aweb_ss.gif (597 Byte) Ausbildungsberufe


Ausbildungsberufsbezeichnung

Maurer/Maurerin

Ausbildungsbereich

Industrie und Handel, Handwerk

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Struktur des Ausbildungsberufs

Stufenausbildung, Auszubildende für den Beruf des Maurers/der Maurerin, die die Abschluss- oder Gesellenprüfung nicht bestehen, erhalten unter bestimmten Vorausssetzungen den Facharbeiterabschluss als Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterin.

Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterinnen (Ausbildungsdauer: 2 Jahre) können nach einer weiteren einjährigen Ausbildung die Abschluss- oder Gesellenprüfung als Maurer/Maurerin ablegen. (vgl. "Gemeinsame Informationen zu den Ausbildungsberufen in der Bauwirtschaft")

Zur Neuordnung von 1999

siehe "Gemeinsame Informationen zu den Ausbildungsberufen in der Bauwirtschaft"

In Kraft seit: 1. August 1999

Ausbildungsprofil

1. Berufsbezeichnung

Maurer/Maurerin*

2. Ausbildungsdauer

3 Jahre

Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule. (Die Ausbildung im Betrieb wird in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ergänzt.)

3. Arbeitsgebiet

Maurer und Maurerinnen arbeiten sowohl im Neubau als auch in der Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung auf unterschiedlichen Baustellen, zum Beispiel im Wohnungsbau, im öffentlichen Bau oder im Gewerbe- und Industriebau. Sie stellen Baukörper aus Steinen sowie Bauteile aus Beton und Stahlbeton her.

4. Berufliche Qualifikationen

Maurer und Maurerinnen führen diese Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen selbständig durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sich mit den am Bau Beteiligten ab, richten Baustellen ein, ergreifen Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch, berechnen die erbrachte Leistung und übergeben die geräumte Baustelle.

Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten setzen Maurer und Maurerinnen Geräte und Maschinen ein, bauen Arbeits-, Schutz- und Traggerüste auf und ab und messen Bauwerke und Bauteile ein.

Maurer und Maurerinnen

  • stellen ein- und mehrschalige Wände mit unterschiedlichen Steinen und Platten in unterschiedlichen Verbandsarten her,
  • stellen Mauerwerk mit Pfeiler und Vorlagen sowie Natursteinmauerwerk her,
  • überdecken Öffnungen im Mauerwerk mit künstlichen und natürlichen Steinen sowie mit Fertigteilen,
  • stellen Bögen her,
  • stellen Verblendmauerwerk in unterschiedlichen Verbandsarten her,
  • stellen Wände, Decken und Stürze in Schalungssteinbauart her,
  • stellen Abgasanlagen aus Fertigteilen her,
  • stellen Treppen aus Steinen her,
  • dichten Baukörper aus Steinen gegen nichtdrückendes und drückendes Wasser ab,
  • stellen Schalungen für Fundamente, rechteckige Stützen und Balken sowie für ebene Wände und Decken her, bauen sie auf, versteifen sie und spannen sie ab,
  • stellen Schalungen für Podeste, gerade Treppenläufe und für sichtbaren Beton her,
  • stellen Bewehrungen her und bauen sie ein,
  • fördern Beton, bringen ihn ein, verdichten ihn und bearbeiten die Oberfläche von Hand und mit Hilfe von Maschinen,
  • bauen Dämmstoffe für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz ein,
  • stellen Wärmedämmverbundsysteme her
  • stellen Putze her und gestalten Putzoberflächen
  • stellen Estriche und Bauteile im Trockenbau her,
    und
  • stellen im Rahmen von Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten Schäden fest, ermitteln die Ursachen und führen Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten durch.

Darüber hinaus führen Maurer und Maurerinnen angrenzende Arbeiten im Ausbau und im Tiefbau durch.

* 2. Stufe der Stufenausbildung in der Bauwirtschaft; 1. Stufe: Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterin

Inhalte der Berufsausbildung

Ausbildungsberufsbild Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterin
(erste Stufe - 1. und 2. Ausbildungsjahr):

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht*
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes*
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit*
  4. Umweltschutz*
  5. Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan*
  6. Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen*
  7. Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen
  8. Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen
  9. Durchführen von Messungen
  10. Bearbeiten von Holz und Herstellen von Holzverbindungen
  11. Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton*
  12. Herstellen von Baukörpern aus Steinen*
  13. Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz*
  14. Herstellen von Putzen*
  15. Herstellen von Estrichen
  16. Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten
  17. Herstellen von Bauteilen im Trockenbau
  18. Herstellen von Baugruben und Gräben, Verbauen und Wasserhaltung
  19. Herstellen von Verkehrswegen
  20. Verlegen und Anschließen von Ver- und Entsorgungsleitungen
  21. Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen*

In der zweiten Stufe werden die mit * gekennzeichneten Berufsbildpositionen erweitert und vertieft. Als neuer Ausbildungsinhalt kommt das "Sanieren, Instandsetzen und Sichern von Baukörpern" hinzu.

Ausbildungsberufsbild Maurer/Maurerin
(zweite Stufe - 3. Ausbildungsjahr):

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  4. Umweltschutz
  5. Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan
  6. Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
  7. Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton
  8. Herstellen von Baukörpern aus Steinen
  9. Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz
  10. Herstellen von Putzen
  11. Sanieren, Instandsetzen und Sichern von Baukörpern
  12. Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen

Ihr/-e Ansprechpartner/-in im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Kontakt per Telefon: Wählen Sie bitte 0228 107- und dann die Durchwahlnummer.
Kontakt per E-Mail: Bitte an [Nachname (Umlaute als ae,oe,ue)] @bibb.de.

Organisationen, die an der Neuordnung der Ausbildung in der Bauwirtschaft beteiligt waren: siehe "Gemeinsame Informationen zu den Ausbildungsberufen in der Bauwirtschaft"

Hinweise (u.a. Verbindung zu anderen Berufen)

Berufsfeldzuordnung
Berufsfeld IV Bautechnik

Berufsklassifikation
Bundesanstalt für Arbeit (BA) 4410,
Statistisches Bundesamt (StBA) 4410

Zu weiteren Berufen in der Bau-Branche s. "Gemeinsame Informationen zu den Ausbildungsberufen in der Bauwirtschaft"

Infos / Grafiken / Veröffentlichungen

Broschüre "Eine neue Ausbildungsordnung für die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft", herausgegeben vom Bundesinstitut für Berufsbildung (Vertrieb: W. Bertelsmann Verlag, Postfach 100 633, 33506 Bielefeld - Bestell-Nr. 09.043, ISBN 3-88555-674-x)
Weitere Hinweise siehe unter "Information/Text der Ausbildungsordnung"


BIBB - Bundesinstitut für Berufsbildung
Hermann-Ehlers-Str. 10 - 53113 Bonn
Tel 0228 / 107 - 0 - Fax 0228 / 107 - 29 77
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