aweb_ss.gif (597 Byte) Ausbildungsberufe


Ausbildungsberufsbezeichnung

Chemielaborant/Chemielaborantin

Ausbildungsbereich

Industrie und Handel

Ausbildungsdauer

3 1/2 Jahre

Struktur des Ausbildungsberufs

Die Ausbildung besteht aus


Zur Neuordnung von 2000

Die Arbeit in den Laboren hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Der  Wandel ist gekennzeichnet durch die schnelle Erweiterung des beruflichen Wissens und Könnens sowie die Entwicklung neuer Technologien ( Biotechnologie, Gentechnik, Informatik, Automatisierung) und durch innovative Arbeitsorganisationsformen. So werden eng umrissene berufliche Fachgebiete zunehmend überwunden und bisher getrennte Tätigkeitsbereiche gekoppelt, die Dienstleitungsorientierung in der Laborarbeit hat einen höheren Stellenwert erhalten, der berufliche Alltag erfordert die Kompetenz zu eigenständiger, vorausschauender und teamorientierter Arbeit sowie zum "lebenslangen Lernen".

Ausgehend von diesen Trends erfolgte die Neuordnung der Berufsausbildung zum Chemielaboranten/zur Chemielaborantin im Rahmen eines neuen, gemeinsamen Berufskonzepts für die Laborberufe im Bereich Biologie, Chemie, Lack. Seine Strukturmerkmale sind eine gemeinsame Basisqualifikation, die sich z.T. über die gesamte Ausbildungszeit erstreckt, eine differenzierte Fachqualifikation für diese drei Berufe sowie eine Differenzierung und Flexibilisierung in der Fachqualifikation durch fachspezifische und fächerübergreifende Wahlqualifikationseinheiten. Auf diese Weise wird die Möglichkeit einer differenzierten, betriebsnahen Berufsausbildung geschaffen, die eine breit angelegte berufliche Kompetenz aufrecht erhält, die Beruflichkeit wahrt und gleichzeitig eine schnelle Anpassung an neue Arbeitsplatzanforderungen gewährleistet.

Bisherige Fachrichtungen (Chemie, Metall, Kohle und Silikat) in der Ausbildung zum Chemielaboranten/zur Chemielaborantin entfallen, da diese Bereiche mit Wahlqualifikationen abgedeckt werden können.

Die in der Ausbildungsordnung enthaltenen Listen der Wahlqualifikationseinheiten dienen auch als Orientierungsrahmen für die berufliche Fort- und Weiterbildung der Laborant(inn)en.

Inkrafttreten: 1. August 2000

Ausbildungsprofil

1. Berufsbezeichnung

Chemielaborant/Chemielaborantin

2. Ausbildungsdauer

3 1/2 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

3. Arbeitsgebiet

Chemielaboranten/innen arbeiten in enger Kooperation mit Naturwissenschaftler/innen und Ingenieur/innen in Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionslaboratorien der Industrie, an Hochschulen, in chemischen Forschungsstätten und in Untersuchungsstellen. Bei der Übertragung eines chemischen Verfahrens vom Labormaßstab in den betrieblichen Maßstab werden sie auch im Technikum eingesetzt.

Chemielaboranten/innen führen Analysen und Qualitätskontrollen, Synthesen und messtechnische Aufgaben selbständig durch, dabei planen sie die in Laboratorien vorkommenden praktischen Arbeitsabläufe, protokollieren die Arbeiten und werten die Arbeitsergebnisse aus. Bei ihren Arbeiten müssen sie mit hoher Verantwortung insbesondere die Vorschriften und Regelungen zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheitsschutz, zum Umweltschutz sowie zur Qualitätssicherung berücksichtigen. Sie besitzen eine breit angelegte naturwissenschaftliche Ausbildung, die es ihnen ermöglicht, in vielen unterschiedlichen Bereichen team- und projektbezogen zu arbeiten.

4. Berufliche Qualifikationen

Chemielaboranten und Chemielaborantinnen

  • analysieren anorganische und organische Stoffe hinsichtlich ihrer qualitativen und quantitativen Zusammensetzungen;
  • planen Versuchsabläufe und bauen Apparaturen auf;
  • stellen anorganische und organische Präparate nach Angaben her;
  • trennen Stoffgemische;
  • reinigen, identifizieren und charakterisieren Stoffe;
  • optimieren gemeinsam mit Naturwissenschaftler/innen Herstellungsvorschriften und –verfahren für Präparate;
  • entwickeln und optimieren gemeinsam mit Naturwissenschaftler/innen Analyseverfahren;
  • führen physikalische Untersuchungen zur Bestimmung von Stoffkonstanten und chemischen Kennzahlen durch;
  • protokollieren und dokumentieren Versuchsabläufe; arbeiten mit deutsch- und englischsprachigen Vorschriften;
  • setzen Computer zur Gerätesteuerung, zur Datenerfassung, -verarbeitung und Datenweitergabe sowie zur Dokumentation, Informationsbeschaffung und für logistische und organisatorische Zwecke ein;
  • werten Mess- und Untersuchungsdaten aus und bewerten die Ergebnisse;
  • berücksichtigen beim Umgang mit Arbeitsstoffen und Geräten Vorschriften zum Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz;
  • führen Abfallstoffe einer umweltgerechten Entsorgung zu;
  • führen Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei ihrer Arbeit durch.


Inhalte der Berufsausbildung

Ausbildungsberufsbild

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln
    (Responsible Care),
    3.1 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
    3.2 Umweltschutz,
    3.3 Einsetzen von Energieträgern,
    3.4 Umgehen mit Arbeitsgeräten und –mitteln einschließlich Pflege und Wartung,
    3.5 Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung,
    3.6 Wirtschaftlichkeit im Labor,
  4. Arbeitsorganisation und Kommunikation,
  5. 4.1 Arbeitsplanung, Arbeiten im Team,
    4.2 Informationsbeschaffung und Dokumentation,
    4.3 Kommunikations- und Informationssysteme,
    4.4 Messdatenerfassung und –verarbeitung,
    4.5 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben,
  6. Umgehen mit Arbeitsstoffen,
  7. Chemische und physikalische Methoden,
  8. 6.1 Probenahme und Probenvorbereitung,
    6.2 Physikalische Größen und Stoffkonstanten,
    6.3 Analyseverfahren,
    6.4 Trennen und Vereinigen von Arbeitsstoffen,
  9. Durchführen analytischer Arbeiten,
  10. 7.1 Vorbereiten von Proben,
    7.2 qualitative Analyse,
    7.3 Spektroskopie,
    7.4 Gravimetrie,
    7.5 Maßanalyse,
    7.6 Chromatographie,
    7.7 Auswerten von Messergebnissen,
  11. Durchführen präparativer Arbeiten,
  12. 8.1 Herstellen von Präparaten,
    8.2 Trennen und Reinigen von Stoffen,
    8.3 Charakterisieren von Produkten,
    sowie sechs Wahlqualifikationseinheiten, davon
  13. mindestens vier aus der Auswahlliste I (s.u.), mindestens zwei
    Wahlqualifikationseinheiten aus Nr. 1 bis 8 der Liste,
  14. höchstens zwei von sechs Wahlqualifikationseinheiten aus der Auswahlliste II (s.u.).

Die Auswahlliste I umfaßt folgende Wahlqualifikationseinheiten:

  1. Präparative Chemie, Reaktionstypen und –führung,
  2. Präparative Chemie, Synthesetechnik,
  3. Durchführen verfahrenstechnischer Arbeiten,
  4. Anwenden probenahmetechnischer und analytischer Verfahren,
  5. Anwenden chromatographischer Verfahren,
  6. Anwenden spektroskopischer Verfahren,
  7. Analytische Kopplungstechniken,
  8. Bestimmen thermodynamischer Größen,
  9. Durchführen mikrobiologischer Arbeiten I,
  10. Durchführen biochemischer Arbeiten,
  11. Werkstoffe prüfen,
  12. Herstellen, Applizieren und Prüfen von Beschichtungsstoffen und –systemen,
  13. Prozessbezogene Arbeitstechniken.

Die Auswahlliste II umfaßt folgende Wahlqualifikationseinheiten:

  1. Laborbezogene Informationstechnik,
  2. Arbeiten mit automatisierten Systemen im Labor,
  3. Anwendungstechnische Arbeiten, Kundenbetreuung,
  4. Durchführen elektrotechnischer und elektronischer Arbeiten,
  5. Qualitätsmanagement,
  6. Umweltbezogene Arbeitstechniken,
  7. Durchführen immunologischer und biochemischer Arbeiten,
  8. Durchführen biotechnologischer Arbeiten,
  9. Durchführen mikrobiologischer Arbeiten II,
  10. Durchführen gentechnischer und molekularbiologischer Arbeiten,
  11. Durchführen zellkulturtechnischer Arbeiten,
  12. Durchführen diagnostischer Arbeiten,
  13. Formulieren, Herstellen und Prüfen von Bindemitteln,
  14. Durchführen farbmetrischer Arbeiten,
  15. Untersuchen von Beschichtungen.
Die Wahlqualifikationseinheiten Nr. 8 und 9 der Auswahlliste II können nur in Verbindung mit der Wahlqualifikationseinheit Nr. 9 der Auswahlliste I und die Wahlqualifikationseinheiten Nr. 10 und 12 der Auswahlliste II können nur in Verbindung mit der Wahlqualifikationseinheit Nr. 10 der Auswahlliste I gewählt werden.

Die Wahlqualifikationseinheit Nr. 9 der Auswahlliste I kann nur in Verbindung mit der Wahlqualifikationseinheit Nr. 3 der Auswahlliste I gewählt werden.


Ihr Ansprechpartner/ Ihre Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Kontakt per Telefon: Wählen Sie bitte 0228 107- und dann die Durchwahlnummer.
Kontakt per E-Mail: Bitte an [Nachname (Umlaute als ae,oe,ue)] @bibb.de.

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren:

Arbeitgeber

Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung
Adenauerallee 8a
53113 Bonn

Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V.
Postfach 1280
65002 Wiesbaden

Arbeitnehmer

Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesvorstand
Abt. Berufl. Bildung
Burgstr. 29-30
10178 Berlin

IG Bergbau, Chemie und Energie
Hauptverwaltung
Abteilung Berufliche Bildung
Königsworther Platz 5
30167 Hannover

Deutsche Angestelltengewerkschaft
Ressort Bildungspolitik
Johannes-Brahms-Platz 1
20355 Hamburg

Bund

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Ref. II B 6
53107 Bonn

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Referat 222
Heinemannstraße 2
53175 Bonn

Länder

Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Lennéstraße 6
53113 Bonn

Hinweise (u.a. Verbindung zu anderen Berufen)

Berufsfeldzuordnung
Berufsfeld VII Chemie, Physik und Biologie
Schwerpunkt A: Laboratoriumstechnik

Berufsklassifikation
Bundesanstalt für Arbeit (BA): 6330,
Statistisches Bundesamt (StBA): 6330

Gemeinsame Basisqualifikationen mit den Ausbildungsberufen Lacklaborant/Lacklaborantin, Biologielaborant/Biologielaborantin

Infos/Grafiken/Veröffentlichungen

Anerkennungsdatum/Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie, Lack vom 22. März 2000, Bundesgesetzblatt Jahrg. 2000, Teil I, Nr. 12,  S. 257. Bekanntmachung der Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack Bundesanzeiger Nr. 149a vom 10. August 2000.

Den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf  zum Chemielaborant/zur Chemielaborantin finden Sie als download-Text auf den Internet-Seiten der Kultusministerkonferenz.


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Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn
Tel 0228/107-0, Fax 0228/107-2977
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