aweb_ss.gif (597 Byte) Ausbildungsberufe


Ausbildungsberufsbezeichnung

Fassadenmonteur/Fassadenmonteurin

Ausbildungsbereich

Industrie und Handel

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Zur Neuordnung von 1999

Der Fassadenmonteur ist ein völlig neuer Ausbildungsberuf in der Bauwirtschaft. Durch die Entwicklung der modernen Fassadenarchitektur, vor allem im Industrie- und Gewerbebau sowie bei öffentlichen Gebäuden, durch großflächige Bekleidung der Bauwerkssichtflächen mit vorgehängten hinterlüfteten großteiligen Fassaden-Elementen hat sich in der Bauindustrie das neue Qualifikationsprofil des Fassadenmonteurs herausgebildet. Seine Aufgabe ist das Verankern und Verbinden von Unterkonstruktionen, das Anbringen von Wärmedämmmaterialien und das Befestigen der Fassadenelemente. Die entsprechenden Qualifikationen sollen nun in einer dreijährigen Ausbildung vermittelt werden.

In Kraft seit: 1. August 1999

Ausbildungsprofil

1. Berufsbezeichnung:

Fassadenmonteur/Fassadenmonteurin

2. Ausbildungsdauer:

3 Jahre
Monoberuf, d.h. Ausbildungsberuf ohne Spezialisierung in Fachrichtungen oder Schwerpunkte.
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

3. Arbeitsgebiet:

Fassadenmonteure und Fassadenmonteurinnen bekleiden Bauwerke mit vorgehängten hinterlüfteten vorwiegend großformatigen Fassadenelementen, insbesondere aus Metall, Faserzement, Keramik, Glas und Naturstein sowie aus Holzwerkstoffen und Kunststoffen. Sie stellen Unterkonstruktionen her und verankern diese an Baukörpern, bringen Dämmungen an und befestigen Fassadenelemente. Sie montieren Einbauteile, beispielsweise Photovoltaikelemente und Sonnenkollektoren oder für Fassadenbegrünungen. Ihre Arbeitsplätze finden sich überwiegend im Wohn-, Industrie- und Gewerbebau sowie im Verwaltungs-, Sport- und Kulturstättenbau.

4. Berufliche Qualifikationen:

Fassadenmonteure und Fassadenmonteurinnen führen diese Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen selbständig durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sich mit den am Bau Beteiligten ab, richten Baustellen ein, ergreifen Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle. Sie führen qualitätssichernde Maßnahmen durch, prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung und dokumentieren die von ihnen erbrachten Leistungen.

Fassadenmonteure und Fassadenmonteurinnen

  • stellen Leitern, Schutz-, Arbeits- und Traggerüste sowie Krane und Bauaufzüge auf und bedienen sie,
  • prüfen, transportieren und lagern Baustoffe und Bauteile für den Fassadenbau,
  • messen Bauwerke und Bauteile mit unterschiedlichen Messinstrumenten ein,
  • kontrollieren die Einbaubedingungen zur Vorbereitung der Montage und bessern Montageuntergründe aus,
  • bearbeiten Baustoffe und Bauteile für den Fassadenbau und behandeln deren Oberflächen,
  • bauen Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselemente ein,
  • stellen Dämmschichten sowie Abdichtungs-, Schutz- und Trennschichten her,
  • stellen Unterkonstruktionen her und verankern diese,
  • verbinden und befestigen Fassadenelemente und Einbauteile,
  • errichten im Rahmen ihres Arbeitsgebietes Blitzschutzanlagen für den äußeren Blitzschutz und
  • stellen im Zusammenhang mit Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten Schäden fest, ermitteln die Ursachen und führen Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten durch.

Darüber hinaus führen Fassadenmonteure und Fassadenmonteurinnen angrenzende Arbeiten an Baukörpern aus Steinen, aus Beton und Stahlbeton sowie an Holzbauteilen durch.

Inhalte der Berufsausbildung

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz,
  5. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kontrollieren der Arbeitsergebnisse,
  6. Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen,
  7. Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen,
  8. Durchführen von Messungen,
  9. Prüfen, Transportieren und Lagern von Baustoffen und Bauteilen,
  10. Aufstellen und Prüfen von Gerüsten sowie von Förder- und Transporteinrichtungen,
  11. Verarbeiten von Holz, Herstellen von Holzverbindungen,
  12. Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton,
  13. Herstellen von Baukörpern aus Steinen, Auftragen von Putzen,
  14. Bearbeiten von Baustoffen und Bauteilen für den Fassadenbau, Behandeln von Oberflächen,
  15. Einbauen von Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselementen, Herstellen von Klebeverbindungen,
  16. Herstellen von Dämmungen sowie von Schutz- und Trennschichten im Fassadenbau,
  17. Kontrollieren der Einbaubedingungen zur Vorbereitung der Montage,
  18. Herstellen und Montieren von Unterkonstruktionen,
  19. Befestigen von Fassadenelementen und Einbauteilen,
  20. Herstellen und Schließen von Aussparungen, Herstellen von An- und Abschlüssen,
  21. Errichten von Blitzschutzanlagen für den äußeren Blitzschutz,
  22. Instandhalten und Sanieren von Fassaden,
  23. Qualitätssichernde Maßnahmen, Anfertigen von Baudokumenten

Ihr Ansprechpartner/ Ihre Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Kontakt per Telefon: Wählen Sie bitte 0228 107- und dann die Durchwahlnummer.
Kontakt per E-Mail: Bitte an [Nachname (Umlaute als ae,oe,ue)] @bibb.de.

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren:

Arbeitgeber:

Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung
Adenauerallee 8a
53113 Bonn

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
10898 Berlin

Arbeitnehmer:

Deutscher Gewerkschaftsbund
Bundesvorstand - Abt. Berufliche Bildung
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
- Bundesvorstand -
Abt. Berufliche Bildung
Olof-Palme-Straße 19
60423 Frankfurt/Main

Bund:

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Referat II B 6
53107 Bonn

Bundesministerium für Bildung und Forschung 
Referat 222
53170 Bonn

Länder:

Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft
Hohenzollernstr. 60
66117 Saarbrücken

Hinweise (u.a. Verbindung zu anderen Berufen)

Berufsfeldzuordnung
Berufsfeld IV Bautechnik

Berufsklassifikation
Bundesanstalt für Arbeit (BA) 4412,
Statistisches Bundesamt (StBA) 4413

Der Fassadenmonteur hat eine breit angelegte berufliche Grundbildung in Anlehnung an die berufliche Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik. Insofern kann der Fassadenmonteur im eingeschränkten Umfang Arbeiten in angrenzenden Berufen des Baugewerbes durchführen.

Es bestehen insbesondere Berührungspunkte zu folgenden Berufen: Dachdecker, Metallbauer, Steinmetz, Steinmetz und Steinbildhauer, Naturwerksteinmechaniker

Zu weiteren Berufen in der Bau-Branche s. Gemeinsame Informationen zu den Ausbildungsberufen in der Bauwirtschaft

Infos / Grafiken / Veröffentlichungen

Berufsbildungsserie "Neu" - Fassadenmonteur/Fassadenmonteurin, Erläuterungen und Praxishilfen zur Ausbildungsordnung, ISBN 3-8214-7124-7, 36,80 DM

Anerkennungsdatum / Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fassadenmonteur/zur Fassadenmonteurin vom 19. Mai 1999, Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 25, Jg. 1999, S. 997, vom 26. Mai 1999.

Bekanntmachung der Verordnung über die Berufsausbildung  zum Fassadenmonteur/zur Fassadenmonteurin nebst Rahmenlehrplan vom 26. Mai 1999, Bundesanzeiger Nr. 159a vom 15. Oktober 1999.

Den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf  zum Fassadenmonteur/Fassadenmonteurin finden Sie als download-Text auf den Internet-Seiten der Kultusministerkonferenz.


BIBB - Bundesinstitut für Berufsbildung
Hermann-Ehlers-Str. 10 - 53113 Bonn
Tel 0228 / 107 - 0 - Fax 0228 / 107 - 29 77
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