Textilgestalter/Textilgestalterin im Handwerk
Ein neuer Ausbildungsberuf, der die traditionellen textilen Handwerkstechniken Filzen, Klöppeln, Posamentieren, Sticken, Stricken und Weben in sich vereint
Der dreijährige Ausbildungsberuf "Textilgestalter/-Textilgestalterin im Handwerk" weist eine Differenzierung in sechs Fachrichtungen auf. In ihm gehen die drei bisher bestehenden Handwerksberufe Sticker/-in, Stricker/-in und Weber/-in auf. Darüber hinaus wurden drei weitere Fachrichtungen "Klöppeln, Filzen und Posamentieren" in diesen Beruf mit aufgenommen. In diesen Bereichen bestand bisher nicht die Möglichkeit, einer geregelten Ausbildung nachzugehen. Durch die Zentrierung der verschiedenen Handwerke in einer Ausbildungsordnung besteht nun die Chance, den Handlungsspielraum zu erweitern und nicht auf eine Technik zu begrenzen und somit breitere Einsatzbereiche zu ermöglichen. Ein Anliegen des neuen Berufsbildes ist es auch, den Erhalt dieser alten Kulturtechniken zu forcieren und nachhaltig zu fördern. Es ist zu erwarten, dass neue Ausbildungsbetriebe und -plätze gewonnen werden können, da das neue Ausbildungskonzept ein weiteres Berufsspektrum umfasst und eine fundierte Grundlage für die Weiterbildung in den textiltechnischen und gestalterischen Berufen bietet.
Textilgestalter und Textilgestalterinnen im Handwerk gestalten und fertigen individuelle textile Produkte von hoher Qualität. Der besondere Reiz besteht dabei in der Kombination verschiedener Techniken und Materialien - auch nicht textilen Ursprungs -. Die Einsatzgebiete sind sehr vielfältig. So werden Produkte für Bekleidung und Accessoires, Heimtextilien, Schmuck, Objekt- und Raumgestaltung, kirchliche Gewänder und Ausstattungen oder für das Vereinswesen gestaltet und gefertigt.
Gesellen und Gesellinnen arbeiten u.a. in Werkstätten und Ateliers, Theatern und Museen, Paramentenwerkstätten sowie therapeutischen Einrichtungen. Oft führt der berufliche Weg auch in die Selbständigkeit. Eine entsprechende Meisterverordnung wird zurzeit vorbereitet.
Zu Beginn der Ausbildung ist die Entscheidung zu treffen, in welcher Fachrichtung die Ausbildung stattfinden soll. Die Berufsbezeichnung lautet dann z. B: "Textilgestalter/Textilgestalterin im Handwerk - Fachrichtung Sticken"
Für jede Fachrichtung gibt es eine eigene Gesellenprüfung.
Erstmalig ist es auch gelungen, eine "reine" Zusatzqualifikation nach BBiG § 5 Absatz 2 Nummer. 5 in eine Ausbildungsordnung aufzunehmen. Es handelt sich um die Zusatzqualifikation "Paramentik", die es Auszubildenden ermöglicht während der regulären Ausbildungszeit diese spezifischen Ausbildungsinhalte zu erlernen und darüber eine gesonderte Prüfung abzulegen.
Der schulische Rahmenlehrplan ist nicht fachrichtungsspezifisch aufgebaut. D.h., er gibt über alle in dieser Verordnung genannten textilen Handwerkstechniken einen Überblick und geht nicht für jede Fachrichtung in die Tiefe.
Eine Bundesfachklasse ist an der Textilberufsschule in Münchberg (Obf.) eingerichtet. Die Beschulung findet hier im Blockunterricht statt. Eine Beschulung vor Ort ist natürlich auch möglich, aufgrund der geringen Auszubildendenzahlen wird dann jedoch eine Beschulung mit artverwandten Berufen, z.B. Maßschneider/-in, erfolgen.
Da es sich bei den Ausbildungsbetrieben i.d.R. um kleine Werkstätten und Ein-Mann/Frau-Betriebe handelt, die sich oft keine/n eigene/n Auszubildende/ leisten bzw. die Ausbildung nicht vollständig durchführen können, empfiehlt sich in diesem Fall die Ausbildung im Verbund. D.h., zwei oder auch mehr Betriebe teilen sich eine/n Auszubildende/n.
Weiterführende Informationen
Zeugniserläuterungen auf Deutsch,Englisch und Französisch
www.zdh.de
www.deutscher-kloeppelverband.de
www.filznetzwerk.de
www.webenplus.de
www.textilschule.de
www.berufenet.de
Die Verordnung zum/ zur Textilgestalter/ Textilgestalterin im Handwerk
Die Änderung zur Verordnung zum/ zur Textilgestalter/ Textilgestalterin im Handwerk
Der Rahmenlehrplan zum/ zur Textilgestalter/ Textilgestalterin im Handwerk




