Entwicklung der Ausbildung zum/zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten
Neuordnung des Ausbildungsberufs "Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter/ Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte"
Die bestehende "Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten" vom 02. Mai 2011 soll überarbeitet werden. Als Ausbildungsstruktur liegt dem Beruf keine besondere Spezialisierung zu Grunde. Die Prüfung besteht aus einer Zwischen- und Abschlussprüfung. Im Rahmen des Verfahrens soll geklärt werden, ob die Möglichkeit einer gemeinsamen Beschulung mit dem Kaufmann/der Kauffrau im Gesundheitswesen und dem Drogisten/Drogistin gegeben ist. Zum Abschluss des Neuordnungsverfahrens soll geprüft werden, ob eine Vergleichbarkeit des neuen Berufsprofils zu den o.g. Ausbildungsberufen herzustellen ist.
Gemeinsame schulische Qualifikationsanteile über einen gemeinesamen Rahmenlehrplan mit dem "dem Kaufmann/der Kauffrau im Gesundheitswesen" und Drogist/Drogistin" sind prüfen und anzustreben. Zeitlich ist ein Inkrafttreten zum neuen Ausbildungsjahr 2012 vorgesehen.




