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Erhebung 2012

Informationen zur Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2012

Bei der Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2012 werden Ausbildungsverträge gezählt, die im Zeitraum vom 01. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 neu abgeschlossen wurden und die dann am 30.09.2012 noch bestanden haben (und nicht vorzeitig gelöst wurden). Entscheidend für die Zusammenstellung der Daten ist das Datum des Vertragsabschlusses, welches gemäß § 34 BBiG (2) Ziffer 5 in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse aufgenommen wird.

Termine für 2012:

  • Versand der Erhebungsunterlagen an die zuständigen Stellen: Ende September 2012
  • Öffnung des Online-Portals für die Datenerfassung: 01.10.2011 - 20.11.2012
  • letzter Termin für Dateneingang beim BIBB: 20.11.2012
  • Hauptausschuss-Sitzung: 13.12.2012

Zurzeit werden die Erhebungsunterlagen abgestimmt.

Stand der Information: Juli 2012

 

Liste mit den Erhebungsberufen

Die Berufslisten befinden sich zurzeit in der Abstimmung. Änderungswünsche bitte per E-Mail mitteilen.

Liste mit Erhebungsberufen - Stand: 12. Juli 2012

Liste mit Erhebungsberufen, in denen Anschlussverträge mögich sind - Stand: 12. Juli 2012

Erläuterungen zur Erhebung

Die Entwürfe der Erhebungsunterlagen werden bis Ende August mit den Vertretern der Spitzenverbände aus Industrie und Handel, Handwerk, den Freien Berufen und weiteren am Verfahren Beteiligten abgestimmt.

Erläuterungen (Entwurf - Stand: 12. Juli 2012)

Flemming, Simone; Granath, Ralf-Olaf:
Die BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30. September : Gesamtdarstellung
Bonn, 2011

Erhebungsbogen (Stand: Juli 2012)

Die Abstimmung der Erhebungsunterlagen für die Erhebung 2012 wird im August 2012 abgeschlossen.

Nach der Änderung des SGB III zum 01. April 2012 wurde in den Excel-Arbeitsmappen ein Tabellenblatt mit Hinweisen zum Merkmal Finanzierungsform ergänzt. Wir bitten um Beachtung!

 

Merkmal Finanzierungsform

Was soll erfasst werden?
Erfasst werden die zwischen 01. Oktober des Vorjahres und 30. September des Erhebungsjahres neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge, die "überwiegend öffentlich finanziert" werden. (Bei der Zuordnung werden Anschlussverträge nicht berücksichtigt, da diese bei der Erhebung nicht als "neu abgeschlossene Ausbildungsverträge" eingeordnet werden.)

"Überwiegend" heißt: Über 50% der Kosten des praktischen Teils im ersten Jahr der Ausbildung werden im Rahmen von Sonderprogrammen und Maßnahmen durch finanzielle Zuweisungen der öffentlichen Hand bzw. der Arbeitsverwaltung getragen. Diese Maßnahmen und Sonderprogramme richten sich an sogenannte marktbenachteiligte, sozial benachteiligte und lernbeeinträchtigte Jugendliche. Sie sind auch für Jugendliche, deren Ausbildungsverhältnis im ersten Jahr der Ausbildung gelöst wurde und die ihre Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen und für junge Menschen mit Behinderungen angelegt.
In den meisten Fällen sind es außer- bzw. überbetriebliche Bildungsträger, die die entsprechenden Ausbildungsverträge mit diesen Jugendlichen abschließen.

Die Zuordnung wird auf dem Merkblatt zur Finanzierungsform näher erläutert. 
Übersicht mit der Zuordnung von §§ aus dem SGB III zum Merkmal Finanzieurngsform

 

Anschlussverträge

Was sind Anschlussevrträge?
Anschlussverträge sind Verträge, die im Anschluss an eine vorausgegangene und abgeschlossene Berufsausbildung nach BBiG/HwO zu einem weiteren Abschluss führen. Dabei werden jedoch nur die Verträge für Berufsausbildungen berücksichtigt, die in den Ausbildungsordnungen als aufbauende Ausbildungsberufe definiert wurden (i.d.R. Einstieg ins 3. Ausbildungsjahr) oder die unter "Fortführung der Berufsausbildung" genannt werden. Bei den Berufen, in deren Ausbildungsordnung eine Fortführung der Berufsausbildung nach abgeschlossener Berufsausbildung vorgesehen ist, handelt es sich zumeist um Ausbildungsberufe mit zweijähriger Ausbildungsdauer.

Bsp.: Berufsausbildung zum Bauten- Objektbeschichter/zur Bauten- und Objektbeschichterin
Nach erfolgreichem Abschluss dieser Ausbildung kann die Ausbildung im Beruf Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererinfortgeführt werden. Der Ausbildungsvertrag für den Maler und Lackierer wäre dann ein Anschlussvertrag.

Informationen zu Anschlussverträgen

Liste mit Erhebungsberufen, in denen Anschlussverträge möglich sind

Stand der Information: Juli 2012

Fußnoten:

Die Termine für Nordrhein-Westfalen (NRW) werden den für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vom Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW) bekannt gegeben. In NRW führt der Landesbetrieb Information und Technik NRW / Geschäftsbereich Statistik - IT.NRW (früher Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen) die Erhebung durch. Die Daten werden vom Landesbetrieb IT.NRW an das BIBB übermittelt.

 

Last modified on: July 13, 2012

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