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Literatur und Informationen zur Ausbildung

GROOS, G.

"Da stehen Leben auf dem Spiel"
inForm 2002, S. 12 - 14


Krankheitsfälle in Alten- und Pflegeheimen oder anderen Wohlfahrtseinrichtungen sind dramatisch. Dabei steht nicht nur der gute Ruf der Einrichtung auf dem Spiel. Neben den finanziellen Folgen geht es hier um Menschenleben. Hygienemanagement-Konzepte, die Bereitstellung von Hygienebeauftragten und Hygieneschulungen der Mitarbeiter die B-A-D tragen dazu bei, das die Heimleitung den Nachweis erbringen kann, ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht nachgekommen zu sein.

Es war an einem Sonntag Nachmittag im Oktober, als Dr. Volkmar Braun den Hilferuf per Handy erhielt: In einem Berliner Alten- und Pflegeheim waren über Nacht elf der teilweise stark pflegebedürftigen Heimbewohner an Durchfall erkrankt. Ursache unbekannt. Alarmstufe Rot für das betroffene Heim. Eine fieberhafte Suche nach dem Auslöser begann. Gemeinsam mit der Hygienebeauftragten des Altenheims durchforsteten Fachleute der B.A D GmbH die Einrichtung nach möglichen Infektionsquellen. Das Ergebnis: Verdorbene Lebensmittel oder andere hygienische Mängel konnten glücklicherweise ausgeschlossen werden. Die Erkrankung war durch einen Virus ausgelöst worden, der vermutlich durch externe Besucher ins Haus getragen worden war.

„Wenn die Ursache in mangelnder Hygiene liegt, können die finanziellen Schäden, die Forderungen, die aus den Ansprüchen des Produkthaftungsgesetzes und weiterer Verordnungen hervorgehen, immens sein", so der Leiter des Fachbereichs Hygiene bei der B-A D GmbH, Dr. Volkmar Braun. „Immerhin stehen da Menschenleben auf dem Spiel". Hinzu kommt die Beeinträchtigung des guten Rufes der Einrichtung. Wie also können die Verantwortlichen in Einrichtungen der ambulanten oder stationären Pflege sicherstellen, dass die Hygienestandards in jedem Bereich der Einrichtung lückenlos garantiert ist?

Drei Gesetze regeln die Hygienestandards in Pflegeheimen

Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren drei Gesetze verabschiedet: das Infektionsschutzgesetz, das Pflegequalitätssicherungsgesetz und das überarbeitete Heimgesetz. Nur wenn deren gesetzeskonforme Durchführung nachgewiesen werden kann, ist die Heimleitung im Fall der Fälle „auf der sicheren Seite" Eine neue Pflegeprüfverordnung soll außerdem die Standards zur Qualitätssicherung in Pflegeeinrichtungen festschreiben. Nach der Verabschiedung im Bundeskabinett scheiterte sie im Bundesrat. Sicher ist jedoch, dass ein Schwerpunkt der Prüfempfehlung der Themenbereich Hygiene sein wird, der die Bereiche Pflege, Hauswirtschaft und Verpflegung betrifft.

Um den derzeit geltenden gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, ist es unabdingbar, dass die Einrichtung Hygienebeauftragte benennt. Mit steigendem Alter ändern sich auch die Bedürfnisse der Bewohner. Folglich sind die Aufgaben und Fragestellungen eines Hygienebeauftragten sehr komplex. Er muss im Bereich Pflege, Hauswirtschaft, Technik und Verpflegung fundierte Kenntnisse nachweisen. Ein Hygienebeauftragter spielt somit eine wichtige Rolle. Zum einen deckt er den Bereich Infektionsprävention ab. Zum anderen steht er der Unternehmensleitung und dem Personal aller Abteilungen hinsichtlich aller hygienischen Fragestellungen als Berater zur Verfügung.

Um dem diffizilen Aufgabenspektrum gerecht zu werden, bietet es sich an, die Hilfe externer Dienstleister, wie der B-A-D GmbH, in Anspruch zu nehmen.

Die B-A-D GmbH unterstützt die Hygienebeauftragten

Diese Unterstützung kann zum Beispiel mit der Erstellung von Hygieneplänen beginnen. Diese bilden den Rahmen für die Bewältigung der komplexen und verantwortungsvollen Aufgaben. Eine Betriebsbegehung dient zur Bestandsaufnahme in allen Bereichen. Auf dieser Basis entwickeln die B-A-D-Experten gemeinsam mit den Hygienebeauftragten das Konzept für ein Hygienemanagementsystem mit den Punkten Hygieneplan, HACCP-System und der Gefährdungsbeurteilung nach der Biostoffverordnung. Das fertige System kann abschließend durch die B-A-D GmbH in einer Schulungsveranstaltung in der Einrichtung eingeführt werden. Nach dessen Implementierung sollten mindestens zwei bis vier Mal pro Jahr Begehungen erfolgen. Hierbei werden die praktische Umsetzung des Hygienemanagementsystems vor Ort überprüft und bei Abweichungen Lösungen mit den Verantwortlichen diskutiert. Damit kann die erbrachte Sorgfaltspflicht im Sinne des Produkthaftungsgesetzes und des § 280 BGB, der die Haftung für Dienstleistungen regelt, nachgewiesen werden. Die effizienteste Strategie ist, mit einer neutralen Institution wie der B-A-D GmbH zusammenzuarbeiten.

Der Bonner Dienstleister mit Niederlassungen in der ganzen Bundesrepublik bietet nicht nur ein umfangreiches Schulungsprogramm für Hygienebeauftragte an, sondern übernimmt auch Aufgaben wie regelmäßige Begehungen und die Entwicklung von Hygienekonzepten.

Aufgaben des Hygienebeauftragten

  • Erstellung, Fortschreibung und Überwachung der Einhaltung von Hygiene- und Arbeitsplänen nach hygienischen Gesichtspunkten
  • Begehung der Einrichtung aus hygienischer Sicht
  • Mitwirkung bei der Erkennung von nosokomialen Infektionen Festlegung von Desinfektionsmaßnahmen
  • arbeitstechnische Beurteilung von Geräten in Bezug auf Infektionsverhütung
  • Schulung des Personals mit praktischen Anleitungen
  • Ansprechpartner für Hygienefragen, für Mitarbeiter und Verwaltung
  • Mitarbeit in Qualitätszirkeln/Hygienekommission

Infektionsschutzgesetz

Am 1. Januar 2001 wurde das Bundesseuchengesetz durch das Infektionsschutzgesetz abgelöst. Vorgeschrieben sind in § 43 neben einer Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt bzw. einen niedergelassenen Arzt auch jährliche Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber für alle Mitarbeiter, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Zudem werden in § 36 Hygienepläne gefordert, die folgende Aspekte enthalten müssen:

  • Personalhygiene (z. B. Arbeitskleidung, Händehygiene)
  • Bewohnerhygiene (z. B. in der Pflege, bei Infektionen)
  • Reinigung und Desinfektion
  • Wäscherei
  • Küchenhygiene
  • Schädlingsbekämpfung und -prophylaxe
  • Trinkwasserhygiene (z. B. in Bezug auf Legionellen)
  • Tiere in der Einrichtung
  • Ver- und Entsorgung kontagiöser oder kontaminierter Gegenstände