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Mit
dem politischen Druck auf Einrichtungen des Gesundheits-
und Sozialwesens, Maßnahmen der Qualitätsentwicklung
nachzuweisen, um Grundlagen für wirtschaftliches
Handeln zu legen, begann u.a. auch eine emsige
Arbeit an der Entwicklung von Standards. Sie findet
auf ganz verschiedenen Ebenen statt mit ebenso
vielen verschiedenartigen Ergebnissen. Standards
können nützlich, aber auch gefährlich sein. Keinesfalls
ersetzen sie die Kompetenz einer ausgebildeten
Pflegefachkraft. Handlungsabläufe zu vereinheitlichen
muss nicht heißen, sie zu verbessern. Alles in
allem sind Standards keine Allheilmittel einer
sicheren Pflege, sondern stets von Neuem kritisch
zu prüfen und zu überdenken.
Babylonische
Sprachverwirrung
Die
zahlreiche Literatur zum Thema zeugt von einer
babylonischen Sprachverwirrung (Trede, 1997).
So gibt es z.B. Pflege- und Qualitätsstandards,
Durchführungs- und Ablaufstandards; handlungsspezifische
und allgemeine Standards; Makro-, Meso-, Mikrostandards;
Universal- und Richtlinienstandards; nationale,
lokale und internationale Standards, und schließlich
Standardpflegepläne - und sicher noch manches
mehr. Schließlich gibt es auch noch die Auseinandersetzung,
ob man lieber von Standards oder von Richtlinien
oder Leitlinien sprechen sollte. Hinzu kommt,
dass die Ärzteorganisationen bei der gleichen
Qualitätsdiskussion sich für ihren Bereich auf
den Begriff Leitlinie festgelegt haben (Gerlinger,
2001). Diese Sprachverwirrung ist nicht nur eine
Frage unterschiedlicher Worte, sondern kennzeichnet
auch unterschiedliche Inhalte, die aber manchmal
denselben Begriffen zugeordnet werden, Abgrenzungen
sind keinesfalls immer klar.
Woher
kommt der Begriff?
Der
Begriff „Standard" kommt aus dem Englischen
und wird in einem englischsprachigen Lexikon als
Qualitätsstufe und als Vergleichsmaß beschrieben
(Random-House, 1984). Zunächst einmal ist ein
Standard eine Norm, ein Richtlinie, also etwas,
was man befolgen sollte. Wenn ein bestimmtes berufliches
Handeln als Standard formuliert wird, dann liegt
dem die Vorstellung zu Grunde, dass es ein nachvollziehbares
Wissen zur Grundlegung gibt. Entsprechend bezeichnet
die WHO (Weltgesundheitsorganisation, 1987) einen
Standard als ein „professionell abgestimmtes Leistungsniveau".
Der Schweizer Pflege-Berufsverband bezeichnet
einen Standard als „allgemein zu erreichendes
Leistungsniveau" (SBK-ASL 1990).
In
Deutschland wurde 1992 im Rahmen europäischer
Bemühungen um die Qualitätsentwicklung in der
Pflege eine Koordinationsstelle an der Fachhochschule
in Osnabrück- eingerichtet - das Deutsche Netzwerk
für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP).
Im DNQP einigte man sich auf die folgende Definition:
„Pflegestandards sind ein professionell abgestimmtes
Leistungsniveau [der Pflege, S.B.], das den Bedürfnissen
der damit angesprochenen Bevölkerung angepasst
ist und Kriterien zur Erfolgskontrolle dieser
Pflege mit einschließt" (Schiemann, 1990).
In dieser Definition ist sowohl das Leistungsniveau,
das auf einem Expertenkonsens beruht, enthalten,
als auch die Forderung nach dessen Operationalisierung,
d.h. dieses Leistungsniveau muss messbar und damit
überprüfbar sein. Das Leistungsniveau wird insofern
noch präzisiert, als es den Bedürfnissen der betreffenden
Personen angepasst sein muss – dies ist eine Grundnorm
der Pflege.
Neben
den unterschiedlichen Begriffen für Standards
sind es vor allem die in der Literatur beschriebenen
unterschiedlichen und sich teilweise widersprechenden
Funktionen der Standards, die Verwirrung stiften
(Bienstein, 1996; Trede, 1997). Zusammengefasst
kann man zwei sich teilweise widersprechende Ziele
ausmachen: Vereinheitlichung der Arbeitsweise
und wissensbasierte Lösung von Problemen.
Häufig
werden neben diesen direkten Zielen noch Ziele
genannt, die als Sekundärfunktionen zu bezeichnen
sind. Das sind Ziele, Standards zur Erleichterung
der Pflegedokumentation zu nutzen, ein EDV-System
damit zu bestücken oder überhaupt nutzbar zu machen,
Mitarbeiter/innen danach zu bewerten, Kosten zu
fordern bzw. zu kontrollieren. Außerdem gibt es
natürlich berufspolitische Ziele, wenn man mit
Standards die Vorstellung verbindet, dass der
Anteil von Pflege in der Gesundheitsversorgung
besser sichtbar zu machen ist.
Erstes
Ziel:
Einheitliche Durchführung von Pflegemaßnahmen
Standards
zur Vereinheitlichung der pflegerischen Arbeit
beziehen sich auf Handlungsabläufe, die von allen
Pflegenden gleichermaßen zu befolgen sind. Hier
soll verhindert werden, dass Pflegende aus verschiedenen
Schulen verschiedene Handlungsstrategien anwenden.
Darüber hinaus hoffen viele Pflegedienstleitungen,
mit derartigen Arbeitsablaufstandards mögliche
Wissenslücken zu füllen. Unterstellt wird, dass
eine Vereinheitlichung eines derartigen Arbeitsablaufs
gleichzusetzen ist mit einer Verbesserung. Konsequenterweise
wird ein derartiger Standard häufig auch als Dienstanweisung
gehandhabt.
Als
Beispiel für diese Art von Standards ist ein Buch
zu Pflegestandards für die Altenpflege zu nennen,
das 1996 erschienen ist. Hier werden zunächst
Grundsätze für Pflegemaßnahmen erklärt und dann
ein Standard mit Vorbereitung, Durchführung, Qualitätssicherung
und einem Punkt „zu beachten" beschrieben.
Bei der Körperwäsche steht z.B. „Durchführung
möglichst am Waschbecken (Waschschüssel hineinstellen)
oder im Bett (bei Oberkörperhochlagerung). Kontraindikationen
beachten." Als Material sollen u.a. genommen
werden „eine zweiteilige Waschschüssel, drei Handtücher,
davon eines als Sitzunterlage, zwei Waschlappen,
davon einer als Einmalwaschlappen für die Intimpflege"
etc. (Korecic, 1996). Unter Qualitätssicherung
steht: „Wahl der Hautpflegemittel entspricht dem
Hauttyp, Hilfsmittel werden bedürfnisorientiert
eingesetzt, wöchentliche Evaluation."
Andere
Veröffentlichungen mit Standards sehen ähnlich
aus. So enthält ein 1999 erschienenes Buch zu
Pflegestandards für alle Altersgruppen von Pflegebedürftigen
(Martin, 1999) bei der Ganzkörperwaschung ähnliche
Hinweise, nur wesentlich kürzer, in Stichwortform
gegliedert nach Zweck, Hinweise, Material, Durchführung.
Beispiel: „Durchführung: 1. Patient in bequeme
Lage bringen, 2. Mögliche Reihenfolge Hände bis
Füße, Waschwasserwechsel, Intimbereich vorne,
Rücken" [Warum bloß den Rücken nach dem Intimbereich?
S.B.]. Immerhin enthält dieser Standard als „Zweck:
Reinigung, intakte Haut, Wohlbefinden des Patienten"
(ebenda S. 132).
Was
an diesen Beispielen ist nun das abgestimmte Leistungsniveau
oder die gute Qualität? Waschen möglichst am Waschbecken?
Die Reihenfolge der Körperteile? Warum muss im
einen Beispiel die Waschschüssel zweiteilig sein?
Es wird zwar darauf hingewiesen, dass etwas bedürfnisorientiert
gemacht werden bzw. Gewohnheiten beachtet werden
sollen, aber nicht, wie dies im Rahmen der Vorschriften
zu bewerkstelligen ist. Die Tatsache, dass pflegerische
Maßnahmen immer Ergebnis einer Interaktion sein
sollten, in eine Beziehung eingebettet sein sollen
– da sonst die schönste Ganzkörperwäsche erniedrigen
und Widerwillen hervorrufen kann –, verschwindet
hinter einer derartigen Beschreibung völlig. Wäre
es darüber hinaus nicht viel wichtiger, Hilfestellung
zur Anwendung von Hautpflegemitteln zu geben?
Welche sind bei welchem Hauttyp zu empfehlen?
Wäre es nicht sinnvoller, Hilfestellung zur Einschätzung
z.B. des Hauttyps zu geben?
Insgesamt
machen derartige Standards zur Standardisierung
von Arbeitsabläufen den Eindruck, ausschließlich
für Pflegende gedacht zu sein, die noch nie etwas
mit Pflege in derartigen Situationen zu tun gehabt
haben. Im Einführungsteil des Buches von Martin
ist dann auch zu lesen, dass sich die Standards
nicht an Experten wenden (Martin, 1999). Heißt
das, dass Experten durchaus andere Arbeitsabläufe
wählen können oder dass sie sowieso dasselbe wie
im Standard beschrieben tun werden? Wie sind dann
verschiedene Standards zu erklären?
Angesichts
der noch rudimentären Entwicklung der Pflegeforschung
ist die Gleichsetzung von Vereinheitlichung und
Verbesserung eine äußerst fragwürdige Unterstellung.
s könnten ja auch völlig falsche Handlungsstrategien
vereinheitlicht werden. Abgesehen
davon ist eine derartige Standardisierung unter
dem Aspekt der Bewohner- oder Patientenorientierung
grundsätzlich fragwürdig.
Eine
Maßnahme, und natürlich auch die der Körperpflege,
hängt von Anlass und Ziel ab. So muss doch zuallererst
die Frage geklärt werden, wie es mit den Beeinträchtigungen
der Pflegebedürftigen aussieht, welche Bedürfnisse
und Gewohnheiten sie haben. Und schließlich: Soll
die Körperpflege einer Person mit Schlafstörungen
zu einer besseren Nachtruhe verhelfen? Oder soll
sie zu einem aktiven Tag ermuntern und mit Bewegungsförderung
verbunden werden?
Wenn
diese Standards also für Menschen ohne Pflegekenntnisse
geschrieben sind, sind sie genau deswegen wenig
hilfreich, weil die entscheidende Informationen
zum Erkennen und Beurteilen von Anlass und Ziel
fehlen. Leider schlägt sich in derartigen Standards
ein Fehler früherer Pflegeausbildung nieder, als
diese Handlungsabläufe in der Ausbildung als zentrale
Bestandteile wie Rituale gelehrt wurden – und
wehe, jemand wich davon ab! Wenn aber Selbstständigkeit
der Pflegebedürftigen oder Selbstbestimmtheit
wie es im SGB XI heißt – so wichtig sind,
dann ist die Zahl des Waschwasserwechsel oder
die Benennung des Körperteils, mit dem die Wäsche
anfangen soll, sekundär im Vergleich zu der Herstellung
der Beziehung zu den Pflegebedürftigen und deren
Ausgestaltung. Das aber lässt sich nicht standardisieren,
sondern sollte zentraler Bestandteil pflegerischer
Kompetenz sein.
Nach
der Kenntnis derartiger Standards lassen sich
sehr gut die Vorurteile nachvollziehen, die besagen,
dass Pflege etwas für Leute mit geringen intellektuellen
Ansprüchen sei und von jedermann und vor allem
jeder Frau jederzeit nebenbei erlernbar. Das notwendige
Wissen kann in Checklisten auf den Stationen eingesehen
werden. Und es bedarf nur einer x-beliebigen Arbeitsgruppe,
um diese noch einmal selbst zu entwickeln.
Zweites
Ziel:
Wissensbasierte Problemlösung
Ein
Standard beschreibt auf der Grundlage des nachweisbaren
Wissensstandes die bestmögliche Lösung eines Problems,
z.B. die Entstehung eines Dekubitus vermeiden.
Mit diesem zweiten Ziel wird natürlich auch eine
Vereinheitlichung zumindest von Entscheidungsgrundlagen
in vergleichbaren Situationen hergestellt. Diese
Art voll Standard sieht völlig anders aus als
die erstgenannte.
Ein
derartiger Standard muss die Flexibilität im Hinblick
auf eine Bewohner/ Patientensituation unterstützen
und hierzu Hilfestellungen anbieten. Er muss Möglichkeiten
und vor allem die Bedingungen aufzeigen, unter
denen eine Entscheidung in die eine oder die andere
Richtung gefällt werden muss. Diese mit Dienstanweisungen
zu verbinden, wäre widersinnig, da es hier nicht
um in jedem Fall einheitliches Handeln geht, sondern
um das jeweils angemessene Handeln. Die Bedingungen,
vor allem die individuellen Bedingungen für das
Handeln, rücken in den Vordergrund. Das einzige,
was hier angewiesen werden könnte, wären der Nachweis
der notwendigen inhaltlichen Kenntnisse und deren
richtige Anwendung. Grundlage müssen zunächst
das systematische Fachwissen, die Forschungsergebnisse
und die genaue Beurteilung der Qualität derartiger
Forschungsergebnisse sein. Ein auf diese Weise
entwickelter Standard kann dann einen Beitrag
zur wissensbasierten (evidence-based) Pflegepraxis
leisten.
Und
noch etwas unterscheidet sich hier grundsätzlich
von der ersten Art von Standards: Hier werden
Fachkenntnisse vorausgesetzt, die eine Beurteilung
und Entscheidung auf einer fundierten Basis ermöglichen.
Nationaler
Expertenstandard Dekubitusprophylaxe in der Pflege
Vor
zwei Jahren wurde in Deutschland zum ersten Mal
ein nationaler Expertenstandard in der Pflege
veröffentlicht, wie dies auch in anderen Ländern
längst der Fall ist. Er befasst sich mit einem
der ältesten als besondere Herausforderung an
eine gute Pflege beschriebenen Problem, nämlich
der Vermeidung eines Dekubitus (DNQP, 2000). Dieser
Expertenstandard enthält nicht eine einzige mit
den obigen Beispielen der Ganzkörperwäsche vergleichbare
Handlungsanweisung und setzt vor allem ein ausgeprägtes
fachliches Wissen voraus.
So
wird z.B. formuliert: „Die Pflegefachkraft leitet
auf der Grundlage der Risikoeinschätzung für alle
identifizierten Risikofaktoren weitere Interventionen
ein, die bspw. die Erhaltung und Förderung der
Gewebetoleranz betreffen." In den Erläuterungen
wird dies genauer beschrieben: Es sollen Maßnahmen
vermieden werden, die den Wasser-Lipid-Haushalt
und den Säureschutzmantel der Haut beeinträchtigen.
Das bedeutet, dass alkalihaltige Seifen oder tensidintensive
Syndets hier absolut kontraindiziert sind. In
dem nationalen Standard wird auch darauf hingewiesen,
dass je nach Bedürfnis des Pflegebedürftigen auf
tägliches routinemäßiges Reinigen der Haut zu
verzichten sei. Klares Wasser und evtl. ph-neutrale
Waschzusätze sind ausreichend. Dann werden eine
Reihe nicht zu verwendender Hautpflegemittel,
wie Vaseline, Zinkpaste (weil sie die Haut verschließen),
desinfizierende Waschzusätze, die die Haut austrocknen
(wie Franzbranntwein oder Alkohol), gerbende Substanzen
usw. aufgezählt.
Der
Expertenstandard enthält sieben Teile, die jeweils
gegliedert sind in Aussagen zu Struktur, Prozess
und Ergebnis. Die Struktur betrifft bei diesem
Standard in der Regel die Kenntnisse und Fähigkeiten
der Pflegefachperson. So wird zu dein obigen Beispiel
geschrieben: „Die Pflegefachperson kennt neben
Bewegungsförderung und Druckreduktion weitere
geeignete Interventionen zur Dekubitusprophylaxe,
die sich aus der Risikoeinschätzung ergeben."
Als Ergebnis wird formuliert: „Die durchgeführten
Interventionen zu den Risikofaktoren sind dokumentiert."
Die Dokumentation ist ein leicht überprüfbares
Kriterium, wobei unterstellt wird, dass dokumentierte
Interventionen mit durchgeführten identisch sind.
Als Gesamtergebnis dieses Standards wird davon
ausgegangen, dass der Pflegebedürftige keinen
Dekubitus hat. In den Erläuterungen wird hierzu
ausgeführt, dass dieses Ergebnis nicht immer zu
erreichen ist, entweder weil die prophylaktischen
Maßnahmen nicht konsequent angewendet werden können,
weil andere Prioritäten wichtiger sind (z.B. in
der Sterbephase) oder aus anderen Gründen die
Wirkung der prophylaktischen Maßnahmen behindert
wird.
Dieses
Beispiel zeigt,
-
wie
wichtig es ist, Pflegemaßnahmen auf die individuelle
Situation der Pflegebedürftigen auszurichten,
-
dass
die eingangs genannten Standards zur Ganzkörperwäsche
z.B. bei dekubitusgefährdeten Menschen in
manchen Bereichen schlicht kontraindiziert
sind oder modifiziert werden müssen,
-
dass
man nicht „aus dem hohlen Bauch heraus"
derartige Standards entwickeln darf.
Grundvoraussetzung
einer Standardempfehlung muss der Nachweis der
Effektivität der Maßnahmen oder zumindest deren
Unschädlichkeit sein. Aus diesem Grunde halte
ich auch die so gut gemeinte Entwicklung von Standards
in Qualitätszirkeln nach der Maßgabe „Wir haben
damit gute Erfahrungen gemacht" nicht für
zulässig. Mit dem Wohl von Pflegebedürftigen so
umzugehen, als brauche man nur die bekannte geschickte
Hand und das gute Herz, ist fahrlässig und gefährlich.
Im nationalen Standard zur Dekubitusprophylaxe
wurden übrigens über 150 Literaturstellen ausgewertet.
Obwohl dieser Themenbereich das Thema der Pflege
ist und auch einige Forschungsergebnisse dazu
vorliegen, ist bei vielen Maßnahmen immer noch
nicht bekannt, ob sie wirklich so effektiv sind,
wie das allgemein angenommen wird. Die Norm, immobile
Patienten zweistündlich umzulagern, scheint z.B.
rein anekdotischer Natur zu sein. Sie hat sich
eingebürgert, weil Florence Nightingate mit ihren
Mitarbeiterinnen zwei Stunden benötigte, um alle
verletzten Soldaten auf ihrer Station zu drehen.
Notwendige Zeitabstände sind nach wie vor unklar
(Clark, 1998; DNQP, 2000). Auch bei dem nationalen
Standard haben sich die Expert/innen auf die Inhalte
nach einem wissenschaftlichen Diskurs im Konsens
geeinigt, weil es nicht immer übereinstimmende
Forschungsergebnisse gibt.
Nebenbei
sei darauf hingewiesen, dass der nationale Standard
zur Dekubitusprophylaxe keineswegs dafür geeignet
ist, die Mühen der Dokumentation zu erleichtern.
Der Hinweis in der Dokumentation „Dekubitusprophylaxe
nach Standard" sagt nichts aus, weil er ein
breites Spektrum von möglichen Methoden enthält
und alle möglichen Situationen Pflegebedürftiger
einbezieht. Man könnte allerdings in bestimmten
Bereichen weitere Detailstandardisierungen hausintern
vornehmen, so z.B. die Empfehlung eines bestimmten
Assessmentinstruments zur Risikoeinschätzung,
gerade weil wissenschaftliche Ergebnisse nicht
eindeutig für eine der Skalen sprechen.
Ein
derartiger nationaler Standard verkörpert den
(zeitbezogenen) Stand des Wissens zu diesem Themenbereich,
der auch bei den Fachpersonen vorausgesetzt werden
sollte. Mit diesem Anspruch wird ein solcher Standard
dann auch Ausgangspunkt für rechtliche Verfahren
für unsachgemäße Pflege und damit wiederum Pflicht
für Pflegefachpersonen. Das Wichtigste bei einem
Standard ist, dass dieser bei der Fachperson das
Denken anregen und nicht ausschalten sollte. Kleinteilige
Handlungsstandards vermitteln eher den Eindruck,
dass sie Vorschriften enthalten, die ohne genauere
Kenntnis der Begründung angewendet werden sollen.
Die Befolgung der letzteren verhindert keineswegs
die Anschuldigung, unsachgemäß gepflegt zu haben
(vgl. Pflege intern, 2002).
Ein
weiteres wesentliches und verwirrendes Problem
besteht darin, dass ein Leistungsstandard mit
der Standardisierung des Ablaufs einer Pflegemaßnahme
verwechselt werden kann. Eine derartige Standardisierung
ist aber völlig kontraindiziert, wenn die Situation
der Pflegebedürftigen etwas anderes erfordert.
Daher kann ein Standard zwar Bestandteile enthalten,
die auch standardmäßig angewandt werden müssen,
aber kaum einen ganzen Ablauf im Zusammenhang
mit einer pflegerischen Interaktion. Bei einem
Standard zur Körperwäsche kann es also gerade
nicht um eine Standardisierung im Sinne„ jede
Körperwäsche erfolgt in der gleichen Art und Weise"
gehen.
Die
meisten Standards der beschriebenen Art am Beispiel
der Ganzkörperwäsche sind Stichwortsammlungen,
die vielleicht für eine Anfängerin in der Pflegepraxis
hilfreich sein können, wenn sie dazu die Begründungen
und die Variabilitäten lernt. Sie sind keinesfalls
ein Ersatz für die fehlende Ausbildung, wie wohl
bei der oft geringen Anzahl Ausgebildeter in manchen
Bereichen gehofft wurde. Im Gegenteil: Derartige
Standards sind bei Helfer/innen noch gefährlicher
als bei Ausgebildeten.
Fazit
für die Praxis
Die
amerikanische Pflegewissenschaftlerin Deborah
Gordon, die Standards gegenüber durchaus kritisch
eingestellt ist, nennt auch wichtige positive
Funktionen (Gordon, 1994).
-
Leitlinien
oder Standards können quasi als Landkarte
dienen: Sie bieten damit eine Möglichkeit
zum Ausgleich praktischer Defizite als
–
Lernanleitung
– Ausdehnen von Sachkenntnis (bei Fehlen von
Expert/innen)
– Gedächtnisstütze, Sicherheitsnetz
– Wegweiser durch schwieriges Gebiet (Kompass).
-
Sie
können weiterhin als Grundlage für Übereinstimmung
genutzt werden, vor allem dann, wenn ein gemeinsames
Verständnis fehlt.
Kein
Standard kann ein Lehrbuch ersetzen, er kann vor
allem keine gute Ausbildung ersetzen. Und: Ein
Standard ist immer nur so lange gültig, wie die
zu Grunde liegenden Kenntnisse nicht überholt
sind, d.h. er muss ständig überprüft werden.
Literatur
BIENSTEIN,
C. (1996): Pflegestandards und Qualitätssicherung.
In: Qualitätssicherung in der Pflege. Dokumentation
der Fortbildung für Pflegende auf dem Hessentag
am 29.6.1995 (E. Hessisches Ministerium für Umwelt,
Jugend, Familie und Gesundheit, ed.). Hausdruck,
Wiesbaden.
CLARK,
M. (1998): Repositioning to prevent pressure sores
- what is the evidence? Nursing Standard 13, 58-64
DNQP
(2000): Deutsches Netzwerk für Qualitätssicherung
in der Pflege: Expertenstandard Dekubitusprophylaxe
in der Pflege einschließlich Kommentierung und
Literaturanalyse. Fachhochschule Osnabrück.
GERLINGER,
T.; HEISKEL, H.; HERRMANN, M. et al. (2001): Leitlinien.
Argument. Hamburg.
GORDON;
D.R. (1994): Zum Gebrauch und Missbrauch formaler
Modelle in der Krankenpflegepraxis. In Stufen
zur Pflegekompetenz. From Novice to Expert. (P.
Benner, ed.). Huber. Bern, 218-235
KORECIC,
J. (1996): Pflegestandards Altenpflege. Springer.
Berlin.
MARTIN,
J. (1999): Pflegestandards. Grundlagen und Beispiele.
Kohlhammer. Stuttgart.
PFLEGE
INTERN (2002): Selbst auf einen Standard können
sich Pflegekräfte nicht immer verlassen. Pflege
intern, 10.
RANDOM
HOUSE (1984): The Random House College Dictionary.
Random House. New York.
SSK-ASI
(1990): Qualitätsnormen zur Ausübung der Gesundheits-
und Krankenpflege (Pflegestandards). Schweizer
Berufsverband für Krankenschwestern und Krankenpfleger.
Bern.
SCHIEMANN,
D. (1990): Grundsätzliches zur Qualitätssicherung
in der Krankenpflege. Deutsche Krankenpflegezeitschrift
43, 526 - 529.
TREDE,
I. (1997): Von babylonischen Sprachverwirrungen.
Eine Literaturanalyse über Ziele und Merkmale
von Pflegestandards. Pflege 10, 262 - 272.
WHO
- Weltgesundheitsorganisation (1987): Die Rolle
des Beraters bei der Qualitätssicherung in der
Pflegepraxis. Bericht über eine WHO-Tagung. Den
Haag.
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