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Die Seele alter Menschen betreuen
Noch gibt es viel zu wenig ambulante Dienste für die gerontopsychiatrische Pflege

In: Pflege Aktuell, September 2002
S. 454 – 457


Seit Jahren zeichnet sich ab, dass sich die Bedarfsstrukturen unseres Gesundheitssystems stark verändern werden, weil der Anteil älterer Menschen stets zunimmt. Aus unserer Sicht wird dies zwangsläufig zu einer nachhaltigen Umorientierung vor allem in der pflegerischen Versorgung, besonders der von älteren Menschen führen. Angesichts der soziodemografischen Entwicklung, der Verschiebung des Generationenverhältnisses und der sich verändernden Familienstrukturen ist davon auszugehen, dass professionelle Pflege- und Gesundheitsleistungen vornehmlich im ambulanten Bereich an Bedeutung gewinnen werden. Gravierend ist, dass die Zunahme alter und häufig pflegebedürftiger Menschen mit dem Nachlassen der wichtigen primären, häuslich-familiären Netze einhergeht. Setzt man dies in Verbindung mit den Prävalenzraten psychischer Veränderungen im Alter, wird deutlich, dass in naher Zukunft ein erheblicher Mehrbedarf an gerontopsychiatrischen Pflegeleistungen entstehen wird. Warum dies hauptsächlich den ambulanten Bereich betreffen wird, dafür gibt es sicherlich mehrere Gründe. Zwei möchten wir hier anführen.

Zum einen wird die geplante Einführung der Fallpauschalen in den Krankenhäusern die Verweildauern verkürzen. Schon heute ist zu beobachten, dass viele ältere Menschen nach Entlassung aus der Klinik einen erheblichen Rehabilitations- und Pflegebedarf haben.
Zum Anderen hat für die älteren Menschen der Wunsch, zu Hause gepflegt und betreut zu werden, oberste Priorität. Ein Umzug in ein Altenheim wird von den meisten abgelehnt.

Die Bewohnerstrukturen in den stationären Altenhilfeeinrichtungen verdeutlichen diese Entwicklung am Besten. Das durchschnittliche Eintrittsalter in ein Alten- und Pflegeheim beträgt mittlerweile 89 Jahre. Den Grundsatz: „Ambulant vor stationär!“, wie er im SGB XI genannt wird, möchten wir hier nicht bemühen. Da nach unserer Meinung dieser Anspruch, psychisch Kranke - und nicht nur diese - vorwiegend ambulant zu betreuen, so konsequent wie kein anderer verhindert wurde. Das aktuellste Beispiel dafür ist die Auslegung des § 37a im SGB V, das psychisch erkrankte ältere Menschen ausdrücklich nicht berücksichtigt.

Ungehindert der augenblicklichen gesetzliche Bedingungen haben unsere langjährigen Erfahrungen jedoch gezeigt, dass die ambulante Begleitung von psychisch veränderten älteren Menschen durch Pflegekräfte mit entsprechender Qualifikation sich sowohl zum Nutzen der Betroffenen als auch des Gesundheitssystems auswirkt. Im Zuge unserer ambulanten Tätigkeit im Gerontopsychiatrischen Zentrum des Bezirkskrankenhauses Kaufbeuren (BKH) konnte zum Beispiel die stationäre Verweildauer innerhalb der ersten beiden Jahre von durchschnittlich 45 auf 28 Tage verkürzt werden. Es konnten dadurch sogar Krankenhauseinweisungen umgangen werden. Durch die enge Zusammenarbeit mit ambulanten sowie teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen konnten im Rahmen von Fallbesprechungen deutliche Verbesserungen, bezogen auf Krankheitsverständnis und Umgang mit den psychisch veränderten älteren Menschen, erzielt werden. Neben den genannten Verbesserungen zeigte sich, dass veränderte Sichtweisen und hinzugewonnenes Fachwissen bei den Mitarbeitern positiv auf ihre Arbeitszufriedenheit und ihr Belastungserleben auswirkten.

„Um ein Vertrauensverhältnis herzustellen, muss die Pflegekraft fähig sein, Anderssein zuzulassen.“

Als Pflegekraft ambulant tätig zu sein, bedeutet im Wesentlichen, den psychisch veränderten älteren Menschen in seinem privaten oder institutionellen Lebensrahmen aufzusuchen und sozialpflegerisch zu begleiten. Hier ergeben sich außer den Berührungen mit älteren Menschen auch welche mit unterschiedlichen Personen, deren Rollen, Sichtweisen und Lebensbedingungen, wie Wohnsituation oder finanzielle Verhältnisse. Aus psychischer Veränderung entwickeln sich Symptome die ihrerseits wieder auf Bezugspersonen des älteren Menschen einwirken. Die daraus resultierende Dynamik bewirkt entweder eine Reduktion oder Verstärkung der Symptome bei der von psychischer Veränderung betroffenen Person. Entwickelt beispielsweise ein über längere Zeit vereinsamter älterer Mensch die Wahnidee, dass er bestohlen wird, so wäre durchaus möglich, dass er seiner Umgebung mit ausgeprägtem Misstrauen begegnet und unter Umständen seine Wohnungsnachbarn des Diebstahls bezichtigt und diese auch zunehmend beschimpft. Dies kann ebenso Pflegekräfte in ambulanten Diensten betreffen und zur Folge haben, dass sie sich gekränkt fühlen und den zwischenmenschlichen Umgang auf ein Minimum reduzieren beziehungsweise der Pflegevertrag aufgekündigt wird.

Andererseits ist es denkbar, dass ein älterer Mensch sich zurückzieht, wenn er sich bedroht fühlt, seine Wohnung nicht mehr verlässt, sich in seiner Selbstpflege vernachlässigt, unzureichend ernährt und bis zur„Verwahrlosung" entgleist. Diese Selbstvernachlässigung kann im Rahmen von depressiven Reaktionen, wahnhaftem Erleben aber auch bei demenziellen Prozessen als Symptom zum Vorschein treten.

Die ambulante gerontopsychiatrische Pflege kann, um diese Entwicklung zum Wohle des älteren Menschen zu verzögern oder zu unterbrechen und den Verbleib in der häuslichen Umgebung so lange wie möglich zu sichern, einen sinnvollen Beitrag zur Stabilisierung und Zustandsverbesserung leisten. Eine Krankenhauseinweisung kann somit vermieden werden. Ein möglicher erster Schritt wäre in diesem Fall, eine Beziehung aufzubauen und diese zu stabilisieren. Eigene Werte und Normen der Pflegekraft, wie beispielsweise Hygienevorstellungen, Umgangsformen oder Aktivitäten, müssen zugunsten der Beziehungsentwicklung erst einmal in den Hintergrund treten. Erst, wenn eine Vertrauensbasis geschaffen ist, wird es möglich sein, pflegerisch zu intervenieren. Konkret kann dies bedeuten, dass eine grundpflegerische Handlung seitens des Patienten erst nach mehrmaligen Hausbesuchen zugelassen wird. Für die ambulant gerontopsychiatrisch tätige Pflegekraft bedeutet dies, dass sie neben dem Fachwissen auch über bestimmte Grundhaltungen verfügen muss. Die Fähigkeit, personenbezogen zu kommunizieren und eine besondere Bereitschaft, sich selbst immer wieder zu hinterfragen sowie Reaktionen auf das eigene Handeln wahrzunehmen und zu reflektieren, müssen gleichfalls vorhanden sein.

Problematische Finanzierung

Als äußerst problematisch stellt sich die Finanzierung von gerontopsychiatrischen / soziotherapeutischen Leistungen dar, weder Pflegekassen, noch Krankenkassen sehen sich hierfür zuständig. Obgleich in einigen Modellprojekten bereits eindrucksvoll nachgewiesen wurde, dass ambulante gerontopsychiatrische Pflege und Begleitung nicht nur kostengünstiger, sondern auch zu wesentlich mehr Zufriedenheit bei Patienten, Angehörigen und Pflegenden geführt hat.

Adäquates Handeln in der ambulanten gerontopsychiatrischen Pflege benötigt entsprechendes Fachwissen. Die Pflegekraft ist im ambulanten Bereich im Wesentlichen auf sich gestellt, weil Besuche selten im Beisein eines Arztes erfolgen. Das bedeutet, dass sie bei einem Erstkontakt Symptome im Rahmen des psychopathologischen Befundes wahrnehmen, in ihrer Intensität einschätzen, beschreiben und einem möglichen Krankheitsbild zuordnen können muss. Was nicht heißt, eine Diagnose zu erstellen, dies ist die eindeutige Aufgabe des Arztes. Dieser ist aber von zuverlässigen Angaben abhängig, damit er entscheiden kann, wie zwingend ein ärztlicher Hausbesuch ist und ob weitere Interventionen notwendig sind.

Pflegerelevante Probleme und Ressourcen des psychisch veränderten Menschen müssen im Rahmen des Pflegprozesses erkannt und entsprechende Maßnahmen dazu entwickelt werden. So benötigt ein depressiver älterer Mensch eine engmaschige Frequenz von Hausbesuchen. Seine Grundversorgung muss sichergestellt sein, ebenso soziale Kontakte und die Einbindung in Aktivitäten. Weiter sind Kenntnisse über Medikamente, deren Nebenwirkungen und Wechselwirkungen notwendig. Denn psychiatrische Phänomene können immer wieder durch Unverträglichkeiten oder Überdosierung ausgelöst werden, zum Beispiel depressive Zustände durch Neuroleptika oder Halluzinationen durch Antiparkinsonmittel. Um mit psychiatrisch veränderte ältere Menschen, die zum Teil sehr misstrauisch sind und sich wenig krankheitseinsichtig zeigen, ein Vertrauensverhältnis aufbauen zu können, muss die Pflegekraft fähig sein, Anderssein zuzulassen. Nur dann wird es ihr möglich sein, dem älteren Menschen mit Wärme, Verständnis und Wertschätzung zu begegnen. Diese Haltung wiederum ermöglicht es, den zu betreuenden Menschen im Pflegeprozess mitentscheiden zu lassen, damit er sich ernst und angenommen fühlt. Dies festigt sein Vertrauen und die Beziehung zum Pflegenden und gibt letztendlich Sicherheit.

Im ambulanten Feld trifft man zwangsweise auf Menschen unterschiedlicher Herkunft, Bildung und Lebensgeschichte. Die kommunikativen Ressourcen können physiologisch, durch verzerrte Wahrnehmung oder beeinträchtigte Auffassung gemindert sein. Eine Pflegekraft muss deshalb in der Lage sein, diese Aspekte einzuschätzen und ihr kommunikatives Verhalten danach auszurichten. Dies betrifft Wortwahl, Lautstärke, nonverbale Aspekte und insbesondere aktives Zuhören. „Richtig“ mit psychisch veränderten älteren Menschen zu kommunizieren, kann nur in Grundzügen „erlernt“ werden und muss sich auf die Kenntnisse eigener Bedürfnisse in Belastungssituationen, durchlebten Erfahrungen mit anderen kranken Älteren sowie den Fähigkeiten und häufig nicht ausgesprochenen Anliegen der zu begleitenden Menschen berufen.

Hilfreich sind hier Kenntnisse von Kommunikationsmodellen wie dem personenzentrierten Ansatz nach Carl Rogers oder dem Modell nach Friedmann Schulz von Thun.

Das Umfeld des kranken Menschen muss die ambulant tätige Pflegekraft versuchen, einzubeziehen. Häufig sind Betroffene von Angehörigen abhängig. Im Rahmen der häuslichen Pflege können frühere Familienkonflikte wieder aktualisiert werden, die für beide Seiten als belastend erlebt werden. Des Weiteren müssen Kenntnisse über Versorgungsstrukturen des Einzugsgebietes vorhanden sein, wenn entschieden werden soll in welchem Rahmen die zu betreuende Person integriert werden kann. Gemeint sind hier Kurzzeitpflegeplätze, Tagespflegeeinrichtungen, und Sozialstationen.

Weitere Teile des Betreuungsnetzes sind niedergelassene Haus- und Fachärzte. Es kommen aber auch Seniorenclubs, Angehörigengruppen, ehrenamtlich initiierte Gruppen und fachspezifische Angebote wie die Ergotherapie in Frage. Hier ist die Pflegekraft eine Schnittstelle, welche die Inanspruchnahme der Angebote koordiniert und bei Fragen der Motivation und Finanzierung beratend mitwirkt.

Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit Gruppen sind eine weitere immer wieder geforderte Qualifikation. Sie können bei der Angehörigenberatung im Rahmen eines Familiengespräches wichtig sein. Angehörige sind als Teil des Umfeldes des kranken Menschen zu verstehen, das durch krankheitsbedingte Veränderungen von Eltern oder Partnern aufs höchste belastet ist. Familienmitglieder erleben sich dann als entlastet, wenn sie im Rahmen eines informations- und erfahrungsorientierten Ansatzes ein Gruppenangebot erhalten, das sie prozessbegleitend unterstützt. Freizeitgruppen, Gesprächs oder Aktivierungsgruppen, die älteren Menschen einen Orientierungsrahmen bieten, sind weitere Bausteine der gerontopsychiatrischen Versorgung. Neben der Kompetenz, Gruppen zu entwickeln, zu steuern und zu begleiten, kommen auch hier wieder Kommunikations- und Beziehungsfähigkeit zum Wirken. Diese Basiskompetenzen sind neben dem faktischen Wissen über psychische Erkrankungen, Medikamente und dem Pflegewissen als Ergänzung zu verstehen. Sie vervollständigen das Handlungsrepertoire einer Pflegekraft um darüber u.a. die „handwerkliche“ Pflegeaktivität wie die Grundpflege zu transportieren. Akzeptiert ein psychisch veränderter älterer Mensch oder sein Umfeld die Grundhaltung und das Pflegeverständnis einer Pflegekraft nicht, wird der Pflegeprozess einen für beide Seiten unbefriedigenden Verlauf nehmen.

„Das Umfeld des Pflegebedürftigen sollte der ambulante Pfleger in die Arbeit einbeziehen“

Unserer Meinung nach wird die Förderung beziehungsweise Erweiterung ambulanter pflegerischer, wie auch soziotherapeutischer Versorgungssysteme in der Bundesrepublik nach wie vor sehr stiefmütterlich behandelt. Ungehindert der demografischen Entwicklung und dem damit verbundenen Zersetzen familiärer Versorgungsnetze, scheinen weder Politik, noch Gesundheitswesen zu reagieren. Teilweise scheint sogar eher das Gegenteil der Fall zu sein. Immer mehr komplementäre Dienste kämpfen derzeit ums Überleben. Will die Versorgung älterer Pflegebedürftiger und älterer psychisch veränderter Menschen in Zukunft unter bedürfnis- und personenorientierten Gesichtspunkten erfolgen, bedarf es keiner neuen Strukturen. Bereits bestehende komplementäre Angebote, die sich über Jahrzehnte bewährt und etabliert haben, könnten hierfür hervorragend genutzt werden. Was jedoch zwingend sichergestellt werden müsste, dass gerontopsychiatrische Kompetenzen, gemeint sind vor allem die beschriebenen Schlüsselqualifikationen, in der notwendigen Menge in ambulanten Diensten vorhanden sind.

Erfreulicherweise bestehen für Pflegeberufe immer mehr Fort- und Weiterbildungsangebote im Bereich Gerontopsychiatrie. Als beispielhaft kann hier das Modell in Bayern angeführt werden. Dort wurde in Abstimmung mit den Berufsverbänden, den Wohlfahrtsverbänden, dem Sozialministerium, Pflegekassen und dem Verband der bayerischen Bezirke ein landesweit einheitliches Curriculum zur Fort- und Weiterbildung Gerontopsychiatrische Pflege vom Landespflegeausschuss im Oktober 2000 verabschiedet.

Literatur

ROGERS, C.; SCHMID, P.-F. (1991): Person-zentriert Grundlagen von Theorie und Praxis. Matthias-Gruenewald-Verlag, Mainz, 296 S.
ROGERS, C. (1988): Klientenzentrierte Psychotherapie Client-centered psychotherapy. In: Freedman A. M., Kaplan H. I., Sadock B. J., Peters U H Psychiatrie in Praxis und Klinik. Band 3: Neurosen, Thieme, Stuttgart, S. 397-420.
RUPPEL, J., SCHULZ VON THUN, F./ STRATMANN, R.: Miteinander reden für Führungskräfte. Rowohlt Taschenbuchverlag, Reinbek 2000, 2. Auflage 2001
SCHULZ VON THUN, F.: Miteinander reden 3 - Das Innere Team und situationsgerechte Kommunikation. Rowohlt Taschenbuchverlag, Reinbek 1998