Angesichts der demographischen
Entwicklung und den gesellschaftlichen Veränderungsprozessen
ist in der Zukunft von einer Zunahme alleinlebender
alter Menschen auszugehen. Dadurch wird
sich auch die Zahl alter, pflegebedürftiger
Menschen in Einpersonenhaushalten erhöhen.
Das derzeit vorliegende Datenmaterial belegt:
Bis zum Jahre 2030 wird die Zahl der Pflegebedürftigen
in Single-Haushalte von 22 auf 33 Prozent
anwachsen (Schultz/Leidl/ Koenig 2001; Reutersberg
et al.1996).
Immer weniger Menschen
werden sich zukünftig auf Kinder verlassen
können. Berechnungen bis 2030 besagen,
dass 51 Prozent der älteren und alten
Generation (ab 60 Jahre) verwitwet sein
wird, 12 Prozent geschieden und 7 Prozent
ledig (Reutersberg et al. 1996). Diese Faktoren
werden die bisher noch stark in der Familie
verankerte Pflege zukünftig zu Gunsten
einer Versorgung durch professionelle Helfer
verschieben (Blinkert/ Klie 1999).
Familien, falls vorhanden,
leben immer seltener an einem gemeinsamen
Ort. Die Wünsche nach Selbstverwirklichung
der Kindergeneration werden weiter wachsen.
Die Töchtergeneration, die bisher überwiegend
die Versorgung der pflegebedürftigen
Familienmitglieder übernommen hat,
wird sich in den nächsten fünf
Jahrzehnten halbieren (Broemme 1999, Schultz
/Leidl/ Koenig 2001).
Schon heute läßt
sich eine Veränderung der Pflegebereitschaft
Angehöriger erkennen, die sich immer
häufiger auf die Organisation der Pflegesituation
konzentriert und sich zunehmend in der Delegation
der direkten Versorgung an ambulante Pflegedienste
ausdrückt (Klie 2001). Es ist davon
auszugehen, dass die genannten Entwicklungen
den bisherigen Charakter und Stellenwert
der ambulanten Pflege in der Zukunft verändern
werden.
Für immer mehr Pflegebedürftige
werden professionelle Pflegedienste zum
Ersatz für die fehlende Familie. Um
eine Versorgung zu Hause dann noch zu gewährleisten,
bedarf es einer Optimierung integrierter
Versorgungsstrukturen und den Aufbau tragfähiger
Netzwerke für alte Menschen. Diese
veränderten Strukturen bedeuten eine
Neuorientierung in der Pflegeausbildung,
in der berufliche Helfer ihre Rolle als
Einzelfallmanager verstehen lernen, der
mit anderen Berufsgruppen gemeinsam die
Verantwortung für die Versorgung der
Betroffenen trägt.
Pflegekräfte
befinden sich im Spannungsfeld zwischen
modernem Dienstleistungsverständnis
und Mitmenschlichkeit. Denn einer der spezifischen
Aspekte, die in diesen Haushalten auftreten,
muss das besondere Verantwortungsgefühl
der Pflegenden genannt werden. Aus der isolierten
Situation der alten Menschen ergibt sich
für Pflegende die Problematik, sehr
oft keinerlei Delegationsmöglichkeiten
zu besitzen. Hier stoßen sie auf einen
Zwiespalt zwischen vertraglich ausgehandelten
und refinanzierbaren Leistungen einerseits,
den besonderen Bedarf dieser Klientel andererseits.
Dieser Zwiespalt verstärkt sich noch
dadurch, dass die Betroffenen meist in einer
niedrigen Pflegestufe eingruppiert sind.
Das heißt, dass sie meistens sehr
wohl in der Lage sind ihren Bedürfnissen
Ausdruck zu verleihen, die sehr häufig
vordergründig im nicht bezahlten Bereich
der psychosozialen Betreuung angesiedelt
sind.
Die Pflegekräfte berichteten
immer wieder, dass die bezahlten und körperorientierten
Leistungen besonders in diesen Haushalten
nicht ansatzweise die Bedürfnisse der
Betroffenen nach Kommunikation und menschlicher
Nähe erfüllen. Aber auch die notwendigen
alltäglichen Verrichtungen, wie Einkaufen
oder das Hinunterbringen des Mülls
werden auf der vertraglichen Leistungsebene
kaum berücksichtigt.
Diese Tatsachen führen
dazu, dass die beruflichen Helfer sehr häufig
über die Grenzen einer vertraglich
festgeschriebenen Arbeit hinausgehen und
Sonderleistungen erbringen, wofür sie
auch bereit sind, private Zeit zu investieren.
Die Zusatzleistungen ergeben sich aus einem
hohen Verantwortungsgefühl für
die Pflegebedürftigen, wie auch aus
einem Berufsverständnis, das Pflege
nicht ausschließlich mit der Durchführung
körperorientierter Leistungskomplexe
gleichsetzt.
Das Verantwortungsgefühl
wächst mit der Intensität der
Beziehung zwischen den beiden Akteuren im
Pflegegeschehen. Es hält die Pflegekräfte
oft auch über die Grenzen ihrer Dienstzeit
hinaus innerlich angespannt, weil sie immer
wieder gezwungen sind, sich von dem Betroffenen
zu trennen, selbst wenn die Situation vor
Ort ihrer Ansicht nach ein längeres
Verbleiben erfordern würde. Das Resultat
einer solchen Situation ist häufig
die Unfähigkeit zu Hause abschalten
zu können.
Die Problematik der besonderen
Beziehung führt im Ergebnis sehr oft
zu besonders engen Beziehungsmustern
zwischen beruflichen Helfern und Pflegebedürftigen.
Hinzu kommt das grundsätzliche Bestreben
von Pflegenden, Vertrauen aufzubauen und
eine Beziehung herzustellen. Um dies es
zu erreichen, zeigen sie ihrem Gegenüber
keine Grenzen der Beziehung auf und knüpfen
selbst welche, wie sie es aus ihrem privaten
Leben gewohnt sind.
Ein solches Vorgehen scheint
nach Aussagen der befragten Pflegekräfte
der einzige Weg zu sein, anfängliches
Mißtrauen in Vertrauen umzuwandeln.
Konkret kommt dieser Sachverhalt darin zum
Ausdruck, dass die Vertragsleistung in den
Hintergrund rückt, sie sich mehr Zeit
nehmen als vertraglich vorgesehen ist und
dass sie in besonderer Maße den Wünschen
des Betroffenen zu entsprechen versuchen.
Den beruflichen Helfern
ist zumeist nicht bewußt, dass dieses
privat gestaltete Beziehungsangebot mit
all seinen Bemühungen bei dem Betroffenen
auf den fruchtbaren Boden der Isolation
fällt und bestimmte Erwartungen schürt.
Für zunehmende Fixierungen und Vereinnahmungen
wird an dieser Stelle bereits der Grundstein
gelegt.
Für die Pflegekraft
selbst stellt die Beziehung eine wesentliche
Arbeitsgrundlage dar, aus der sie Dankbarkeit,
Anerkennung und Bestätigung zieht.
Immer wieder berichten die Pflegenden, dass
sie nicht für die Vertragsleistungen
Dankbarkeit erhalten, sondern für das,
was sie darüber hinaus tun, speziell
für die psychosoziale Betreuung. Um
diese unter den stark begrenzten Rahmenbedingungen
erbringen zu können, aber auch, um
Kontrolle über dessen Ausmaß
zu behalten, entwickeln sie Strategien,
die ihnen ein solches Agieren ermöglichen.
Diese bestehen darin, dass sie den Betroffenen
auf den Ausnahmecharakter der Sonderleistung
hinweisen oder ihn um Stillschweigen vor
Kollegen diesbezüglich bitten. Damit
geht die Pflegekraft einen Bündnispakt
mit dem Pflegebedürftigen ein, der
in dessen Sinne ist, weil auch seine Bedürfnisse
befriedigt werden. Dieser Pakt bindet jedoch
beide Seiten in einer Art und Weise aneinander,
die im späteren Verlauf für die
Pflegekraft zum Grund des Rückzugs
wird.
Zusammenfassend kann bis
zu diesem Punkt festgehalten werden, dass
mit dem Eingehen der Beziehung beide Seiten
versuchen, durch den jeweils anderen ihre
unterschiedlichen Bedürfnisse erfüllt
zu bekommen. In diesen unausgesprochenen
unterschiedlichen Bedürfnissen und
der Differenz des Beziehungsverständnisses
liegen jedoch bereits die Konflikte begründet,
die im Verlauf der Begegnung zu Zerissenheit
führen und damit zur Belastung für
die Pflegekraft werden und irgendwann zum
Verlust der Freiwilligkeit führen.
Die Beziehung wird von
Seiten der Pflegekraft erhalten, indem sie
versucht, die anfänglich unterbreiteten
Angebote weiter fortzusetzten. Nicht nur
alltagspraktische Dinge werden zu ihrer
Aufgabe. Oft ist sie auch einzige Quelle
körperlicher, seelischer und psychischer
Bedürfnissbefriedigung des Pflegebedürftigen.
Die Beziehung wird durch diese Art der Begegnung
immer enger und die Pflegekraft nicht selten
zum Familienersatz für den Betroffenen.
Wenn die Beziehung eine
solche Ebene erreicht hat, ist eine Abgrenzung
ohne schlechtes Gewissen kaum noch möglich.
Die Pflegekraft fühlt sich dem Pflegebedürftigen
gegenüber immer stärker verpflichtet.
Abgrenzungen ihrerseits würden in diesem
Stadium der Beziehung dieselbe gefährden
und das von ihr selbst unterbreitete Beziehungsangebot
unglaubwürdig erscheinen lassen.
Je enger die Bindung und
je mehr Verantwortungsgefühl, um so
selbstverständlicher werden Zusatzleistungen
in Art und Umfang. Die vorherige Freiwilligkeit
wird zum Zwang, der nicht nur von dem Betroffenen
ausgeht, sondern den sich die Pflegekraft
mitunter auch selbst auferlegt. In diesem
Gefüge werden die Zusatzleistungen
immer selbstverständlicher. Gleichzeitig
nehmen Dankbarkeit und Anerkennung ab.
An dieser Stelle wächst
der Wunsch nach Abgrenzung und Rückzug
von Seiten der Pflegekraft und damit auch
das Gefühl der Zerissenheit. Einerseits
erleben sie, aufgrund der Beziehung und
ihres Berufsverständnisses, gegenüber
dem Klienten eine besondere Verpflichtung.
Andererseits wächst der Konflikt mit
der fachlichen Rolle. Das anfängliche
Beziehungsangebot wird zur Falle, weil die
vertraglichen Anforderungen nicht mehr mit
den wachsenden Ansprüchen an Sonder-
und Zusatzleistungen in Einklang zu bringen
sind. Der Raum für die zusätzlich
erbrachten Leistungen wächst, während
der für die Vertragsleistungen immer
geringer wird. Hier kollidieren die unterschiedlichen
Wünsche zweier „Auftraggeber",
die des Arbeitgebers und die des Pflegebedürftigen.
Eine Balance zwischen beiden Positionen
wird für die Pflegenden immer schwieriger.
Es bleibt fraglich, ob der
Rückzug der Pflegekräfte im wachsenden
Rechtfertigungsdruck gegenüber dem
Arbeitgeber begründet liegt oder in
einer zunehmenden Erwartungshaltung der
Pflegebedürftigen, der sie nicht mehr
gerecht werden kann und will.
Wie schon zu Beginn der Beziehung wird auch
der Rückzug nicht offen zwischen den
beiden Akteuren thematisiert. Die Pflegekräfte
suchen Ausreden, wie zum Beispiel eine Änderung
des Dienstplans, die verursacht, dass der
Betroffene in der kommenden Zeit nicht mehr
von ihr versorgt werden kann. Dass sie selbst
die Dienstplanänderung initiiert haben,
bleibt für den Betroffenen im Verborgenen.
Die Gründe, die für
diese fehlende Offenheit von den Pflegenden
angegeben werden, wie beispielsweise den
alten Menschen nicht verletzen zu wollen
oder dass er die wahren Gründe nicht
verstehen würde, sind nur eine Seite
der Medaille. Aufgrund des Rotationsprinzips
in ambulanten Pflegediensten sind diese
professionellen Helfer gezwungen, wieder
in diesen Haushalten zu arbeiten. Die Verschwiegenheit
dürfte eher darin begründet liegen,
Konflikte zu vermeiden, die die Beziehung
als Arbeitsgrundlage und damit auch die
Befriedigung der Bedürfnisse der Pflegekräfte
nach Anerkennung und Dankbarkeit gefährden.
Als Fazit kann festgehalten
werden, dass es schwierig ist, eine Balancefindung
zwischen den gesetzlichen Vorgaben und der
besonderen Situation in den hier thematisierten
Haushalten zu finden. Die Pflegenden versuchen
aufgrund ihres Berufsverständnisses
und ihrer emotionalen Betroffenheit der
besonderen Lebenslagenproblematik in diesen
Haushalten zu entsprechen. Die gesetzlichen
Rahmenbedingungen konterkarieren aber besonders
in diesen Haushalten die Bestrebungen der
beruflich Pflegenden und provozieren beziehungsweise
verstärken Gefühle der Zerrissenheit.
Für diesen wachsenden
Personenkreis scheint die Argumentation,
dass die Pflegeversicherung
nur als Teilkaskoversicherung konzipiert
und zur Ergänzung der familiären
Pflege gedacht ist, wie Spott und Hohn zugleich.
Immer häufiger wird die Versorgung
dieser alleinlebenden Pflegebedürftigen
von ambulanten Pflegediensten abgelehnt,
weil sie zu viel Zeit und Leistungen in
Anspruch nehmen, die nicht abrechenbar sind.
In diesen Haushalten wird
aber auch in besondere Art und Weise deutlich,
wie weit das von Gesetzen und Ökonomie
dominierte Pflegeverständnis von dem
der Betroffenen und der Mitarbeiter abweicht.
Es sollte nachdenklich stimmen, dass es
die Pflegekräfte sind, die in diesen
Haushalten die Defizite kompensieren, die
auf politischer und gesamtgesellschaftlicher
Ebene behoben werden müssten.
Einerseits wird ihnen immer
stärker eine eindeutig marktwirschaftliche,
zweckrationale Haltung abverlangt, die einem
modernen Dienstleistungsunternehmen entspricht,
andererseits nutzt man „unter dem Deckmantel
der Verschwiegenheit" ihre „alte"
Wertehaltung von Mitmenschlichkeit und Aufopferung,
um auf ihrem Rücken Versorgungsdefizite
und - Mängel auszugleichen.
Die Pflegekräfte sind
vor Ort in diesen Haushalten Sachexperten
und erkennen den Bedarf ihrer zu versorgenden
Klientel. Um eine Pflege umzusetzen, die
alleinlebenden Pflegebedürftigen einen
langfristigen Nutzen bringen könnte,
benötigen die Pflegenden die berufliche
Autonomie, die ihnen ermöglicht, Pflege
eigenständig am individuellen Bedarf
der Pflegebedürftigen auszurichten,
wozu zum Beispiel der Aufbau von tragfähigen
Netzwerken gehört. Die pflegerische
Arbeit in der ambulanten Versorgung der
Pflegebedürftigen muss sich neuen Inhalten
gegenüber öffnen. Pflegende müssen
ihre unterstützende Rolle innerhalb
eines integrierten Versorgungssystems wahrnehmen
und stärken. Nur in der Kooperation
mit anderen Akteuren im Gesundheits- und
Sozialsystem innerhalb der Gemeinde wird
es gelingen, für alleinlebende Pflegebedürftige
Versorgungsstrukturen aufzubauen, die die
fehlende informelle Unterstützung annähernd
kompensieren können. Um dies zu erreichen,
muss bereits während der Ausbildung
den Schülern das Wissen an die Hand
gegeben werden, wie sie die eigene Rolle
in einem solchen Versorgungsnetzwerk
selbstbewußt ausfüllen können.
Um den besonderen Problematiken,
die sich in den hier beschriebenen Haushalten
ergeben, begegnen zu können, brauchen
Pflegekräfte eine Begleitung in ihrer
Arbeit, die ihnen ihre verschiedenen Rollen,
die sie dort einnehmen, bewußt macht.
Supervisionen,
auf die sich Sparzwänge der Pflegedienste
häufig als erstes auswirken, sind eine
Investition in die Zukunft. Hierin spiegelt
sich eine Mitarbeiterorientierung wider,
die die besondere Schwere der Tätigkeit
anerkennt und damit bestrebt ist, Pflegepersonal
über Zufriedenheitswerte im Beruf zu
halten.