JOBSTARTER Konferenz Berlin, 11. Mai 2010 (Räumlichkeiten und Dienstleistungen)
Bezeichnung (Anschrift) der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle, der den Zuschlag erteilenden Stelle sowie der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind:
JOBSTARTER beim Bundesinstitut für Berufsbildung, Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn
Ansprechpartner:
Für fachliche Rückfragen steht Ihnen Frau Sabina Pohl
Telefon: 0228/107-1106 E-Mail: pohl@bibb.de ,
für Rückfragen zum Ausschreibungsverfahren Frau Foehrmann,
Telefon: 0228-1071928, E-Mail: foehrmann@bibb.de zur Verfügung.
Art der Vergabe (§ 3 VOL):
Öffentliche Ausschreibung
Art und Umfang der Leistung:
JOBSTARTER beim Bundesinstitut für Berufsbildung beabsichtigt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung den Auftrag Räumlichkeiten und Dienstleistungen für eine Fachtagung zu vergeben.
Etwaige Vorbehalte wegen der Teilung in Lose, Umfang der Lose und mögliche Vergabe der Lose an verschiedene Bieter
Keine Aufteilung der Lose
Ablauf der Angebotsfrist (§ 18 VOL)
Das Angebot muss bis zum 26.02.2010 beim Bundesinstitut für Berufsbildung eingegangen sein.
Der verschlossene Umschlag ist wie folgt zu beschriften:
Nicht öffnen - enthält Angebot: "Fachveranstaltung"
Bundesinstitut für Berufsbildung
Frau Pohl
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Mit dem Angebot sind die Verdingungsunterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Die Verdingungsunterlagen finden Sie am Ende dieses Textes.
Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 31.03.2010
Zuschlagskriterien
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot.
Nebenangebote (§ 17 Nr. 3 Abs. 2 VOL/A)
Nebenangebote werden nicht berücksichtigt.
Kosten (§ 20 VOL/A)
Kosten für die Erstellung eines Angebotes werden nicht erstattet.
Besonderer Hinweis:
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. § 27 VOL/A. Eine Benachrichtigung über das Ausschreibungsergebnis erfolgt nur gegen besonderen Antrag, der unter Beifügung eines frankierten Rückumschlages mit dem Angebot zu stellen ist.
Änderungen oder Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen dürfen nicht vorgenommen werden. Die Umwandlung der zur Verfügung gestellten pdf-Dateien dürfen nicht in eine word-Datei umgewandelt werden. Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot auf besonderer Anlage beigefügt werden.




