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a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit
am Arbeitsplatz feststellen und Massnahmen zu
ihrer Vermeidung ergreifen
b)
Berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
anwenden
c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben
sowie Massnahmen der Ersten Hilfe einleiten
d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes
anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben
und Massnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
e)
Berufsbezogene Hygienebestimmungen und
-vorschriften beachten und anwenden
f)
Klientenbezogene Gesundheitsschutzmassnahmen
beachten und anwenden
g) Ergonomische Gesichtspunkte bei
Planung und Durchführung der Arbeit einhalten
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