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Das
Berichtsheft stellt ein Instrument zur
Dokumentation des gesamten Ausbildungsgeschehens
im Betrieb / in der Einrichtung – und ggf. auch
in der Berufsschule dar.
Durch
das Führen des Berichtsheftes soll sichergestellt
werden, dass der zeitliche und sachliche Ablauf
der Ausbildung für alle Beteiligten – Ausbildungsbetrieb,
Berufsschule, Auszubildende und ggf. deren gesetzliche
Vertreter – in möglichst übersichtlicher Form
festgehalten wird. Diese Berichte sollen knapp
und verständlich – aber in zusammenhängenden Sätzen
– und unter Berücksichtigung der erlernten Fachausdrücke
geschrieben werden.
Es
sollen nicht nur einzelne Ausbildungs- und Arbeitsschritte
in ihrer Abfolge wiedergegeben werden, sondern
auch Zusammenhänge aufgezeigt und die verwendeten
Stoffe, Hilfsmittel, Geräte und Maschinen genannt
und beschrieben werden. Die Auszubildenden sollen
die bei der Arbeit gemachte Erfahrungen, zum Beispiel
aufgetretene Fehler und wie man diese vermeidet,
in den Bericht aufnehmen. Das
Berichtsheft muss daher einen deutlichen Bezug
zum praktischen Ausbildungsplan und damit zum
Ausbildungsrahmenplan für die praktische
Ausbildung aufweisen.
Die
Auszubildenden sollen in dem täglich zu ergänzenden
Berichtsheft die Tätigkeiten und die erworbenen
Qualiflkationen dokumentieren. Die Ausbildenden
prüfen das Berichtsheft möglichst wöchentlich
und zeichnen es ab. Die Berufsschule sollte in
angemessenen Zeitabständen die Ausbildungsnachweise
einsehen und dies durch Unterschrift bestätigen.
Das
Führen des Berichtsheftes erfolgt während der
Ausbildungszeit.
Das
Berichtsheft ist in der dualen Berufsausbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Es
geht dort jedoch nicht in die Prüfungsbewertung
mit ein.
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