Fassadenmonteur/Fassadenmonteurin
Ausbildungsbereich
Industrie und Handel
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Zur Neuordnung von 1999
Der Fassadenmonteur ist ein völlig neuer Ausbildungsberuf in der Bauwirtschaft. Durch die Entwicklung der modernen Fassadenarchitektur, vor allem im Industrie- und Gewerbebau sowie bei öffentlichen Gebäuden, durch großflächige Bekleidung der Bauwerkssichtflächen mit vorgehängten hinterlüfteten großteiligen Fassaden-Elementen hat sich in der Bauindustrie das neue Qualifikationsprofil des Fassadenmonteurs herausgebildet. Seine Aufgabe ist das Verankern und Verbinden von Unterkonstruktionen, das Anbringen von Wärmedämmmaterialien und das Befestigen der Fassadenelemente. Die entsprechenden Qualifikationen sollen nun in einer dreijährigen Ausbildung vermittelt werden.
In Kraft seit: 1. August 1999
Ausbildungsprofil
| 1. Berufsbezeichnung: Fassadenmonteur/Fassadenmonteurin 2. Ausbildungsdauer: 3 Jahre 3. Arbeitsgebiet: Fassadenmonteure und Fassadenmonteurinnen bekleiden Bauwerke mit vorgehängten hinterlüfteten vorwiegend großformatigen Fassadenelementen, insbesondere aus Metall, Faserzement, Keramik, Glas und Naturstein sowie aus Holzwerkstoffen und Kunststoffen. Sie stellen Unterkonstruktionen her und verankern diese an Baukörpern, bringen Dämmungen an und befestigen Fassadenelemente. Sie montieren Einbauteile, beispielsweise Photovoltaikelemente und Sonnenkollektoren oder für Fassadenbegrünungen. Ihre Arbeitsplätze finden sich überwiegend im Wohn-, Industrie- und Gewerbebau sowie im Verwaltungs-, Sport- und Kulturstättenbau. 4. Berufliche Qualifikationen: Fassadenmonteure und Fassadenmonteurinnen führen diese Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen selbständig durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sich mit den am Bau Beteiligten ab, richten Baustellen ein, ergreifen Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle. Sie führen qualitätssichernde Maßnahmen durch, prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung und dokumentieren die von ihnen erbrachten Leistungen. Fassadenmonteure und Fassadenmonteurinnen
Darüber hinaus führen Fassadenmonteure und Fassadenmonteurinnen angrenzende Arbeiten an Baukörpern aus Steinen, aus Beton und Stahlbeton sowie an Holzbauteilen durch. |
Inhalte der Berufsausbildung
Ihr Ansprechpartner/ Ihre Ansprechpartnerin im BIBB
Liste
der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Kontakt per Telefon: Wählen Sie bitte 0228 107- und dann die
Durchwahlnummer.
Kontakt per E-Mail: Bitte an [Nachname (Umlaute als ae,oe,ue)] @bibb.de.
Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren:
Arbeitgeber:
Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung
Adenauerallee 8a
53113 Bonn
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
10898 Berlin
Arbeitnehmer:
Deutscher Gewerkschaftsbund
Bundesvorstand - Abt. Berufliche Bildung
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
- Bundesvorstand -
Abt. Berufliche Bildung
Olof-Palme-Straße 19
60423 Frankfurt/Main
Bund:
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Referat II B 6
53107 Bonn
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Referat 222
53170 Bonn
Länder:
Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft
Hohenzollernstr. 60
66117 Saarbrücken
Hinweise (u.a. Verbindung zu anderen Berufen)
Berufsfeldzuordnung
Berufsfeld IV Bautechnik
Berufsklassifikation
Bundesanstalt für Arbeit (BA) 4412,
Statistisches Bundesamt (StBA) 4413
Der Fassadenmonteur hat eine breit angelegte berufliche Grundbildung in Anlehnung an die berufliche Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik. Insofern kann der Fassadenmonteur im eingeschränkten Umfang Arbeiten in angrenzenden Berufen des Baugewerbes durchführen.
Es bestehen insbesondere Berührungspunkte zu folgenden Berufen: Dachdecker, Metallbauer, Steinmetz, Steinmetz und Steinbildhauer, Naturwerksteinmechaniker
Zu weiteren Berufen in der Bau-Branche s. Gemeinsame Informationen zu den Ausbildungsberufen in der Bauwirtschaft
Infos / Grafiken / Veröffentlichungen
Berufsbildungsserie "Neu" - Fassadenmonteur/Fassadenmonteurin,
Erläuterungen und Praxishilfen zur Ausbildungsordnung, ISBN 3-8214-7124-7,
36,80 DM
Anerkennungsdatum / Quelle
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fassadenmonteur/zur Fassadenmonteurin vom 19. Mai 1999, Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 25, Jg. 1999, S. 997, vom 26. Mai 1999.
Bekanntmachung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fassadenmonteur/zur Fassadenmonteurin nebst Rahmenlehrplan vom 26. Mai 1999, Bundesanzeiger Nr. 159a vom 15. Oktober 1999.
Den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf zum Fassadenmonteur/Fassadenmonteurin finden Sie als download-Text auf den Internet-Seiten der Kultusministerkonferenz.