Kfz-Servicemechaniker/-in
Die Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des neuen zweijährigen Ausbildungsberufs Kfz-Servicemechaniker/Kfz-Servicemechanikerin tritt am 1. August 2004 in Kraft. Dieser Beruf ist der Versuch, eher praktisch begabten jungen Menschen mit schlechten Startchancen ein zusätzliches Angebot im Kfz-Bereich zu ermöglichen.
Wann in Kraft?
Die Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kfz-Servicemechaniker/Kfz-Servicemechanikerin vom 2. Juni 2004 ist im am 11.Juni 2004 im Bundesgesetzblatt Jg. 2004 Teil I Nr. 27, Seite 1057-1066 erschienen. Die Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft und am 31. Juli 2009 außer Kraft. Während dieser Zeit "begleitet" ein Sachverständigenbeirat die Erprobungsphase, der insbesondere die Konsequenzen für den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt beurteilen soll. Bei diesem Beruf handelt es sich um einen zweijährigen Beruf, der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zusammen mit Arbeitgebern erarbeitet wurde.
Wer darf ausbilden?
Dieser zweijährige Beruf läuft zur Erprobung und kann in den Bezirken ausgebildet werden, in denen eine Fortführung der Ausbildung sichergestellt ist, wenn....
- die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Kfz-Mechatroniker/ Kfz-Mechatronikerin nach den Vorschriften für das dritte Ausbildungsjahr fortgesetzt werden kann.
- die Berufsausbildung in den Berufen
- Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/ Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin,
- Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik/ Mechanikerin für Karosserieinstandhaltungstechnik,
- Mechaniker für Landmaschinentechnik/ Mechanikerin für Landmaschinentechnik,
- Mechaniker für Reifen- und Vulkanisierungstechnik/ Mechanikerin für Reifen- und Vulkanisierungstechnik,
Damit gilt die Erprobungsverordnung für den zweijährigen Kfz-Servicemechaniker/die Kfz-Servicemechanikerin - anders als zunächst angekündigt - jetzt bundesweit für alle Bezirke von zuständigen Stellen, in denen die Fortführung der Ausbildung in einem der dreieinhalbjährigen Kfz-Berufe sichergestellt ist. Die Sicherstellung kann auf verschiedene Weise erfolgen:
- Zum einen durch Vereinbarungen zwischen Arbeitsnehmerorganisationen, Arbeitgeberorganisationen, evtl. Kammerorganisationen und Landesregierung wie sie in NRW oder Schleswig-Holstein getroffen wurden, die die Fortführung der Ausbildung in einem der genannten Berufe sicherstellen.
- Denkbar ist aber auch, dass Maßnahmen der zuständigen Stellen in über- oder außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen sowie in geeigneten Betrieben die Fort-setzung der Ausbildung für alle interessierten Jugendlichen ermöglichen.
- Ebenfalls durch individuelle Vereinbarung im Ausbildungsvertrag, in der sich der Ausbildende verpflichtet, dem Lehrling die Fortsetzung der Ausbildung in einem dieser Berufe zu ermöglichen.




