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Berichtsheft zur
praktischen Ausbildung
in der Altenpflege


 

 
21. November 2002
 

Das Berichtsheft stellt ein Instrument zur Dokumentation des gesamten Ausbildungsgeschehens im Betrieb / in der Einrichtung – und ggf. auch in der Berufsschule dar.

Durch das Führen des Berichtsheftes soll sichergestellt werden, dass der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung für alle Beteiligten – Ausbildungsbetrieb, Berufsschule, Auszubildende und ggf. deren gesetzliche Vertreter – in möglichst übersichtlicher Form festgehalten wird. Diese Berichte sollen knapp und verständlich – aber in zusammenhängenden Sätzen – und unter Berücksichtigung der erlernten Fachausdrücke geschrieben werden.

Es sollen nicht nur einzelne Ausbildungs- und Arbeitsschritte in ihrer Abfolge wiedergegeben werden, sondern auch Zusammenhänge aufgezeigt und die verwendeten Stoffe, Hilfsmittel, Geräte und Maschinen genannt und beschrieben werden. Die Auszubildenden sollen die bei der Arbeit gemachte Erfahrungen, zum Beispiel aufgetretene Fehler und wie man diese vermeidet, in den Bericht aufnehmen. Das Berichtsheft muss daher einen deutlichen Bezug zum praktischen Ausbildungsplan und damit zum Ausbildungsrahmenplan für die praktische Ausbildung aufweisen.

Die Auszubildenden sollen in dem täglich zu ergänzenden Berichtsheft die Tätigkeiten und die erworbenen Qualiflkationen dokumentieren. Die Ausbildenden prüfen das Berichtsheft möglichst wöchentlich und zeichnen es ab. Die Berufsschule sollte in angemessenen Zeitabständen die Ausbildungsnachweise einsehen und dies durch Unterschrift bestätigen.

Das Führen des Berichtsheftes erfolgt während der Ausbildungszeit.

Das Berichtsheft ist in der dualen Berufsausbildung Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Es geht dort jedoch nicht in die Prüfungsbewertung mit ein.


 

Für Berichtshefte zur praktischen Ausbildung gibt es keine einhelligen Vorgaben. Zur Informationen werden hier zwei der gebräuchlichsten Muster – der tägliche und der wöchentliche Bericht – vorgestellt: