernisierung der Inhalte sollten auch die Prüfungen überarbeitet und die Dauer der Kernqualifikationen an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH, öD | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
vom 20.12.2023 (BGBl. I Nr. 395, S. 30)