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Berufsabschlüsse an Fachschulen

Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. Die Bildungsgänge in den Fachbereichen schließen an eine berufliche Erstausbildung und an Berufserfahrungen an.

Für folgende Fachbereiche gibt es Fachschulen:

  • Agrarwirtschaft
  • Gestaltung
  • Technik
  • Wirtschaft
  • Sozialwesen


Fachschulen führen in unterschiedlichen Organisationsformen des Unterrichts (Vollzeit- oder Teilzeitform) zu einem staatlichen Berufsabschluss nach Landesrecht. Darüber hinaus können Fachschulen Ergänzungs- und Aufbaubildungsgänge sowie Maßnahmen der Anpassungsweiterbildung anbieten. Die Absolventen der Fachschulen nehmen eine Mittlerfunktion zwischen dem Funktionsbereich der Hochschulabsolventen und dem Funktionsbereich der qualifizierten Fachkräfte in einem anerkannten Ausbildungsberuf ein. Fachschulen qualifizieren für die Übernahme von Führungsaufgaben und fördern die Bereitschaft zur beruflichen Selbstständigkeit.
Die Kultusministerkonferenz hat die Qualität der Abschlüsse durch gemeinsam vereinbarte Kriterien und Bildungsstandards gesichert und damit
die Voraussetzung für die gegenseitige Anerkennung in den Ländern geschaffen. Maßgeblich ist folgende Vereinbarung:
- Rahmenvereinbarung über die Fachschulen vom 07.11.2002 in der jeweils geltenden Fassung
Rechtsgrundlage für die Berufsabschlüsse bilden die Schulgesetze der Länder.

(Quelle: Homepage der Kultusministerkonferenz)

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Last modified on: 07.01.2013

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