Neuregelung der Fortbildung Fachkaufmann/-frau für Büromanagement
Erarbeitung eines Entwurfs einer Fortbildungsordnung zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfter Fachkaufmann/Geprüfte Fachkauffrau für Büromanagement"
Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat den Auftrag einen Entwurf einer neuen Fortbildungsordnung für die Bürowirtschaft gemäß § 53 Berufsbildungsgesetz mit dem Abschluss "Geprüfter Fachkaufmann / Geprüfte Fachkauffrau" zu erarbeiten. Dieser ersetzt in Folge die bestehende Regelung vom 31. Oktober 2001. Der Erarbeitung liegt ein entsprechender Auftrag des Bundesbildungsministeriums zugrunde und erfolgt in Zusammenarbeit mit von den Sozialparteien benannten Sachverständigen aus der Aus- und Fortbildungspraxis. Wichtig für die Sachverständigen ist es, die bestehenden Regelungen an aktuellen Praxisanforderungen anzupassen. Die Fortbildungsordnung muss nach der Erarbeitung durch das BIBB vom zuständigen Bundesbildungsministerium beschlossen und verkündet werden. Ein Inkrafttreten der Verordnung ist für 2011 vorgesehen. Auskünfte für Fortbildungsinteressenten erteilen die zuständigen Industrie- und Handelskammern.




