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14/ 2002
Bonn, 25.04.2002

 

Rechtsfragen zur Verbundausbildung - ein Ratgeber des BIBB

Ausbilden im Verbund ist nicht nur ein erfolgreicher Weg, Betriebe ohne Ausbildungserfahrung für den Einstieg in die Berufsaubildung zu gewinnen und so das Ausbildungsplatzangebot quantitativ zu steigern. Ausbilden im Verbund ist auch ein interessantes Modell zur Verbesserung der Qualität der Ausbildung, denn es eröffnet hochspezialisierten Klein- und Mittelbetrieben die Möglichkeit, sich an der Ausbildung in den neuen Berufen z.B. im IT- und Medienbereich zu beteiligen. Von Vorteil ist die Berufsausbildung im Rahmen eines Ausbildungsverbundes für beide Seiten - für den Betrieb ebenso wie für die Jugendlichen: Die Betriebe sichern sich durch die eigene Ausbildung ihren gut ausgebildeten Fachkräftenachwuchs. Die Jugendlichen sammeln schon während ihrer Ausbildung in verschiedenen Betrieben Erfahrungen mit unterschiedlichen Organisationsformen und Verhaltensweisen und lernen, in wechselnden Gruppenzusammenhängen zu arbeiten. Nach der Ausbildung vergrößert sich außerdem ihre Chance auf einen Arbeitsplatz in einem der Verbundbetriebe.

Im Vergleich zu früheren Formen der Zusammenarbeit zwischen Ausbildungsbetrieben, die zum Teil allein auf mündlichen Absprachen beruhten, werden heute im Regelfall schriftliche Verträge zwischen den Verbundpartnern abgeschlossen. Häufig ist an einem Verbund auch ein Bildungsträger beteiligt, der die Koordination des Verbundes und Teile der Ausbildung - bis hin zum ganzen ersten Ausbildungsjahr - übernimmt. Idealtypisch lassen sich folgende Verbundmodelle unterscheiden: Der Leitbetrieb mit Partnerbetrieben, die Auftragsausbildung, das Ausbildungs-Konsortium, der Ausbildungsverein und der Ausbildungsring (Erklärungen siehe unten).

Doch unabhängig von dem jeweils praktizierten Modell - bei der Gründung von Ausbildungsverbünden stellen sich viele rechtliche Fragen, die geklärt werden müssen, bevor die Arbeit beginnen kann. Eine praxisnahe Hilfe ist hier der vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) herausgegebene Ratgeber "Rechtsfragen der Verbundausbildung": Er liefert grundlegende Informationen z.B. zu den Fragen,

  • welchen Status die Verbundpartner zueinander haben,
  • welche Rechtsformen sich zwischen den Verbundpartnern anbieten,
  • wie sich die Kostenverteilung zwischen den Partnern regeln lässt und
  • wer im Zweifelsfall haftet - und wofür gehaftet wird.

Betriebe, die im Rahmen der Erschließung ausländischer Märkte Kooperationsmöglichkeiten auch mit ausländischen Partnerbetrieben suchen, können sich darüber hinaus informieren,

  • was bei internationalen Verbünden zu beachten ist.

Der Ratgeber von Michael Eule und Thomas Klubertz, "Rechtsfragen der Verbundausbildung - Vertragliche Beziehungen, Kostenverteilung, Haftung, internationale Verbünde" ist zum Preis von 14,-Euro zu beziehen beim W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG, Postfach 10 06 33, 33506 Bielefeld, Tel. 0521/911 01-11, Fax: 0521/911 01-19, E-Mail: service@wbv.de

Inzwischen wird Verbundausbildung durch verschiedene Förderprogramme auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene unterstützt. In dem BIBB-Forschungsprojekt "Förderung und Effizienz der Verbundausbildung" wird gegenwärtig eine bundesweite Bestandsaufnahme der aus öffentlichen Mitteln geförderten Verbundausbildung vorgenommen. Hinweise zum Thema erteilt im BIBB Walter Schlottau, Tel. 0228/107-1410, E-Mail: schlottau@bibb.de

footnotes

1. Leitbetrieb mit Partnerbetrieb: Bei diesem Modell schließt der Leitbetrieb (Stammbetrieb) mit den Auszubildenden die Ausbildungsverträge; Ausbildungsanteile, die der Stammbetrieb nicht ausbilden kann, übernehmen Partnerbetriebe auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen. Die Gesamtverantwortung ebenso wie die Planung und Organisation der Ausbildung liegt beim Leitbetrieb.
2. Auftragsausbildung: Bei dieser Form des Ausbildungsverbundes werden vom Stammbetrieb andere Betriebe oder auch ein Bildungszentrum beauftragt, einige Abschnitte der Ausbildung gegen Kostenerstattung durchzuführen.
3. Ausbildungs-Konsortium: Hierbei ist jeder am Verbund beteiligte Betrieb ein "Stammbetrieb", der eigene Verträge mit den Auszubildenden abschließt. Bestimmte Ausbildungsanteile, die der einzelne Stammbetrieb nicht abdecken kann, werden von einem Partnerbetrieb übernommen.
4. Ausbildungsverein: Bei dieser Variante werden alle organisatorischen Aufgaben von einem eingetragenen Verein übernommen, während Mitgliedsfirmen und ggf. ein beteiligter Bildungsträger die Ausbildung durchführen.
5. Ausbildungsring: An diesem Modell, das sich vor allem in den neuen Bundesländern unter Beteiligung verschiedener Kammern herausgebildet hat, beteiligen sich zum Teil mehrere Hundert Mitgliedsfirmen.

Last modified on: April 24, 2003

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