aweb_ss.gif (597 Byte) Ausbildungsberufe


Ausbildungsberufsbezeichnung

Bootsbauer/Bootsbauerin

Ausbildungsbereich

Handwerk, Industrie und Handel

Ausbildungsdauer

3 1/2 Jahre

Zur Neuordnung von 2000

Die Neuordnung zum Bootsbauer/zur Bootsbauerin nach § 25 HwO und § 25 BBiG löst die bisherigen Ausbildungsregelungen aus den Jahren 1954 (für die Industrie) und 1965 (für das Handwerk) ab. Für die Ausbildung im Bootsbauerhandwerk und in der Bootsbauindustrie gelten künftig einheitliche Bestimmungen. Die Ausbildungsdauer beträgt einheitlich 3 1/2 Jahre; in der Bootsbauindustrie hatte sie bisher 3 Jahre betragen. 
In der Ausbildung sollen neben fachlichen Fertigkeiten und Kenntnissen technisches, wirtschaftliches und planerisches Denken, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit, Problemlösungsfähigkeit und Flexibilität vermittelt bzw. gefördert werden. Ziel ist die berufliche Handlungskompetenz. 
Der Beruf Bootsbauer/Bootsbauerin ist keinem Berufsfeld nach der Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung zugeordnet. 

Inkrafttreten: 1. August 2000

Ausbildungsprofil

1. Berufsbezeichnung

Bootsbauer/Bootsbauerin

2. Ausbildungsdauer

3 1/2 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

3. Arbeitsgebiet

Bootsbauer und Bootsbauerinnen arbeiten in den Bereichen Neubau, Umbau, Ausbau und Reparatur von Yachten und Booten und leisten den branchenüblichen Service. Dabei handelt es sich um Yacht- und Bootstypen in Holz-, Kunststoff-, Stahl- und Aluminiumbauweise oder in einer Materialkombination. Sie führen ihre Arbeiten zum Beispiel in Werkstätten, in Werk- und Winterlagerhallen und in den Außenanlagen von Werften sowie in Bootscentern und in Wassersportvereinen aus.

4. Berufliche Qualifikationen

Bootsbauer und Bootsbauerinnen führen ihre Arbeiten selbständig auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein, im Team und in Kooperation mit anderen Gewerken durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, richten Arbeitsplätze ein und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch und berechnen die erbrachte Leistung. Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten bedienen Bootsbauer und Bootsbauerinnen Geräte, Maschinen sowie Transporteinrichtungen und halten sie instand, bauen Arbeitsgerüste auf und ab.

Bootsbauer und Bootsbauerinnen

  • messen und prüfen die Messergebnisse, reißen die Werkstücke an und übertragen Maße und Konturen,
  • wählen Geräte und Maschinen aus und richten sie ein,
  • warten Betriebsmittel,
  • bearbeiten manuell und maschinell Werkstoffe aus Holz, Kunststoff und Metall,
  • stellen lösbare und unlösbare Verbindungen her,
  • stellen faserverstärkte Kunststoffe her,
  • stellen Vorrichtungen, Schablonen, Modelle und Formen her,
  • stellen Rümpfe, Decks und Aufbauten her,
  • stellen Luken her und bauen sie ein,
  • montieren Deckbeschläge,
  • führen Innenausbauten aus,
  • behandeln und beschichten Oberflächen,
  • setzen Masten und Spieren,
  • bauen technische Anlagen und Systeme ein und prüfen die Funktion,
  • halten und setzen Boote instand,
  • transportieren und lagern Boote,
  • wenden Verfahren der Umwelttechnik an.


Inhalte der Berufsausbildung

Ausbildungsberufsbild 

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz,
  5. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
  6. betriebliche und technische Kommunikation,
  7. Qualitätsmanagement,
  8. Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen,
  9. Messen, Prüfen, Anreißen sowie Übertragen von Maßen und Konturen,
  10. Auswählen und Einrichten von Geräten und Maschinen,
  11. Warten von Betriebsmitteln,
  12. manuelles und maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen,
  13. Herstellen von lösbaren und unlösbaren Verbindungen,
  14. Herstellen von faserverstärkten Kunststoffen,
  15. Beschichten von Oberflächen,
  16. Herstellen von Vorrichtungen, Schablonen, Modellen und Formen,
  17. Herstellen von Bootsrümpfen und Decks,
  18. Herstellen und Einbauen von Aufbauten und Luken, Montieren von Decksbeschlägen,
  19. Innenausbau von Booten,
  20. Setzen von Masten und Spieren,
  21. Einbauen technischer Anlagen und Systeme, Funktionsprüfungen,
  22. Instandhalten und Instandsetzen,
  23. Transportieren und Lagern,
  24. Verfahren der Umwelttechnik.

Ihr Ansprechpartner/ Ihre Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Kontakt per Telefon: Wählen Sie bitte 0228 107- und dann die Durchwahlnummer.
Kontakt per E-Mail: Bitte an [Nachname (Umlaute als ae,oe,ue)] @bibb.de.

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren:

Arbeitgeber

Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung
Adenauerallee 8a
53113 Bonn

Deutscher Boots- und Schiffbauer-Verband
Postfach 30 12 27
20305 Hamburg

Verband für Schiffbau und Meerestechnik e.V.
An der Alster 1
20099 Hamburg

DHKT/ZDH
Haus des Deutschen Handwerks
Mohrenstraße 20 - 21
10117 Berlin

Deutscher Industrie- und Handelstag
Adenauerallee 148
53113 Bonn

Arbeitnehmer

Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesvorstand
Abt. Berufliche Bildung
Burgstraße 29 - 30
10178 Berlin

IG Metall - Vorstand -
Abt. Berufsbildung und Handwerk
Lyoner Straße 32
60528 Frankfurt/M.

(bis zum Zusammenschluss mit der IG Metall:
Gewerkschaft Holz und Kunststoff, Düsseldorf)

Bund

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Ref. II B 6
53107 Bonn

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Referat 222
Heinemannstraße 2
53175 Bonn

Länder

Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Lennéstraße 6
53113 Bonn

Hinweise (u.a. Verbindung zu anderen Berufen)

Mit dem Inkrafttreten dieser Ausbildungsordnung werden die Ausbildungsvorschriften zum Ausbildungsberuf des handwerklichen Schiffbauers/Schiffbauerin aufgehoben.

Berufsklassifikation
Bundesanstalt für Arbeit (BA): 5041,
Statistisches Bundesamt (StBA): 5063

Infos / Grafiken / Veröffentlichungen

Die Unterweisungspläne für die überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge für Bootsbauer/Bootsbauerinnen werden gemäß der neuen Ausbildungsordnung zwischen den Sozialpartnern abgestimmt und mit dem Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik an der Universität Hannover (www.hpi-hannover.de) überarbeitet.

Anerkennungsdatum / Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bootsbauer/ zur Bootsbauerin vom 26. Juni 2000, Bundesgesetzblatt Jahrg. 2000, Teil I, Nr. 30, S. 987 vom 05.07.2000.

Bekanntmachung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bootsbauer/ zur Bootsbauerin nebst Rahmenlehrplan vom 26. Juli 2000, Bundesanzeiger Nr. 195a vom 17. Oktober 2000.

Den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf  zum Bootsbauer/ zur Bootsbauerin finden Sie als download-Text auf den Internet-Seiten der Kultusministerkonferenz. 


BIBB - Bundesinstitut für Berufsbildung
Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn
Tel 0228/107-0, Fax 0228/107-2977
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