aweb_ss.gif (597 Byte) Ausbildungsberufe


Ausbildungsbezeichnung 

Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin

Ausbildungsbereich

Industrie und Handel, Öffentlicher Dienst

Ausbildungsdauer 

3 Jahre

Struktur des Ausbildungsberufs

Monoberuf, d.h. Beruf ohne Fachrichtungen und Schwerpunkte

Zur Neuordnung von 2001

Die neue Ausbildungsordnung tritt an die Stelle der Ausbildungsordnung von 1973. Während die alte Ausbildungsordnung eine zweijährige Ausbildung in den Fachrichtungen Güterverkehr oder Personenverkehr vorsah, dauert die Ausbildung für Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerinnen jetzt drei Jahre; eine Differenzierung nach Personen- und Güterverkehr findet nicht statt.

In der Ausbildung soll auch die Fahrberechtigung für die Klassen CE oder D nach dem EU-Führerscheinrecht erworben werden.

Zusätzlich zu Themen, die die Fahr- und Beförderungstätigkeit betreffen, geht es in der Ausbildung auch um Kompetenzen für die eigenverantwortliche Abwicklung komplexer Transportaufgaben innerhalb logistischer Ketten, sowie um die Wahrnehmung betriebswirtschaftlicher und qualitätssichernder Aufgaben und die Kundenkommunikation. Dieses Profil bietet die Chance, die Wertschätzung des Berufs wesentlich zu verbessern.

Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 01. August 2001

Ausbildungsprofil

1. Berufsbezeichnung: 

Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin

2. Ausbildungsdauer: 

3 Jahre

Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule

3. Arbeitsgebiet: 

Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerinnen arbeiten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs, der Logistik, der Entsorgung, des Reiseverkehrs oder des öffentlichen Personennahverkehrs.

4. Berufliche Qualifikationen:

Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerinnen führen ihre Arbeiten selbstständig auf der Grundlage von technischen Unterlagen und Arbeitsaufträgen durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sie mit anderen, insbesondere mit ihren Kunden und den vor- und nachgelagerten Bereichen in der Transport- und Logistikkette ab, ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz. Weiterhin ergreifenden sie qualitätssichernde Maßnahmen, dokumentieren ihre Leistungen und führen Abrechnungen durch.

Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerinnen

  • führen Fahrten des Gütertransports bzw. Fahrten zur Beförderung von Personen im Reise- oder Personennahverkehr sicher und unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und umweltschonenden Aspekten durch,
  • wenden nationale und internationale Rechtsvorschriften und Sozialvorschriften des Straßenverkehrs an,
  • kontrollieren, warten und pflegen die Fahrzeuge,
  • bereiten die Fahrzeuge für den Transport von Gütern oder die Beförderung von Personen vor, nehmen das Transportgut oder das Gepäck an, sichern die Ladung und prüfen die mitzuführenden Papiere,
  • ergreifen Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen an Fahrzeugen,
  • verhalten sich bei Unfällen und Zwischenfällen situationsgerecht, insbesondere sichern sie Unfall- und Gefahrenstellen ab und leisten Erste Hilfe,
  • beschaffen Informationen, werten diese aus, stimmen Termine ab und organisieren die Fahrten unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte.

Inhalte der Berufsausbildung

Ausbildungsberufsbild

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz,
  5. Kontrollieren, Warten und Pflegen der Fahrzeuge,
  6. Verkehrssicherheit, Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr,
  7. Rechtsvorschriften im Straßenverkehr,
  8. Vorbereiten und Durchführen der Beförderung,
  9. Kundenorientiertes Verhalten,
  10. Verhalten nach Unfällen und Zwischenfällen,
  11. Betriebliche Planung und Logistik,
  12. Beförderungsbezogene Kostenrechnung und Vertragsabwicklung,
  13. Qualitätssichernde Maßnahmen

Ansprechpartner/-in im BIBB:

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Kontakt per Telefon: Wählen Sie bitte 0228 107- und dann die Durchwahlnummer.
Kontakt per E-Mail: Bitte an [Nachname (Umlaute als ae,oe,ue)] @bibb.de.

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren:

Hinweise (u.a. Verbindung zu anderen Berufen)

Infos / Grafiken / Veröffentlichungen

Anerkennungsdatum / Quelle: 

Bekanntmachung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin, Bundesanzeiger Nr. 144a vom 4. August 2001

Den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf  zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin finden Sie als download-Text auf den Internet-Seiten der Kultusministerkonferenz.


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