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Entwicklung der Ausbildung zum/r Fluggeräteelektroniker/-in

Modernisierung der Berufsausbildung zum Fluggerätelektroniker / zur Fluggerätelektronikerin in der Berufsgruppe der luftfahrttechnischen Berufe

Die Neuordnung der Ausbildungsordnung für "Elektroniker/-in für luftfahrttechnische Systeme" in den industriellen Elektroberufen ist u.a. erforderlich, um die Gleichwertigkeit der bestandenen Facharbeiterprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer mit den Anforderungen der Luftfahrtbehörden (Luftfahrt-Bundesamt / European Aviation Safety Agency (EASA)) und damit die vollständige Anerkennung der Voraussetzung für den Erwerb der CAT A Lizenz und Kredits für CAT B2 (Elektroniker) der EU VO 2042/2003 Anhang III (Teil-66) herzustellen.
Ohne Integration dieser Zertifizierungen in die Ausbildungsordnung befinden sich deutsche Absolventen und Luftfahrtunternehmen gegenüber europäischen Mitbewerbern deutlich im Nachteil.
Bisher wurden die notwendigen Inhalte zum Erwerb der CAT A - Lizenz nach der Ausbildung durch ergänzende Schulungen und Prüfungen erworben.
Ebenso entfällt zukünftig die aufwendige und teure Genehmigung des dualen Partners Berufsschule als Ausbildungseinrichtung nach Teil-147 der EU VO 2042/2003 durch das Luftfahrt-Bundesamt als zuständige Behörde.

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Last modified on: 23.10.2012

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