Ausbildungsbezeichnung
Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin
Ausbildungsbereich
Industrie und Handel, Öffentlicher Dienst
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Struktur des Ausbildungsberufs
Monoberuf, d.h. Beruf ohne Fachrichtungen und Schwerpunkte
Zur Neuordnung von 2001
Die neue Ausbildungsordnung tritt an die Stelle der Ausbildungsordnung von 1973. Während die alte Ausbildungsordnung eine zweijährige Ausbildung in den Fachrichtungen Güterverkehr oder Personenverkehr vorsah, dauert die Ausbildung für Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerinnen jetzt drei Jahre; eine Differenzierung nach Personen- und Güterverkehr findet nicht statt.
In der Ausbildung soll auch die Fahrberechtigung für die Klassen CE oder D nach dem EU-Führerscheinrecht erworben werden.
Zusätzlich zu Themen, die die Fahr- und Beförderungstätigkeit betreffen, geht es in der Ausbildung auch um Kompetenzen für die eigenverantwortliche Abwicklung komplexer Transportaufgaben innerhalb logistischer Ketten, sowie um die Wahrnehmung betriebswirtschaftlicher und qualitätssichernder Aufgaben und die Kundenkommunikation. Dieses Profil bietet die Chance, die Wertschätzung des Berufs wesentlich zu verbessern.
Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 01. August 2001
Ausbildungsprofil
| 1. Berufsbezeichnung: Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin 2. Ausbildungsdauer: 3 Jahre Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule 3. Arbeitsgebiet: Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerinnen arbeiten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs, der Logistik, der Entsorgung, des Reiseverkehrs oder des öffentlichen Personennahverkehrs. 4. Berufliche Qualifikationen: Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerinnen führen ihre Arbeiten selbstständig auf der
Grundlage von technischen Unterlagen und Arbeitsaufträgen durch. Sie planen und
koordinieren ihre Arbeit, stimmen sie mit anderen, insbesondere mit ihren Kunden und den
vor- und nachgelagerten Bereichen in der Transport- und Logistikkette ab, ergreifen
Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz.
Weiterhin ergreifenden sie qualitätssichernde Maßnahmen, dokumentieren ihre Leistungen
und führen Abrechnungen durch.
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Ausbildungsberufsbild
Ansprechpartner/-in im BIBB:
Liste
der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Kontakt per Telefon: Wählen Sie bitte 0228 107- und dann die
Durchwahlnummer.
Kontakt per E-Mail: Bitte an [Nachname (Umlaute als ae,oe,ue)] @bibb.de.
Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren:
Hinweise (u.a. Verbindung zu anderen Berufen)
Infos / Grafiken / Veröffentlichungen
Anerkennungsdatum / Quelle:
Bekanntmachung der Verordnung über die Berufsausbildung zum
Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin, Bundesanzeiger Nr. 144a vom 4. August 2001Den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf zum
Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin finden Sie als download-Text auf den Internet-Seiten der Kultusministerkonferenz.| BIBB -
Bundesinstitut für Berufsbildung Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn Tel 0228/107-0, Fax 0228/107-2977 |
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