| Nach
der „Entdeckung“ von Gewalthandlungen gegenüber
Kindern und Frauen in Familien und anderen
sozialen Nahräumen haben die Sozialwissenschaften
in den vergangenen beiden Jahrzehnten zunehmend
auch ältere Menschen als Opfer innerfamiliärer
Delikte erkannt. Während Missstände
in stationären Altenhilfeeinrichtungen
in den Medien wie in der politischen Diskussion
in der jüngsten Vergangenheit zunehmend
in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit rücken,
sind Misshandlung und Vernachlässigung
alter Menschen in diesen Einrichtungen wissenschaftlich
noch wenig durchdrungen.
In
der einschlägigen Forschungsliteratur
werden vor allem Zusammenhänge zwischen
Arbeitsbelastungen des Pflegepersonals und
Fällen der Gewalt gegenüber Bewohnern
erörtert. Es wird darauf verwiesen,
dass gegenwärtige Veränderungen
der Zusammensetzung der Bewohnerschaft stationärer
Einrichtungen (höheres Eintrittsalter,
stärkere körperliche wie geistige
Beeinträchtigung) die Belastungen der
Pflegenden bei gleichzeitig erhöhter
Opferanfälligkeit der Pflegebedürftigen
verstärken. Überlastung der Pflegenden
wird auch vor dem Hintergrund von Kompetenz-,
Ausbildungs- und Organisationsdefiziten
betrachtet.
Alternative bzw. ergänzende Erklärungsansätze
zum „Überlastungsmodell“ interpretieren
-
Misshandlung und Vernachlässigung
alter Menschen als in Persönlichkeit
und Biographie der jeweiligen Täter
wurzelnde Delikte,
- in
professionelle und institutionelle Subkulturen
eingebettete Handlungsmuster, Ausdruck
des Machtgefälles zwischen Pflegebedürftigen
und Pflegenden und der gleichzeitigen
Dialektik von Macht und Ohnmacht,
- Ergebnis
mangelnder formeller und informeller Kontrolle.
Die
genannten Gewalterklärungen schließen
einander nicht aus, sondern beschreiben
im wesentlichen je unterschiedliche Aspekte
und Fallkonstellationen. Präventions-
und Interventionsbemühungen sollten
an diesen Erklärungsmodellen ansetzen
und ihren Blickwinkel nicht vorschnell auf
den - gleichwohl zentralen - Aspekt der
Belastungsreduktion verengen. Neben Maßnahmen
zur Entlastung der Pflegenden und zur Erhöhung
ihrer Pflegekompetenz kommt auch Schritten
zur Verbesserung der Transparenz von Altenhilfeeinrichtungen,
zur Stärkung der Position und der Interessenvertretungen
von Bewohnern sowie zu einer auf Minimierung
von Gewaltrisiken bedachten Personalauswahl
und Personalentwicklung präventive
Bedeutung zu.
Gewalt
gegen ältere Menschen im stationären
Bereich
Sozialwissenschaftler
sind sich weitgehend darüber einig,
dass sich Gewalt eher in Ausnahmefällen
zwischen einander völlig fremden Personen
und im öffentlichen Raum ereignet.
Insbesondere die Familie wurde in den letzten
Jahrzehnten als ein Ort verborgener Gewalt
wahrgenommen. Man entdeckte zunächst
das von den Eltern misshandelte und vernachlässigte
Kind, dann die von ihrem Ehemann geschlagene
Frau und wandte sich schließlich -
vor allem seit den achtziger Jahren - auch
dem Problem der häuslichen Misshandlung
alter Menschen zu. Die Konzentration der
Wissenschaft auf die Familie als Tatort
und Entstehungsort von Gewalt hatte zur
Folge, dass der Misshandlung in Pflege-Institutionen
wenig Beachtung geschenkt wurde. In den
letzten Jahren - vor allem seit dem Bekanntwerden
(und -machen) von Missständen in Münchner
Pflegeeinrichtungen im Jahre 1997 - hat
die öffentliche, politische, berufsständische
und auch wissenschaftliche Diskussion um
„Gewalt in der stationären Altenpflege“
eine zuvor nicht gekannte Intensität
erreicht.
Welche
Formen von Gewalt gibt es in Heimen?
Wenn
wir nun die Frage aufwerfen, welche Formen
von Gewalt alte Menschen in stationären
Altenhilfeeinrichtungen erleben, dann müssen
wir uns zunächst darüber verständigen,
was wir denn in diesem Zusammenhang überhaupt
unter Gewalt verstehen wollen. In der Wissenschaft
werden meistens Gewaltbegriffe verwandt,
die weit über das Alltagsverständnis
von Gewalt im Sinne körperlicher Zwangseinwirkung
hinausgehen. Zwei Aspekte sind hier vor
allem von Bedeutung:
-
Gewalt muss nicht immer aktives Tun sein;
Gewalt kann auch gerade darin bestehen,
dass eine gebotene, eine erforderliche
Handlung unterlassen wird. Gewalt kann
somit die Grundformen der Misshandlung
und der Vernachlässigung annehmen.
- Gewalt
kann nicht nur auf der körperlichen
Ebene ausgeübt werden und Auswirkungen
haben. Sowohl Misshandlung wie Vernachlässigung
können auch auf einer seelischen
Ebene stattfinden und eine Person auf
dieser Ebene verletzen.
Wenn wir uns nun anschauen, was in der einschlägigen
Forschungsliteratur unter dem Begriff der
Gewalt gegen alte Menschen in Pflegeheimen
berichtet wird, so lassen sich mehrere Grundformen
unterscheiden – auf Einzelfälle gehe
ich gleich ein:
-
die unmittelbare körperliche Gewaltanwendung,
d.h. etwa jemanden schlagen, stoßen,
an den Haaren ziehen; auch auf sexuelle
Übergriffe wird vereinzelt hingewiesen;
-
verbale
Gewaltanwendung, d.h. Beschimpfungen,
Beleidigungen, Drohungen;
-
der
missbräuchliche Einsatz von Medikamenten,
hier ist insbesondere an die Verabreichung
von Sedativa – also von Beruhigungsmitteln
- und von Neuroleptika – d.h. von starken
Psychopharmaka – zu denken, die in erster
Linie nicht dem Wohl des Bewohners dienen,
sondern dem Aufrechterhalten von Betriebsabläufen;
-
die
missbräuchliche Anwendung freiheitsentziehender
oder -einschränkender mechanischer
Mittel wie Bauchgurte, Bettgitter, wie
das Einsperren von Bewohnern;
-
die
Durchführung von Maßnahmen,
die unter pflegerischen und medizinischen
Gesichtspunkten verzichtbar wären;
hierzu gehören die oftmals von
Familienangehörigen berichteten
Fälle, in denen Dauerkatheter oder
Magensonden gelegt wurden, ohne dass
vom Gesundheitszustand des Betroffenen
her so etwas unumgänglich gewesen
wäre;
-
die vorsätzlich oder grob fahrlässig
unsachgemäße Durchführung
pflegerischer Maßnahmen; hierzu
gehören Fälle, wie sie gelegentlich
berichtet werden, dass z.B. ein Zivildienstleistender
ohne hinreichende Einweisung angewiesen
wird, bei Bewohnern schwierige Pflegemaßnahmen
– etwa eine Blasenspülung – vorzunehmen;
-
schließlich
das Unterlassen oder Verzögern
pflegerischer Maßnahmen, d.h.
einen Pflegebedürftigen nicht zur
Toilette bringen, Bettwäsche oder
Leibwäsche nicht wechseln, ihm
beim Essen nicht die Hilfe zuteil werden
lassen, die er braucht, ihm nicht genug
zu trinken geben.
Ferner
müssen wir unterscheiden zwischen Gewalt
in Institutionen und institutionalisierter
Gewalt, d.h. zwischen Gewalt als individuellem
Fehlverhalten und Gewalt als alltäglichem
Zustand oder Verhaltensmuster. Es ist ein
Unterschied, ob die Pflegerin X an einem
bestimmten Tag eine bestimmte Heimbewohnerin
anschreit oder auch schlägt oder ob
in der Einrichtung Y Bewohner schon am frühen
Nachmittag zu Bett gebracht werden oder
Personen, die nicht selbständig essen
können, in systematischer Weise mangelernährt
werden.
Einige
schwerwiegende Fälle gelangen vor die
Strafgerichte und führen dort zu Verurteilungen.
Ich will einige Beispiele nennen:
Hamburg
1996: Zwei Männer und zwei
Frauen werden wegen Misshandlung Schutzbefohlener
und schwerer Körperverletzung zu Haftstrafen
von acht Monaten bis dreieinhalb Jahren
verurteilt. Nach Erkenntnis des Gerichts
hatten die Beschuldigten u.a. Heimbewohnern
Kot ins Gesicht geschmiert und einem alten
Mann die Schamhaare angezündet. Der
Richter sagte in der mündlichen Urteilsbegründung,
er habe während der Hauptverhandlung
das Gefühl gehabt, es gehe nicht um
ein Pflegeheim, sondern um ein Konzentrationslager.
Bayern
1997: Eine ehemalige Heimleiterin
und Besitzerin eines privaten Senioren-
und Pflegeheims wird wegen fahrlässiger
Tötung und vorsätzlicher Körperverletzung
zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr
und acht Monaten verurteilt, die zur Bewährung
ausgesetzt wird. Nach Auffassung des Gerichts
war eine 78jährige Bewohnerin „vertrocknet
und verdurstet“, weil ihr künstliche
Ernährung und Medikamente entzogen
worden waren.
Noch
einmal Bayern 1998: Das Leiterehepaar
eines Altenheimes und drei Mitarbeiterinnen
werden wegen fahrlässiger Körperverletzung
zu Geldstrafen verurteilt. Sie hatten nach
Erkenntnissen des Gerichts einen 85jährigen
Mann durch zu hohe Gaben von Sedativa ruhiggestellt
und ihn nicht regelmäßig umgebettet,
so dass ein Druckgeschwür entstand.
Und
schließlich Hessen 1998:
Ein Pfleger wird wegen Körperverletzung
zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach Auffassung
des Gerichts hatte er einer Bewohnerin durch
bewusst unsachgemäßes Schneiden
der Fingernägel Schmerzen und Verletzungen
zugefügt.
Solche
spektakulären und schwerwiegenden Fälle
gibt es. Es gibt sie sicherlich auch in
größerer Zahl als sie den Strafverfolgungsbehörden
bekannt werden. Sie zeichnen aber genau
so sicher kein repräsentatives Bild
dessen, was in deutschen Heimen geschieht,
auch kein repräsentatives Bild dessen,
was wir als Gewalt in der Pflege bezeichnen
können.
Aus
den wenigen Studien, die bisher vorliegen,
können wir folgern, dass körperliche
und insbesondere seelische Formen der Misshandlung
alter Menschen durch Pflegekräfte ein
nicht ganz seltenes Phänomen sind.
Viele Pflegekräfte geben – wenn sie
gefragt werden - an, Zeuge derartiger Verhaltensweisen
geworden zu sein; eine nicht unbedeutende
Zahl räumt auch selbst solche Handlungen
ein, wenngleich es sich meist um eher milde
Formen von Gewaltanwendung handelt (Anschreien,
Beleidigen, Fixieren, Vernachlässigen,
Missachten der Privatsphäre).
In einer US-amerikanischen Repräsentativbefragung
von Pflegekräften gaben Ende der 80er
Jahre 81% der Befragten an, im vergangenen
Jahr beobachtet zu haben, wie Bewohner von
Kollegen seelisch misshandelt wurden; mehr
als ein Drittel der Befragten berichteten
auch Beobachtungen bezüglich körperlicher
Misshandlung. Vier von zehn Befragten räumten
für die vergangenen 12 Monate selbst
Formen seelischer Gewalt ein, jeder zehnte
berichtete eigene körperliche Übergriffe
gegenüber Bewohnern. Es zeigte sich,
dass diejenigen, die gewalttätig geworden
waren,
-
unzufriedener mit ihrem Beruf und ihren
Arbeitsbedingungen waren,
-
dazu
neigten, Heimbewohner wie Kinder zu
behandeln, mit ihnen in einer Quasi-Babysprache
zu sprechen, sie als unmündig zu
betrachten und
-
stärkere
Symptome des sog. Burnout zeigten, des
Ausbrennens, eines Zustandes körperlicher,
geistiger und emotionaler Erschöpfung
mit den Leitsymptomen eines verringerten
Leistungsvermögens, der Arbeitsunzufriedenheit
und einer Tendenz zur starken Abgrenzung
gegenüber den Bewohnern.
Andere
Forscher, die über einen bestimmten
Zeitraum mehr oder weniger intensiv am Leben
in Altenpflegeeinrichtungen teilgenommen
und beobachtet haben, was sich dort ereignete,
fanden, dass Gewalt des Pflegepersonals
oft eine Reaktion auf vorangegangenes Verhalten
des Opfers ist, dass es vielfach eine lange
Vorgeschichte in der Interaktion, der Beziehung
zwischen Täter und Opfer hat. Sie stellten
fest, dass ein gewisses Maß an Fehlverhalten
in manchen Einrichtungen den Pflegekräften
von der Leitung auf einer informellen Ebene
als Ventil für Ärger, Gereiztheit
und Überlastung zugebilligt wird. Sie
fanden, dass vieles, was in Heimen geschieht,
sehr stark von der Maxime des Funktionierens
der Einrichtung, des Aufrechterhaltens des
Betriebs bestimmt ist.
Wie
kommt Gewalt in Heimen zustande?
Wenn
Gewalt in Heimen so sehr unterschiedliche
Erscheinungsformen annehmen kann, dann sollten
wir nicht versuchen, eine einzige Erklärung
hierfür zu bemühen. Schaut man
sich die einschlägige Forschungsliteratur
an, dann sind mindestens fünf Erklärungsansätze
erkennbar:
-
Misshandlung
und Vernachlässigung alter Menschen
in stationären Pflegeeinrichtungen
werden gesehen als Auswirkungen der
Belastung, Überlastung und Überforderung
der Pflegenden, als extreme Reaktionen
auf mit dem Pflegedienst einhergehende
Belastungen. Solche Belastungen können
auf einer individuellen Ebene gesehen
werden – wenn einer Pflegekraft Kompetenzen
zum Umgang mit Stress und Konflikten
fehlen, wenn eine Pflegekraft schlecht
ausgebildet ist, wenn familiäre
und sonstige Probleme persönlicher
Art zusätzlich belastend wirken.
Wir müssen Belastungen aber auch
als gesellschaftliches und innerbetriebliches
Problem in der Organisation der Altenpflege
sehen – belastend wirken Personalmangel,
Zeitknappheit, als unbefriedigend empfundene
Bezahlung.
-
Pflegende reagieren auf Dauerbelastungen
mit Symptomen wie Erschöpfung und
Desillusionierung, Ärger und Gereiztheit;
es kann zu einer innerlichen Distanzierung
gegenüber den Pflegebedürftigen
kommen; man schaltet auf ein Minimalprogramm;
unter Umständen werden die Pflegebedürftigen
sogar zum Sündenbock, auf den sich
Aggressionen richten, die er nicht selbst
hervorgerufen hat.
Eine überlastete Pflegekraft, die
dauerhaft keine Hilfe erhält, kann
schließlich mit massiven Störungen
reagieren; dazu gehören Aggressivität,
Gewalttätigkeit, Misshandlung,
Depressionen, psychosomatische Erkrankungen,
Alkohol- und Medikamentenmissbrauch.
-
Nach aktuellen Untersuchungen des Mannheimer
Zentralinstituts für seelische
Gesundheit ist davon auszugehen, dass
die Einführung der Pflegeversicherung
die Belastungssituation im stationären
Bereich verschärft hat. Der politisch
gewollte Vorrang der ambulanten gegenüber
der stationären Pflege bedeutet
für die Heime Veränderungen
der Bewohnerschaft: Die Menschen kommen
heute später ins Heim und sind
körperlich und geistig stärker
beeinträchtigt. Die bisherigen
Forschungsbefunde weisen u.a. auf eine
Zunahme von Wirbelsäulenbeschwerden,
emotionaler Erschöpfung und depressiven
Symptomen bei Pflegekräften hin.
-
Gerade
wenn man sich einige der sehr spektakulären
Fälle anschaut, wird man darauf
stoßen, dass nicht alle Gewaltformen
auf Belastung und Überforderung
zurückgeführt werden können,
dass man vieles nur vor dem Hintergrund
der Persönlichkeit und Lebensgeschichte
des Täters verstehen kann. Personen,
die schwerwiegende Gewalthandlungen
in Heimen begehen, sind oftmals charakterisiert
durch Suchterkrankungen, durch fehlendes
oder nur schwach ausgeprägtes Einfühlungsvermögen
gegenüber dem Pflegebedürftigen,
durch Minderwertigkeitsgefühle
auf der einen und Geltungsdrang auf
der anderen Seite. Es gibt Hinweise
auf unverarbeitete lebensgeschichtliche
Probleme (z.B. Autoritätskonflikte)
oder auf eigene Gewalterfahrungen des
Täters in der Kindheit.
Andere Persönlichkeitsfaktoren
spielen auch für die weniger schwerwiegenden
Gewaltformen eine Rolle, insbesondere
berufliche Motivation und Einstellungen
zum Pflegeberuf. Personen, die Gewalthandlungen
gegenüber Pflegebedürftigen
begehen, zeichnen sich etwa aus durch
geringe Berufszufriedenheit, geringe
Zufriedenheit mit der Organisation der
Arbeit in der konkreten Einrichtung,
Angewiesensein auf das Geld bei fehlender
Tätigkeitsmotivation, eine mangelnde
positive Grundeinstellung zur pflegerischen
Tätigkeit ('Misshandlung beginnt
mit einer Einstellung' hat es ein amerikanischer
Autor einmal formuliert), Gleichgültigkeit,
negative Haltungen gegenüber Alter,
Schmutz und Hinfälligkeit, das
Verkennen der Bedürfnisse von Bewohnern
und eine Erziehungsideologie gegenüber
alten Menschen.
-
Ein dritter Erklärungsansatz, den
ich die Subkultur-These nennen will,
betrachtet Misshandlungen alter Menschen
als Handlungen, die nicht oder nicht
nur von einzelnen begangen werden, sondern
in einem Milieu entstehen, das diese
Handlungen trägt, deckt, fördert
oder gar fordert. Einrichtungen und
Teams, in denen es zur Gewalt gegenüber
Bewohnern kommt, weisen etwa folgende
Merkmale auf:
- ein
stillschweigendes Übereinkommen,
dass Gewaltanwendung manchmal unumgänglich
ist;
-
die Überzeugung, dass die Bewohner
kontrolliert und in gewisser Weise
erzogen werden müssen;
- gemeinsame
Erklärungs- und Rechtfertigungsstrategien,
die Fehlverhalten plausibel und entschuldbar
machen;
- Hinweise
auf Misshandlungen werden von der
Gruppe geleugnet und umgedeutet; Zeugen
verhalten sich passiv bis komplizenhaft;
es herrscht im Team Furcht davor,
als 'Verräter' und 'Nestbeschmutzer'
dazustehen.
-
In einem vierten Ansatz, den ich das Macht-Modell
nennen will, wird Misshandlung alter Menschen
als Machtmissbrauch verstanden, als Machtausübung,
welche die Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten,
die mit einer Pflegebeziehung einhergehen,
ignoriert. Wir haben es in Pflegebeziehungen
oftmals mit sehr komplizierten Konstellationen
von Macht und Ohnmacht zu tun, aus denen
sich Beziehungsdynamiken entwickeln können,
die in Misshandlungen oder Vernachlässigungen
münden.
-
Schließlich könnte man fünftens
von einem Kontroll-Modell sprechen, das
die Misshandlung alter Menschen auf mangelnde
formelle und informelle Kontrolle des
Lebens und Arbeitens im Heim zurückgeführt.
Hier wären Defizite der behördlichen
Heimaufsicht - zu geringe Kontrolldichte,
Vorankündigung der Heimnachschauen
- aber auch institutionsinterne Kontrolldefizite
zu erwähnen. Zu letzteren gehören
etwa das informelle Tolerieren bestimmter
Formen des Umgangs mit Pflegebedürftigen,
mangelnde Kompetenzen der Leitung im Erkennen
von Misshandlungsanzeichen, allgemeine
Führungsdefizite und unklare Aufgaben-
sowie Organisationsstrukturen.
Die genannten Sichtweisen schließen
einander nicht aus; es ist vielmehr anzunehmen,
dass vor allem die drei erstgenannten in
erster Linie unterschiedliche Fallkonstellationen
beschreiben. In einer Vielzahl von Fällen
ist Gewalt gegen alte Heimbewohner ein Ergebnis
von Stress und Überforderung des Pflegepersonals.
Daneben gibt es Fälle, in denen einzelne
Pflegekräfte ihre massiven Störungen
und Defizite in dieses schwierige Arbeitsfeld
hineintragen und dort u.a. in Form von Misshandlungen
ausagieren. Schließlich müssen
wir annehmen, dass sich auch innerhalb einer
Altenpflegeeinrichtung kriminelle Subkulturen
entwickeln können.
Was
kann zum Abbau und zur Vermeidung von Gewalt
in Heimen getan werden?
Wenn
die in der wissenschaftlichen Literatur
vorgebrachten Annahmen über Ursachen
von Misshandlung und Vernachlässigung
in Heimen zutreffen, dann gilt es vor allem,
-
Belastungen der Pflegenden zu reduzieren,
- schwerwiegend
gestörte Persönlichkeiten aus
diesem Arbeitsfeld möglichst herauszuhalten,
- die
Entstehung von subkulturellen Erscheinungen
durch Offenheit und Transparenz der Einrichtung
nach innen wie nach außen zu verhindern,
- die
Position, den Einfluss, die Mitwirkungsmöglichkeiten
der Heimbewohner und ihrer Angehörigen
zu stärken und
- die
äußere wie innere Kontrolle
des Geschehens in stationären Pflegeeinrichtungen
zu verbessern.
Mit
Sicherheit gibt es Pflegekräfte, die
für diesen Beruf nicht geeignet sind.
Derartige Passungsprobleme gibt es in jeder
Berufssparte, und falsche Berufswahlen werden
sich wohl nie ganz vermeiden lassen. Allerdings
können sie sich nicht überall
so katastrophal auswirken wie in Bereichen,
in denen es um Dienstleistungen gegenüber
Hilfsbedürftigen geht. Zunächst
einmal gilt es also, zu verhindern, dass
ungeeignete Personen - also etwa solche
mit massiven Suchtproblemen oder mit einem
hohen Level an spontaner, instrumenteller
oder reaktiver Aggressivität - Pflegeberufe
ergreifen bzw. in diesem Bereich tätig
werden. Die Gefahr, dass sich prinzipiell
nicht geeignete Personen in einen solchen
Arbeitsbereich 'verirren', ist groß,
wenn dieser von den Arbeitsbedingungen her
wenig attraktiv ist; in das Berufsfeld gelangen
dann auch unqualifizierte Mitarbeiter und
Personen, die aufgrund auffälliger
Verhaltensweisen und Persönlichkeitsmerkmale
in anderen Arbeitsfeldern nicht zum Zuge
kommen. Ein wichtiger Schritt zur Gewaltprävention
besteht deshalb darin, die Arbeitsbedingungen
in der Altenpflege zu verbessern; dies würde
gleichzeitig die Risikofaktoren Stress und
Burnout zurückdrängen. Karl Pillemer,
der Initiator einer repräsentativen
Studie, ist - allerdings in Bezug auf die
USA - zu dem Schluss gelangt:
Altenpflegeeinrichtungen
brauchen
-
mehr Personal,
- besser
ausgebildetes Personal,
- besser
bezahltes Personal.
Wichtig erscheint mir, dass Stress und Überforderung
nicht nur aus einem quantitativen Personalmangel
resultieren, sondern auch aus mangelnden
Kenntnissen und Fertigkeiten. Dies betrifft
insbesondere den Umgang mit demenziell erkrankten
Bewohnerinnen und Bewohnern.
Forderungen nach mehr und besser qualifiziertem
Personal mögen banal klingen, aber
mutmaßlich sind dies die zentralen
Ansatzpunkte - andererseits aber auch nicht
die einzigen, denn sonst müsste man
angesichts leerer Kassen wohl resignieren
oder verzweifeln.
Was kann auf der individuellen Ebene, d.h.
von der einzelnen Pflegekraft getan werden?
Pflegende sollten sich bewusst sein, dass
sie Macht über Schwächere ausüben.
Sie sollten auf arbeitsorganisatorische
Änderungen drängen, wenn sie mit
bestimmten Bewohnern nicht zurechtkommen.
Sie sollten Angebote zur Supervision – d.h.
zur fachkundigen Beratung und Beaufsichtigung
ihrer Arbeit - nutzen.
Gezielte gewaltpräventive Maßnahmen
können auch im Bereich der Aus- und
Fortbildung von Pflegekräften ergriffen
werden. Insbesondere im englischen Sprachraum
gibt es Trainingsprogramme für Pflegekräfte,
die im Hinblick auf Gewaltvorbeugung konzipiert
wurden. Die Programme verbinden meist Wissensvermittlung
- insbesondere Wissen über das Verhalten
demenziell erkrankter Bewohner - mit Rollenspielen
und dem Erlernen von Entspannungs-, Selbstkontroll-
und Kommunikationstechniken. Trainiert wird
der konstruktive, nicht gewaltsame Umgang
mit Konflikten, die Reduktion und bessere
Verarbeitung von Stress. Insgesamt stellt
eine verbesserte Ausbildung und regelmäßige
Fortbildung des Personals eine gewaltpräventive
Maßnahme dar. Vor allem in Anbetracht
der Tatsache, dass der Anteil verwirrter
und schwerstpflegebedürftiger Bewohner
steigt, ist der Fachkräfteanteil von
50%, wie ihn die Heimpersonalverordnung
vorsieht, sicherlich nicht zu hoch angesetzt.
Was kann auf der Ebene der Einrichtung
getan werden?
Pflegende
sollten - soweit dies der Arbeitsmarkt zulässt
- sorgfältig ausgewählt werden.
- Auf der Leitungsebene ist darauf zu achten,
dass das Haus nach innen wie nach außen
möglichst offen geführt wird.
D.h.: gegenüber den Mitarbeitern sind
Entscheidungen soweit wie möglich transparent
zu machen; insbesondere auf der Ebene der
Wohnbereiche ist Sorge für ein Klima
zu tragen, in dem Mitarbeiter über
ihre Belastungen, ihre arbeitsplatzbezogenen
Konflikte und Sorgen sprechen können.
Die Institution sollte sich soweit wie möglich
gegenüber den Angehörigen der
Bewohner, aber auch gegenüber anderen
externen Personen und Gruppierungen öffnen,
sei es etwa durch intensive Kontakte zur
Gemeinde, durch Besuchsprogramme, Ehrenamtlichenarbeit,
regelmäßige Kontakte zu Schulklassen
oder Jugendgruppen. Ein Supervisionsangebot
für Pflegende sollte zum Regelfall
in der stationären Altenhilfe werden.
Die internen Qualitätssicherungsmaßnahmen
in den Heimen sollten intensiviert werden.
Mit Beschwerden von Bewohnern, Angehörigen,
Betreuern sollte in einer offenen und produktiven
Weise umgegangen werden.
Heime müssen aber auch regelmäßig
durch unabhängige Instanzen kontrolliert
und evaluiert werden. Die Notwendigkeit
unangekündigter, auch nächtlicher
Besuche wird in der Literatur schon seit
vielen Jahren betont. Als Effekt der öffentlichen
Skandalisierung von Missständen in
der Altenpflege vor allem in den letzen
beiden Jahren hat die Bundesregierung nun
angekündigt, die Kontrollpraxis zu
verbessern, insbesondere in stärkerem
Maße als bisher unangemeldete Überprüfungen
zu ermöglichen. In Deutschland hat
sich inzwischen neben den Heimaufsichtsbehörden
als zweite zentrale Kontrollinstanz der
Medizinische Dienst der Krankenkassen etabliert.
Nach § 80 Abs. 2 SGB XI führt
der MDK im Auftrag der Pflegekassen Qualitätsprüfungen
nach durch; bisher finden diese in der Regel
nur „anlassbezogen“ statt. Die von der „Aktion
gegen Gewalt in der Pflege“ vorgeschlagene
Kombination des Sachverstandes beider Institutionen
halte ich zumindest in der Sache für
sinnvoll.
Die Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten
von Bewohnern wie Angehörigen sollten
verstärkt werden. Den Angehörigen
kommt heute um so größere Bedeutung
zu, als aufgrund der beschriebenen Veränderungen
der Bewohnerschaft vielerorts ein Heimbeirat
gar nicht mehr gebildet werden kann. Die
Schaffung von Angehörigenbeiräten
und die Einrichtung von Ombudsstellen analog
zur Praxis in den USA sind sicherlich erprobenswerte
Schritte. Schon seit den späten 70er
Jahren gibt es dort sog. Ombudsleute für
Langzeitpflege. Diese unterstützen
Heimbewohner sowie deren Angehörige
oder Freunde bei der Durchsetzung einer
qualitativ hochstehenden Pflege und bearbeiten
Beschwerden, die von oder im Namen von Be-wohnern
von Langzeitpflegeeinrichtungen gemacht
werden. Ansätze zu ähnlichen Einrichtungen
haben wir mittlerweile auch in Deutschland.
In München wurde 1997 eine Städtische
Beschwerdestelle für Probleme in der
Altenpflege begründet, welche direkt
dem Oberbürgermeister unterstellt ist
und sich Problemen in der ambulanten wie
der stationären Pflege annimmt. Eine
ähnliche Einrichtung wurde nun in Nürnberg
geschaffen. Im Sinne der Gewaltprävention
sinnvoll ist auch die Einrichtung von Notruftelefonen
für Heimbewohner und ihre Angehörigen
– ich nenne das Beispiel der Bonner Initiative
gegen Gewalt im Alter. Dabei müssen
wir uns zum einen der Tatsache bewusst sein,
dass die Schwächsten, die Isoliertesten,
die am stärksten Gefährdeten auch
diejenigen sind, die von solchen Hilfeangeboten
kaum erreicht werden; zum anderen ist zu
überlegen, wie viele und welche teilweise
parallel arbeitenden Kontrollinstanzen erforderlich
und sinnvoll sind.
Auf der gesamtgesellschaftlichen Ebene gilt
es, die belastenden Nebenwirkungen der an
sich begrüßenswerten Haupteffekte
der Pflegeversicherung soweit wie möglich
auszubügeln. Dabei müssen wir
uns der Tatsache bewusst sein, dass Probleme
in der Pflege natürlich nicht einfach
auf ein schlechtes SGB XI zurück gehen,
das man nach Belieben reformieren könnte.
Das SGB XI ist seinerseits Ausdruck großer
gesellschaftlicher Veränderungen, nämlich
vor allem der Zunahme des Anteils alter
Menschen, der Zunahme des Anteils pflegebedürftiger
und chronisch kranker Menschen und der Auflösung
traditioneller sozialer Bindungsformen –
Stichwort Singularisierung. – Zu den Anforderungen,
die an die Pflegeversicherung zu richten
sind, gehört es, dass die Zuwendung
und damit die Zeit, die gerade psychisch
Kranke und Demente benötigen, im Leistungskatalog
zu berücksichtigen sind.
Besondere Strafgesetze zum Schutze alter
Menschen brauchen wir nicht. Zum einen ist
die Misshandlung und Vernachlässigung
von Heimbewohnern in erster Linie nicht
ein strafrechtliches, sondern ein soziales
Problem, zum anderen reichen die vorhandenen
Strafbestimmungen aus.
In der USA gibt es auf der Ebene der Bundesstaaten
erlassene Anzeige- und Meldepflichten zum
Schutz alter Menschen in Heimen. In Deutschland
hat die von der Bundesregierung Ende der
80er Jahre eingesetzte Gewaltkommission
die „Einführung von gesetzlich präzisierten
Melderechten für Ärzte und andere
Berufsgruppen, die einer Schweigepflicht
unterliegen, bei Kindes-, Partner- und Altenmisshandlung“
befürwortet. Eine Meldepflicht wurde
hingegen abgelehnt. Für den Fall, dass
eine derartige Regelung dennoch getroffen
werden sollte, empfahl die Kommission <ich
zitiere>: „Sollte es zu der mehrfach
geforderten Meldepflicht für Ärzte,
Pflegepersonal usw. kommen, so wäre
diese so zu gestalten, dass sie zunächst
nur die vorrangig befassten sozialen Stellen
erreicht.“ Auf keinen Fall wollte man also
das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt
bzw. Pfleger und Patient dadurch gefährden,
dass erstere gesetzlich und unter Strafandrohung
zu einer Mitteilung an Polizei oder Staatsanwaltschaft
gezwungen werden
Schlussfolgerungen
Die
Lebensbedingungen alter Menschen in Heimen
sind in der letzten Zeit zunehmend in den
Mittelpunkt des Interesses der Medien wie
der Öffentlichkeit gerückt. Bei
den Arbeitsbedingungen in der Altenpflege
ist das noch nicht in gleichem Maße
der Fall; ich denke, es sollte im Interesse
aller - der Pflegenden wie der Pflegebedürftigen
- sein, das Augenmerk der Medien auch hierauf
zu richten. Die seit längerem erhobenen
Forderungen nach einem „humanen Zeitbudget“
sind vor allem auch im Interesse der Pflegebedürftigen
zu unterstützen, wenngleich eine solche
Forderung natürlich die dadurch aufgeworfenen
Finanzierungsfragen nicht löst.
Zugleich halte ich aber auch etwas anderes
für ganz wesentlich: Das öffentliche
Sprechen über Gewalt gegen Ältere
ist bisher - wenn wir es mit den Diskursen
zur Gewalt gegen Frauen und Kinder vergleichen
- sehr wenig politisiert, arbeitet sparsam
mit der Zuweisung von Täter- und Opferrollen,
ruft selten nach Strafe, erkennt die schwierige
Lage des pflegenden Gewaltausübenden
an und billigt ihm einen Anspruch auf Hilfe
und Unterstützung zu. All das ist gut
und richtig, doch sollten wir uns vor der
Vorstellung hüten, dass wir es im Bereich
der Misshandlung und Vernachlässigung
alter Menschen ausschließlich mit
grundsätzlich wohlwollenden, aber überforderten
und deshalb die Selbstkontrolle vorübergehend
einbüßenden, dann aber sofort
reuigen und veränderungsbereiten Tätern
und schwierigen, in ihrer Persönlichkeit
veränderten, am Zustandekommen der
Gewalt nicht ganz unbeteiligten Opfern zu
tun haben. Nicht nur in Familien, auch in
Heimen gibt es Formen der Gewalt gegen Ältere,
bei denen diese 'Belastungshypothese' versagt,
bei denen folglich auch die daraus abgeleiteten
Maßnahmen versagen müssen und
bei denen es einer zweiten Misshandlung
der Opfer gleichkäme, an einer solchen
Sichtweise festzuhalten. Ich halte es für
wesentlich, das Bewusstsein für die
Grenzen der Gültigkeit des Pflegestressmodells
im öffentlichen Denken und Sprechen
zu verankern.
Schließlich, und damit möchte
ich schließen, erscheint mir ganz
wichtig, dass bereits heute viele Einrichtungen
der stationären Altenhilfe die Problematik
nicht verleugnen und abstreiten, sondern
sagen: Wir haben eine schwierige gesellschaftliche
Aufgabe übernommen. Es treten dabei
Probleme auf. Wir wollen unseres dazu beitragen,
diese Probleme zu lösen; dazu brauchen
wir auch die – nicht nur finanzielle - Unterstützung
der Allgemeinheit.
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