aweb_ss.gif (597 Byte) Ausbildungsberufe


Ausbildungsberufsbezeichnung

Lacklaborant/Lacklaborantin

Ausbildungsbereich

Industrie und Handel

Ausbildungsdauer

3 1/2 Jahre

Struktur des Ausbildungsberufs

Die Ausbildung besteht aus

Zur Neuordnung von 2000

Die Arbeit in den Laboren hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Der  Wandel ist gekennzeichnet durch die schnelle Erweiterung des beruflichen Wissens und Könnens sowie die Entwicklung neuer Technologien ( Biotechnologie, Gentechnik, Informatik, Automatisierung) und durch innovative Arbeitsorganisationsformen. So werden eng umrissene berufliche Fachgebiete zunehmend überwunden und bisher getrennte Tätigkeitsbereiche gekoppelt, die Dienstleitungsorientierung in der Laborarbeit hat einen höheren Stellenwert erhalten, der berufliche Alltag erfordert die Kompetenz zu eigenständiger, vorausschauender und teamorientierter Arbeit sowie zum "lebenslangen Lernen".

Ausgehend von diesen Trends erfolgte die Neuordnung der Berufsausbildung zum Lacklaborant/zur Lacklaborantin im Rahmen eines neuen, gemeinsamen Berufskonzepts für die Laborberufe im Bereich Biologie, Chemie, Lack. Seine Strukturmerkmale sind eine gemeinsame Basisqualifikation, die sich z.T. über die gesamte Ausbildungszeit erstreckt, eine differenzierte Fachqualifikation für diese drei Berufe sowie eine Differenzierung und Flexibilisierung in der Fachqualifikation durch fachspezifische und fächerübergreifende Wahlqualifikationseinheiten. Auf diese Weise wird die Möglichkeit einer differenzierten, betriebsnahen Berufsausbildung geschaffen, die eine breit angelegte berufliche Kompetenz aufrecht erhält, die Beruflichkeit wahrt und gleichzeitig eine schnelle Anpassung an neue Arbeitsplatzanforderungen gewährleistet.

Bisherige Fachrichtungen (Chemie, Metall, Kohle und Silikat) in der Ausbildung zum Lacklaborant/zur Lacklaborantin entfallen, da diese Bereiche mit Wahlqualifikationen abgedeckt werden können.

Die in der Ausbildungsordnung enthaltenen Listen der Wahlqualifikationseinheiten dienen auch als Orientierungsrahmen für die berufliche Fort- und Weiterbildung der Laborant(inn)en.

Inkrafttreten: 1. August 2000

Ausbildungsprofil

1. Berufsbezeichnung

Lacklaborant/Lacklaborantin

2. Ausbildungsdauer

3 1/2 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

3. Arbeitsgebiet

Lacklaboranten/innen arbeiten teamorientiert und projektbezogen sowohl in Entwicklungs- und Prüflaboratorien der chemischen, lackherstellenden und lackverarbeitenden Industrie als auch in Forschungs- und Entwicklungslaboratorien von Instituten. Ihr Aufgabenspektrum umfasst das Formulieren, Herstellen, Applizieren und prüfen von Beschichtungen, Beschichtungsstoffen und Beschichtungssystemen, sowie die Beratung von Kunden/innen. In den Anwendungsbereichen Forschung, Entwicklung, Qualitätskontrolle, Anwendungstechnik und Umweltschutz führen sie selbstständig Messungen und Untersuchungen durch, werten die Ergebnisse unter Zuhilfenahme elektronischer Datenverarbeitung aus und dokumentieren diese.

4. Berufliche Qualifikationen

Lacklaboranten und Lacklaborantinnen

  • prüfen Rohstoffe und Halbfabrikate mit Hilfe physikalischer und chemischer Methoden;
  • ermitteln Eigenschaften von Beschichtungsstoffen und leiten daraus deren Einsatzgebiete ab;
  • formulieren Rezepturen für Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme nach speziellen Anforderungsprofilen und nach Aufträgen von Kunden/innen;
  • stellen Beschichtungsstoffe her, wobei sie einzusetzende Arbeitstechniken und Geräte selbstständig auswählen;
  • ermitteln beschichtungstechnologische Kennzahlen und prüfen die Beständigkeit der Beschichtungen gegenüber physikalischen und chemischen Beanspruchungen;
  • beurteilen die Oberflächenbeschaffenheit von Untergründen und Beschichtungen;
  • werten erhaltene Mess- und Untersuchungsdaten, insbesondere unter Einsatz elektronischer Datenverarbeitung, aus und dokumentieren die Ergebnisse;
  • applizieren Beschichtungsstoffe manuell und unter Zuhilfenahme automatisierter Verfahren;
  • berücksichtigen beim Umgang mit Arbeitsstoffen, Geräten und Apparaturen die einschlägigen Sicherheits- und Umweltvorschriften;
  • beraten Kunden/innen.

Inhalte der Berufsausbildung

Ausbildungsberufsbild

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln (Responsible Care),
    3.1 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
    3.2 Umweltschutz,
    3.3 Einsetzen von Energieträgern,
    3.4 Umgehen mit Arbeitsgeräten und –mitteln einschließlich Pflege und
           Wartung,
    3.5 Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung,
    3.6 Wirtschaftlichkeit im Labor,
  4. Arbeitsorganisation und Kommunikation,
    4.1 Arbeitsplanung, Arbeiten im Team,
    4.2 Informationsbeschaffung und Dokumentation,
    4.3 Kommunikations- und Informationssysteme,
    4.4 Messdatenerfassung und –verarbeitung,
    4.5 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben,
  5. Umgehen mit Arbeitsstoffen,
  6. Chemische und physikalische Methoden,
    6.1 Probenahme und Probenvorbereitung,
    6.2 Physikalische Größen und Stoffkonstanten,
    6.3 Analyseverfahren,
    6.4 Trennen und Vereinigen von Arbeitsstoffen,
  7. Durchführen analytischer Arbeiten an Lackrohstoffen, Halbfabrikaten
    und Beschichtungsstoffen,
    7.1 Physikalische Verfahren zur Bestimmung von Stoffkonstanten und
           Kennzahlen,
    7.2 Chemische Verfahren zur Bestimmung von Kennzahlen,
  8. Vorbehandeln und Beschichten von Untergründen, Prüfen von Beschichtungen,
    8.1 Vorbehandeln zu prüfender Untergründe,
    8.2 Applizieren von Beschichtungsstoffen,
    8.3 Trocknen und Härten von Beschichtungsstoffen,
    8.4 Prüfen von Beschichtungen und Beschichtungsstoffen,
  9. Grundlagen der Herstellung von Beschichtungsstoffen,
  10. Grundlagen zur Formulierung von Beschichtungsstoffen,
    sowie sechs Wahlqualifikationseinheiten, davon
  11. mindestens fünf aus der Auswahlliste I (mindestens zwei aus Nr. 1 bis 10),
  12. höchstens eine aus der Auswahlliste II.

Die Auswahlliste I umfaßt folgende Wahlqualifikationseinheiten:

  1. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von wasserverdünnbaren
    Beschichtungsstoffen und -systemen für Holz und Holzwerkstoffe,
  2. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von wasserverdünnbaren
    Beschichtungsstoffen und -systemen für Kunststoffoberflächen,
  3. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von wasserverdünnbaren
    Beschichtungsstoffen und -systemen für metallische Untergründe,
  4. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Beschichtungsstoffen
    und –systemen für mineralische Untergründe,
  5. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von lösemittelhaltigen
    Beschichtungsstoffen und –systemen für Holz und Holzwerkstoffe,
  6. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von lösemittelhaltigen
    Beschichtungsstoffen und –systemen für Kunststoffoberflächen,
  7. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von lösemittelhaltigen
    Beschichtungsstoffen und –systemen für metallische Untergründe,
  8. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Korrosionsschutzsystemen,
  9. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Pulverlacksystemen,
  10. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Elektrotauchlacken,
  11. Formulieren, Herstellen und Prüfen von Bindemitteln,
  12. Durchführen farbmetrischer Arbeiten,
  13. Untersuchen von Beschichtungen,
  14. Durchführen applikationstechnischer Arbeiten unter Prozessbedingungen,
  15. Durchführen produktionstechnischer Arbeiten zur Fertigungsübertragung.

Die Auswahlliste II umfaßt folgende Wahlqualifikationseinheiten:

  1. Laborbezogene Informationstechnik,
  2. Qualitätsmanagement,
  3. Umweltbezogene Arbeitstechniken.

Ihr Ansprechpartner/ Ihre Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Kontakt per Telefon: Wählen Sie bitte 0228 107- und dann die Durchwahlnummer.
Kontakt per E-Mail: Bitte an [Nachname (Umlaute als ae,oe,ue)] @bibb.de.

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren:

Arbeitgeber

Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung
Adenauerallee 8a
53113 Bonn

Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V.
Postfach 1280
65002 Wiesbaden

Arbeitnehmer

Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesvorstand
Abt. Berufliche Bildung
Burgstr. 29-30
10178 Berlin

IG Bergbau, Chemie und Energie
Hauptverwaltung
Abteilung Berufliche Bildung
Königsworther Platz 5
30167 Hannover

Deutsche Angestelltengewerkschaft
Ressort Bildungspolitik
Johannes-Brahms-Platz 1
20355 Hamburg

Bund

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Ref. II B 6
53107 Bonn

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Referat 222
Heinemannstraße 2
53175 Bonn

Länder

Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Lennéstraße 6
53113 Bonn

Hinweise (u.a. Verbindung zu anderen Berufen)

Berufsfeldzuordnung
Berufsfeld VII Chemie, Physik und Biologie
Schwerpunkt A: Laboratoriumstechnik

Berufsklassifikation
Bundesanstalt für Arbeit (BA): 6332,
Statistisches Bundesamt (StBA): 6331

Gemeinsame Basisqualifikationen mit den Ausbildungsberufen Chemielaborant/Chemielaborantin, Biologielaborant/Biologielaborantin

Infos / Grafiken / Veröffentlichungen

Anerkennungsdatum / Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie, Lack vom 22. März 2000, Bundesgesetzblatt Jahrg. 2000, Teil I, Nr. 12, S. 257.

Bekanntmachung der Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack Bundesanzeiger Nr. 149a vom 10. August 2000.

Den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf  zum Lacklaborant/zur Lacklaborantin finden Sie als download-Text auf den Internet-Seiten der Kultusministerkonferenz.


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Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn
Tel 0228/107-0, Fax 0228/107-2977
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