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a) Menschen mit Einschränkungen der Sinnesorgane
bei den Aktivitäten des täglichen Lebens unterstützen
b) Bewegungseinschränkungen erkennen und Hilfestellung
bei der Fortbewegung geben
c) Rehabilitative Massnahmen zur Förderung der
Beweglichkeit anwenden
d) Die Notwendigkeit des Einsatzes von Hilfsmitteln
erkennen sowie individuell angemessene Massnahmen
einleiten und überwachen
e) Anzeichen einer altersbedingten Verwirrung
erkennen und individuell angemessene Betreuungsformen
planen und einsetzen
f) Bei Altersverwirrung Massnahmen zur problementsprechenden
Anpassung des Wohnumfeldes ergreifen
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