|
Der
Bedarf an häuslicher Pflege ist in den vergangenen
Jahren deutlich angestiegen. Gründe dafür sind
in veränderten gesetzlichen Regelungen, im demografischen
Wandel sowie im Rückgang der traditionellen Gemeindepflege
und der Versorgungsmöglichkeiten durch Laienpflege
(Familie, Freunde, Nachbarn) zu sehen (Damkowski
und andere, 1997). Seit Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes
im April 1995 erhalten Versicherte Leistungen
zur Häuslichen Pflege. Seit 1994 wurden zirka
75 000 neue Arbeitsplätze im Bereich der ambulanten
Pflege geschaffen (Reuter, 1998). Jedoch gibt
es einen Pflegekräftemangel, der auch durch Zeitarbeit
kaum ausgeglichen werden kann (Rieg, Rohrmann,
2001). Von 1993 bis 1996 ist zum Beispiel die
ambulante Pflege im Altenbereich von 43 Prozent
auf 57 Prozent gestiegen. Im gleichen Zeitraum
hat die stationäre Altenpflege von 44 Prozent
auf 22 Prozent abgenommen (Damkowski und andere,
1997).
Pflegen
zu unterschiedlichen Bedingungen
Die
Arbeitsorganisation ambulanter Pflegedienste unterscheidet
sich zum Teil erheblich. Diese Unterschiede beziehen
sich zum Beispiel auf die Struktur der Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen und auf die Anzahl der Pflegedienste
je Bundesland (siehe Tabelle 1). Unterschiede
ergeben sich aber auch im Vergleich ambulanter
Pflegedienste in (Groß-)Städten und ländlichen
Gegenden. Sind in Städten
Patiententouren auch mit dem Fahrrad oder zu Fuß
zu erledigen, sind Pflegekräfte in ländlichen
Gegenden auf einen PKW angewiesen, um zu den Patienten
zu gelangen.
Tabelle
1: Struktur der Mitarbeiter und Anzahl der
Pflegedienste
(WidO, Pflegestrukturdatei, 1998)
| Land |
Vollzeitkräfte |
Teilzeitkräfte |
geringfügig
Beschäftigte |
je
100.000 über 65-jährige
|
je
Einrichtung
|
| |
Angaben
in % |
abs.
|
in
%
|
| Berlin |
35,4 |
46,8 |
17,8 |
2.859 |
39,8 |
| Brandenburg |
53,9 |
36,9 |
9,3 |
2.012 |
12,1 |
| Bremen |
33,7 |
39 |
27,2 |
1.790 |
19,7 |
| Hessen |
46 |
25 |
29 |
1.131 |
13,3 |
Mecklenburg-
Vorpommern |
61,6 |
21,9 |
16,6 |
799 |
4,6 |
| Niedersachsen |
34,7 |
35,5 |
29,7 |
1.522 |
16,5 |
| Rheinland-Pfalz |
46,3 |
22,4 |
31,3 |
1.415 |
19,6 |
| Saarland |
38,1 |
30,8 |
31,1 |
1.448 |
11,1 |
| Sachsen |
66,1 |
26,6 |
7,4 |
477 |
5,2 |
| Sachsen-Anhalt |
61,9 |
31,4 |
6,7 |
1.059 |
10,1 |
| Schleswig-Holstein |
35,3 |
33,6 |
31,1 |
1.690 |
15,3 |
| Thüringen |
67,7 |
27,8 |
4,5 |
1.256 |
11,7 |
Einen
großen Einfluss auf die Struktur ambulanter
Pflegedienste hat die Trägerschaft. Von den
ambulanten Pflegediensten haben 49 Prozent
einen freigemeinnützigen, 46 Prozent einen
privaten und 5 Prozent einen öffentlichen
Träger (Statistisches Bundesamt, 1998). Die
Pflegedienste unterscheiden sich auch hinsichtlich
der Anzahl der Mitarbeiter (siehe Tabelle
2) und der überwiegend tätigen Berufsgruppen
(siehe Tabelle 3).
Tabelle
2: Trägerschaft und Anzahl der Beschäftigten
|
Anzahl
der Beschäftigten
|
Deutschland
(Gerste und Rehbein, 1998)
|
Acht
bayerische
Großstädte
(TU München,
Berechnung nach
LFSTAD, 2000)
|
München
(TU München, 2000)
|
| freigemeinnützige
Pflegedienste (Angaben
in %) |
| 1 |
2 |
1,1 |
0 |
| 2
– 5 |
14 |
6,4 |
5,5 |
| 6
– 10 |
23 |
16,5 |
5,5 |
| 11
– 20 |
33 |
41,5 |
22,2 |
| 21
– 50 |
23 |
30,3 |
50 |
| >
50 |
5 |
4,3 |
16,7 |
| private
Pflegedienste (Angaben
in %) |
| 1 |
7 |
2,6 |
15,8 |
| 2
– 5 |
44 |
29,3 |
31,6 |
| 6
– 10 |
27 |
28,4 |
21,1 |
| 11
– 20 |
15 |
25 |
10,5 |
| 21
– 50 |
7 |
13,8 |
21,1 |
| >
50 |
0 |
0,5 |
0 |
Auch
nutzen die ambulanten Pflegedienste unterschiedliche
Arbeitszeitmodelle: Schichtdienst (Früh- und Spätdienst)
oder geteilte Dienste. Bei den geteilten Diensten
ist der Frühdienst kürzer (Büssing und andere,
2000). In der Regel muss an jedem zweiten Wochenende
gearbeitet werden, manchmal auch häufiger.
Tabelle
3: Trägerschaft und überwiegend tätige Berufsgruppen
(Büssing u.a., 2000)
Berufsgruppen
(Angaben in %)
Pflegedienst |
Stadt
München |
| frei-gemeinnützig |
privat |
Krankenschwestern
und
Krankenpflegehelferinnen |
26,9 |
58,3 |
Altenpflegerinnen
und
Altenpflegehelferinnen |
27,2 |
19,4 |
| sonstige
Pflegeberufe |
6,1 |
7,4 |
Hauswirtschaft/
Raumpflege/Küche |
7,8 |
6,1 |
Zivildienstleistende/
ohne Ausbildung |
20,3 |
5,5 |
Verwaltungspersonal
und
Sonstige |
11,6 |
3,2 |
Pflegende
reiben sich zwischen den Erwartungen auf
Ambulante
Pflegedienste sind selbstständig wirtschaftende
Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung
einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige
in ihrer Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich
versorgen (Pflegeversicherungsgesetz § 71). Die
Pflegetätigkeit besteht aus der teilweisen oder
vollständigen Übernahme von regelmäßig wiederkehrenden
Verrichtungen mit dem Ziel der eigenständigen
Übernahme dieser Verrichtungen (Pflegeversicherungsgesetz
§ 14 Abs. 3 und 4).
Die
Pflegekräfte üben dabei eine zeit- und ortsflexible
Tätigkeit in zum Teil atypischen Beschäftigungsformen
(befristete Arbeitsverhältnisse) aus: Sie betreten
tagtäglich verschiedene Häuser und Wohnungen und
arbeiten in fremden Haushalten. Sie sind ein beruflicher
Gast, der in die intimsten Bereiche (körperlich,
seelisch, sozial) der zu Pflegenden eintritt (Stauss,
1996). Als Gast beim Patienten repräsentiert die
Pflegekraft ihren Pflegedienst, muss die Pflegeanweisungen
von Ärzten erfüllen (Heil, 1997) und auf die Anforderungen
und Bedürfnisse der zu Pflegenden sowie der Angehörigen
eingehen.
Die
Pflegekräfte arbeiten in einem sozialen Spannungsfeld.
Die pflegebedürftigen Personen und deren Angehörige
sehen sich häufig durch schwere Krankheit oder
Behinderung in einer völlig veränderten Lebenssituation,
bei der unter Umständen ganze Lebenspläne revidiert
werden müssen (Oehme, 1999). Der erlebte Verlust
von Unabhängigkeit sowie das Erleben von Hilflosigkeit
der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen erschweren
es den Pflegekräften, eine vertrauensvolle Beziehung
zu ihnen aufzubauen.
Was
auf die Psyche drückt
Psychologisch
kritisch zu bewertende Merkmale der ambulanten
Pflegetätigkeit unter Arbeitsschutzaspekten sind:
Einzelarbeit, Zeitdruck, widersprüchliche Arbeitsanforderungen
(Missverhältnis zwischen den Ansprüchen der Pflegebedürftigen
beziehungsweise Angehörigen und den vorgeschriebenen
Handlungsmöglichkeiten), Qualifizierungsdefizite
(Umgang mit psychisch kranken, geistig behinderten,
dementen Menschen), hohe Verantwortung, Entscheidungsdruck,
kaum Möglichkeiten der sozialen Unterstützung,
ungünstige Arbeitszeiten (Schicht-, Wochenend-
und Feiertagsarbeit, geteilte Dienste), Ablehnung
oder Misstrauen der Pflegebedürftigen und/oder
Angehörigen.
Emotionale
Belastungen resultieren aus dem Leid und Sterben
von Pflegebedürftigen, den Ängsten und Aggressionen
der Pflegebedürftigen, den Schuldgefühlen der
Angehörigen, aus der Unzufriedenheit mit der fehlenden
Möglichkeit, sich emotional um die Pflegebedürftigen
kümmern zu können. Häufig verschlechtert sich
die soziale Sicherung beziehungsweise das Einkommen
der Pflegekräfte durch den Ausstieg des Pflegedienstes
aus bestehenden Tarifsystemen. In Großstädten
erschweren die Verkehrsdichte sowie die Suche
nach Parkplätzen die Arbeit. In ländlichen Gemeinden
führt die dünnere Besiedlung zu längeren Fahrtstrecken.
In der Pilotstudie zur Arbeitsorganisation, zu
Anforderungen und Belastungen in der ambulanten
Pflege (Büssing und andere, 2000) geben die interviewten
Pflegekräfte auch positive Aspekte ihrer Arbeit
an: Die Patienten seien häufig fitter, weniger
verwirrt, weil sie sich zu Hause besser orientieren
könnten. Die Arbeit sei abwechslungsreich, weil
die Pflegebedürftigen je nach Pflegestufe andere
Pflegetätigkeiten erforderten.
Folgen
der Belastungen kaum untersucht
Die
Auswirkungen der Arbeit in ambulanten Pflegediensten
auf das Erleben und die Gesundheit der Pflegekräfte
sind bisher kaum untersucht. So sind für Fehlzeiten
oder Fluktuationsraten keine Angaben zu finden.
In der oben erwähnten Pilotstudie wird auf Motivationsprobleme
bei den Pflegekräften hingewiesen. Die Ursache
wird in dem Missverhältnis zwischen erbrachten
Leistungen und abrechenbaren Leistungen gesehen.
Die Pflegebedürftigen und deren Angehörige haben
häufig höhere Ansprüche an die zu erbringenden
Leistungen der Pflegekräfte. Die Pflegekräfte
haben das Gefühl, dass nicht alles menschlich
Gebotene in der Arbeit erbracht werden kann –
oder nur zum Preis der finanziellen, zeitlichen,
physischen und psychischen Selbstausbeutung (Büssing
und andere, 2000).
Durch
die Einschnitte bei den abrechenbaren Leistungen
nach SGB V kann sich die Situation noch verschärfen.
Es besteht der Verdacht, dass die Fehlzeiten und
die Fluktuationsraten in den ambulanten Pflegediensten
hoch sind. Die ohnehin oft dünnen Personaldecken
werden dadurch weiter vermindert.
Im
Bereich der Unfälle sind die Zahlen nicht eindeutig
zuzuordnen. Aus einer Statistik der Berufsgenossenschaft
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW, 1996)
zum Geschäftsjahr 1995 geht hervor, dass bei den
Wohlfahrtsverbänden die meisten Arbeits-, Wegeunfälle
und Berufskrankheiten zu verzeichnen waren (siehe
Tabelle 4).
Tabelle
4: BGW-Statistik – Geschäftsjahr 1995
Meldepflichtige
Versicherungsfälle |
Arbeitsunfälle |
Wegeunfälle |
Berufskrankheiten |
| absolut |
je
1.000 VB* |
absolut |
je
1.000 VH** |
absolut |
je
1.000 VB* |
| Wohlfahrtsverbände |
41.771 |
30,5 |
14.654 |
6,4 |
3.883 |
6,4 |
Sozialversicherungs-
träger |
714 |
24,4 |
284 |
6,4 |
149 |
6,4 |
| Ärzte,
Anstalten, Organisationen |
2.835 |
7,4 |
2.940 |
4,4 |
668 |
4,4 |
| Zahnärzte,
Organisationen |
1.492 |
7,5 |
1.562 |
4,8 |
1.138 |
4,8 |
| Apotheken |
850 |
7,3 |
803 |
3,8 |
67 |
3,8 |
| Tierärzte |
1.298 |
47,1 |
106 |
3,6 |
93 |
3,6 |
| Hebammen |
37 |
5,1 |
27 |
3,2 |
10 |
3,2 |
| Friseure |
2.293 |
10,6 |
1.774 |
5,2 |
3.328 |
5,2 |
Übrige
Unternehmen |
10.318 |
26,4 |
4.538 |
5,8 |
1.507 |
5,8 |
| Gesamt |
61.671 |
22,5 |
26.706 |
5,7 |
10.900 |
5,7 |
*
je 1.000 Vollarbeiter/Vollbeschäftigte
** je 1.000 Versicherungsverhältnisse
(gewichtet nach tatsächlichen Risiko) |
Projekt
zur Erfassung psychischer und physischer Belastungen
Die
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
(BAuA) hat auf das Fehlen von Untersuchungsdaten
reagiert und ein Forschungsprojekt „Erfassung
psychischer und physischer Belastungen bei der
Arbeit in ambulanten Pflegediensten" vergeben.
Das Projekt wird unter der Leitung von Professor
Andé Büssing an der TU München bearbeitet.
Wichtige
Ziele des Forschungsvorhabens sind die Ermittlung
von arbeitsschutzrelevanten Belastungskonstellationen,
die Anpassung eines Analyseinstruments zur Gefährdungsbeurteilung
und Dokumentation (Arbeitsschutzgesetz § 5 und
§ 6) aus der stationären Pflege für den Bereich
der ambulanten Pflege sowie die Erstellung eines
Leitfadens zur menschengerechten Arbeits- und
Technikgestaltung.
Gestaltungsmaßnahmen
nutzen
Da
es sehr viele unterschiedliche ambulante Pflegedienste
gibt, können hier nur allgemein gültige Maßnahmen
zum Abbau psychischer Belastungen aufgeführt werden.
Zu überlegen ist, welche Veränderungen an der
Arbeitsorganisation und den Arbeitsinhalten vorgenommen
werden können, so genannte verhältnismodifizierende
Maßnahmen. Es muss auch an Maßnahmen gedacht werden,
die die Pflegekräfte in die Lage versetzen, die
Belastungen besser bewältigen zu können, so genannte
verhaltensmodifizierende Maßnahmen. Eine Maßnahmenkombination
ist empfehlenswert, wobei die individuellen Maßnahmen
immer nachrangig zu anderen Maßnahmen (ArbSchG
§ 4) zu sehen sind.
Maßnahmen
der Verhältnismodifikation tragen zu Veränderungen
der Arbeitsabläufe und der technischen Voraussetzungen
bei. Eine gesunde Arbeitsorganisation ist zum
Beispiel gekennzeichnet durch Transparenz, Kommunikation
und eine ständige Mitarbeiterbeteiligung an allen
Planungs- und Entscheidungsprozessen. So werden
Veränderungen des Pflegeplanes besser verkraftet,
wenn die Pflegekräfte mit darüber entscheiden
konnten und rechtzeitig sowie ausreichend informiert
werden. Tägliche Besprechungen sind zwar zeitlich
schwer einzuplanen, dienen aber dem Informationsaustausch
zwischen Pflegedienstleitung und Mitarbeitern
sowie zwischen den Kollegen. Damit werden Voraussetzungen
für eine Vertrauenskultur und soziale Unterstützung
geschaffen. Das wirkt nicht nur Stress, sondern
auch Mobbing entgegen.
Zur
Verbesserung der technischen Ausstattung gehört
nicht nur ein TÜV-geprüftes Fahrzeug, sondern
auch intakte Arbeitsmittel und moderne Kommunikations-
und Informationsmittel (zum Beispiel Handys).
Pflegedienstleitungen sollten außerdem an Führungskräfteschulungen
teilnehmen, die die Führung und Motivation von
Mitarbeitern beinhalten.
Verhaltensmodifizierende
Maßnahmen reichen von der Fort- und Weiterbildung
(zum Beispiel für gesundes Heben und Tragen oder
zum Umgang mit geistig verwirrten Menschen) bis
hin zu Bewältigungs- und Entspannungstrainings
(zum Beispiel Supervision, Yoga).
Die
Maßnahmen erscheinen insgesamt sicher sehr zeit-
und kostenintensiv. Dennoch stellen sie langfristig
die bessere Alternative gegenüber Fehlzeiten durch
Arbeitsunfähigkeit und hoher Fluktuation dar.
Günstigere
Rahmenbedingungen schaffen
Mit
einem weiteren Mehrbedarf an pflegerischen Leistungen
ist zu rechnen, da der Bevölkerungsanteil von
älteren Menschen (60 Jahre und älter) um 3,6 Millionen
auf 20,4 Millionen (rund 25 Prozent der Gesamtbevölkerung)
in den kommenden Jahren ansteigen wird (Büssing
und andere, 2000). Vom Bundesministerium für Gesundheit
(2000) wird bis zum Jahr 2010 eine Steigerung
auf 2,2 Millionen Pflegebedürftige erwartet, die
ambulant und stationär versorgt werden müssen.
Um
pflegebedürftige Menschen auch zukünftig qualifiziert
und ausreichend versorgen zu können, sind sowohl
Maßnahmen der Arbeits- und Technikgestaltung,
die auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse einschließen,
als auch Maßnahmen der Personalentwicklung und
-betreuung innerhalb der Pflegedienste notwendig.
Eine Reform des Pflegeversicherungsgesetzes müsste
die bisherigen Erfahrungen in der ambulanten Pflege
berücksichtigen, um günstigere Rahmenbedingungen
für Pflegekräfte und Pflegebedürftige in diesem
Bereich zu schaffen.
|