Geprüfter Industriemeister / Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Textilwirtschaft
Fortbildung
Fortbildung nach § 53 Abs. 1 BBIG vom 17.01.2006
Die Novellierung der Fortbildungsregelung "Geprüfter Industriemeister/ Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Textil" aus dem Jahre 1982 erfolgt in den Produktionsbereichen Textiltechnik, Produktveredelung, Bekleidungstechnik, Technische Konfektion und Textilservice. Wie bei allen Industriemeisterverordnungen entspricht die Struktur der Fortbildungsregelung "Geprüfter Industriemeister / Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Metall" aus dem Jahre 1997 (Musterverordnung); in ihrem handlungsspezifischen Teil ist die Verordnung jedoch inhaltlich als auch in ihren Ordnungskategorien zukunftorientiert und branchenspezifisch weiterentwickelt worden.




