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Gegenstände der praktischen Ausbildung

3. Ausbildungsjahr


Lfd.
Nr.


Teil des
Ausbildungsberufsbildes

Zu vermittelnde
Kenntnisse und Fertigkeiten

16

Begleitung Sterbender

Unter Beachtung von Kooperationsmöglichkeiten mit anderen auf dem Gebiet der Altenhilfe tätigen Berufen und Diensten, ethniespezifischen Besonderheiten sowie Ängsten und Bedürfnissen der Pflegebedürftigen 

a)   Gestalten einer dem Sterbenden angenehmen und seine Intimsphäre wahrenden Umgebung

b)   Für bequeme Lagerung sorgen, unnötige Anstrengungen vermeiden, Entspannungstechniken einsetzen

c)   Massnahmen der Körperpflege besonders behutsam und bedürfnisgerecht durchführen

d)   Unter Beachtung der Bewusstseinserhaltung und Kommunikationsfähigkeit regelmässig die zur Vermeidung von Schmerzen erforderlichen Prophylaxen durchführen

e)   Gespräche und Zuhören ermöglichen

f)    Einbeziehung von Bezugspersonen und Angehörigen in die Betreuung

g)   Versorgung des/der Verstorbenen vorbereiten und durchführen, Verwaltung des Nachlasses vorbereiten

h)   Möglichkeiten und Angebote der Trauerverarbeitung nutzen