Ausbildungsberufsbezeichnung
Bootsbauer/Bootsbauerin
Ausbildungsbereich
Handwerk, Industrie und Handel
Ausbildungsdauer
3 1/2 Jahre
Zur
Neuordnung von 2000
Die Neuordnung zum Bootsbauer/zur Bootsbauerin
nach § 25 HwO und § 25 BBiG löst die bisherigen Ausbildungsregelungen aus den
Jahren 1954 (für die Industrie) und 1965 (für das Handwerk) ab. Für die
Ausbildung im Bootsbauerhandwerk und in der Bootsbauindustrie gelten künftig
einheitliche Bestimmungen. Die Ausbildungsdauer beträgt einheitlich 3 1/2
Jahre; in der Bootsbauindustrie hatte sie bisher 3 Jahre betragen.
In der Ausbildung sollen neben fachlichen Fertigkeiten und Kenntnissen
technisches, wirtschaftliches und planerisches Denken, Verantwortungsbewusstsein,
Teamfähigkeit, Problemlösungsfähigkeit und Flexibilität vermittelt bzw.
gefördert werden. Ziel ist die berufliche Handlungskompetenz.
Der Beruf
Bootsbauer/Bootsbauerin ist keinem Berufsfeld nach der
Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung zugeordnet.
Inkrafttreten: 1. August 2000
Ausbildungsprofil
| 1. Berufsbezeichnung
Bootsbauer/Bootsbauerin 2. Ausbildungsdauer 3 1/2 Jahre 3. Arbeitsgebiet Bootsbauer und Bootsbauerinnen arbeiten in den Bereichen Neubau, Umbau, Ausbau und Reparatur von Yachten und Booten und leisten den branchenüblichen Service. Dabei handelt es sich um Yacht- und Bootstypen in Holz-, Kunststoff-, Stahl- und Aluminiumbauweise oder in einer Materialkombination. Sie führen ihre Arbeiten zum Beispiel in Werkstätten, in Werk- und Winterlagerhallen und in den Außenanlagen von Werften sowie in Bootscentern und in Wassersportvereinen aus. 4. Berufliche Qualifikationen Bootsbauer und Bootsbauerinnen führen ihre Arbeiten selbständig auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein, im Team und in Kooperation mit anderen Gewerken durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, richten Arbeitsplätze ein und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch und berechnen die erbrachte Leistung. Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten bedienen Bootsbauer und Bootsbauerinnen Geräte, Maschinen sowie Transporteinrichtungen und halten sie instand, bauen Arbeitsgerüste auf und ab. Bootsbauer und Bootsbauerinnen
|
Ihr
Ansprechpartner/ Ihre Ansprechpartnerin im BIBB Liste
der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe Organisationen, die an
der Neuordnung beteiligt waren: Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für
Berufsbildung Deutscher Boots- und
Schiffbauer-Verband Verband für Schiffbau und
Meerestechnik e.V. DHKT/ZDH Deutscher Industrie- und
Handelstag Arbeitnehmer
Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesvorstand IG Metall - Vorstand - (bis zum Zusammenschluss mit der
IG Metall: Bund
Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie Bundesministerium für Bildung und Forschung Länder
Sekretariat der Ständigen Konferenz der
Kultusminister Hinweise (u.a. Verbindung zu anderen
Berufen) Mit dem Inkrafttreten dieser
Ausbildungsordnung werden die Ausbildungsvorschriften zum Ausbildungsberuf des
handwerklichen Schiffbauers/Schiffbauerin aufgehoben. Berufsklassifikation Infos / Grafiken / Veröffentlichungen
Die Unterweisungspläne für die
überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge für Bootsbauer/Bootsbauerinnen werden
gemäß der neuen Ausbildungsordnung zwischen den Sozialpartnern abgestimmt und
mit dem Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik an der Universität Hannover
(www.hpi-hannover.de) überarbeitet. Verordnung über die
Berufsausbildung zum Bootsbauer/ zur Bootsbauerin vom 26. Juni 2000,
Bundesgesetzblatt Jahrg. 2000, Teil I, Nr. 30, S. 987 vom 05.07.2000. Bekanntmachung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bootsbauer/
zur Bootsbauerin
nebst Rahmenlehrplan vom 26. Juli 2000, Bundesanzeiger Nr. 195a vom 17. Oktober 2000. Den Rahmenlehrplan für den
Ausbildungsberuf zum
Bootsbauer/ zur Bootsbauerin
finden Sie als download-Text auf den Internet-Seiten der
Kultusministerkonferenz.
Inhalte der Berufsausbildung
Ausbildungsberufsbild
Kontakt per Telefon: Wählen Sie bitte 0228 107- und dann die
Durchwahlnummer.
Kontakt per E-Mail: Bitte an [Nachname (Umlaute als ae,oe,ue)] @bibb.de.
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53113 Bonn
Postfach 30 12 27
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Haus des Deutschen Handwerks
Mohrenstraße 20 - 21
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Adenauerallee 148
53113 Bonn
Abt. Berufliche Bildung
Burgstraße 29 - 30
10178 Berlin
Abt. Berufsbildung und Handwerk
Lyoner Straße 32
60528 Frankfurt/M.
Gewerkschaft Holz und Kunststoff,
Düsseldorf)
Ref. II B 6
53107 Bonn
Referat 222
Heinemannstraße 2
53175 Bonn
der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Lennéstraße 6
53113 Bonn
Bundesanstalt für Arbeit (BA): 5041,
Statistisches Bundesamt (StBA): 5063
Anerkennungsdatum
/ Quelle
BIBB -
Bundesinstitut für Berufsbildung
Friedrich-Ebert-Allee
38, 53113 Bonn
Tel 0228/107-0, Fax 0228/107-2977Startseite
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