Ausbildungsberufsbezeichnung
Maurer/Maurerin
Industrie und Handel, Handwerk
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Struktur des Ausbildungsberufs
Stufenausbildung, Auszubildende für den Beruf des Maurers/der Maurerin, die die Abschluss- oder Gesellenprüfung nicht bestehen, erhalten unter bestimmten Vorausssetzungen den Facharbeiterabschluss als Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterin.
Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterinnen (Ausbildungsdauer: 2 Jahre) können nach einer weiteren einjährigen Ausbildung die Abschluss- oder Gesellenprüfung als Maurer/Maurerin ablegen. (vgl. "Gemeinsame Informationen zu den Ausbildungsberufen in der Bauwirtschaft")
siehe "Gemeinsame Informationen zu den Ausbildungsberufen in der Bauwirtschaft"
Ausbildungsprofil
| 1. Berufsbezeichnung Maurer/Maurerin* 2. Ausbildungsdauer 3 Jahre Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule. (Die Ausbildung im Betrieb wird in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ergänzt.) 3. Arbeitsgebiet Maurer und Maurerinnen arbeiten sowohl im Neubau als auch in der Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung auf unterschiedlichen Baustellen, zum Beispiel im Wohnungsbau, im öffentlichen Bau oder im Gewerbe- und Industriebau. Sie stellen Baukörper aus Steinen sowie Bauteile aus Beton und Stahlbeton her. 4. Berufliche Qualifikationen Maurer und Maurerinnen führen diese Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen selbständig durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sich mit den am Bau Beteiligten ab, richten Baustellen ein, ergreifen Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch, berechnen die erbrachte Leistung und übergeben die geräumte Baustelle. Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten setzen Maurer und Maurerinnen Geräte und Maschinen ein, bauen Arbeits-, Schutz- und Traggerüste auf und ab und messen Bauwerke und Bauteile ein. Maurer und Maurerinnen
Darüber hinaus führen Maurer und Maurerinnen angrenzende Arbeiten im Ausbau und im Tiefbau durch. * 2. Stufe der Stufenausbildung in der Bauwirtschaft; 1. Stufe: Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterin |
Inhalte der Berufsausbildung
Ausbildungsberufsbild Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterin
(erste Stufe - 1. und 2. Ausbildungsjahr):
In der zweiten Stufe werden die mit * gekennzeichneten Berufsbildpositionen erweitert und vertieft. Als neuer Ausbildungsinhalt kommt das "Sanieren, Instandsetzen und Sichern von Baukörpern" hinzu.
Ausbildungsberufsbild Maurer/Maurerin
(zweite Stufe - 3. Ausbildungsjahr):
Ihr/-e Ansprechpartner/-in im BIBB
Liste
der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Kontakt per Telefon: Wählen Sie bitte 0228 107- und dann die
Durchwahlnummer.
Kontakt per E-Mail: Bitte an [Nachname (Umlaute als ae,oe,ue)] @bibb.de.
Hinweise (u.a.
Verbindung zu anderen Berufen)
Berufsfeldzuordnung
Berufsfeld IV Bautechnik
Berufsklassifikation
Bundesanstalt für Arbeit (BA) 4410,
Statistisches Bundesamt (StBA) 4410
Zu weiteren Berufen in der Bau-Branche s. "Gemeinsame Informationen zu den Ausbildungsberufen in der Bauwirtschaft"
Infos / Grafiken / Veröffentlichungen
Broschüre "Eine neue Ausbildungsordnung für die Berufsausbildung in der
Bauwirtschaft", herausgegeben vom Bundesinstitut für Berufsbildung (Vertrieb: W.
Bertelsmann Verlag, Postfach 100 633, 33506 Bielefeld - Bestell-Nr. 09.043, ISBN
3-88555-674-x)
Weitere Hinweise siehe unter "Information/Text der Ausbildungsordnung"