Ausbildungsberufsbezeichnung
Glaser/Glaserin
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsbereich
Handwerk
Struktur des Ausbildungsberufs
Ausbildungsberuf mit Spezialisierung in die Fachrichtungen.
Verglasung und Glasbau und
Fenster- und Glasfassadenbau
Die Ausbildungsordnung von 1985 wurde den branchenspezifischen Erfordernissen des Glaserhandwerks angepasst. Mit neuen und veränderten Ausbildungsinhalten wird den zukünftigen Gesellen/Gesellinnen, die am Qualifikationsbedarf des Gewerbes orientierte erforderliche Fach- und Sozialkompetenz vermittelt. Die Inhalte und Anforderungen für die Zwischenprüfung und für die Abschluss-/Gesellenprüfung wurden neu formuliert.
Inkraft seit: 1. August 2001
Ausbildungsprofil
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1. Berufsbezeichnung Glaser / Glaserin 2. Ausbildungsdauer 3 Jahre Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule. 3. Arbeitsgebiet Glaser und Glaserinnen arbeiten in den Bereichen Glasbau, Fenster- und Türenbau, Glasfassadenbau, Innenausbau, Kunstverglasung und Glasveredelung und führen ihre Tätigkeiten in der Werkstatt sowie an und in Gebäuden und an anderen Objekten aus. 4. Berufliche Qualifikationen Glaser und Glaserinnen führen ihre Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen überwiegend im Team und in Kooperation mit anderen Gewerken selbständig durch. Sie beschaffen Informationen, planen und koordinieren ihre Arbeit, richten Arbeitsstellen ein und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz. Sie prüfen ihre Arbeiten, dokumentieren sie und führen qualitätssichernde Maßnahmen durch. Glaser und Glaserinnen
Glaser und Glaserinnen der Fachrichtung Verglasung und Glasbau
Glaser und Glaserinnen der Fachrichtung Fenster- und Glasfassadenbau
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Inhalte der Berufsausbildung
Ausbildungsberufsbild
in der Fachrichtung Verglasung und Glasbau:
in der Fachrichtung Fenster- und Glasfassadenbau:
Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren:
Arbeitgeber:
Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks
An der Glasfachschule 6
65589 Hadamar
Landesinnungsverband des Glaserhandwerks Baden-Würtemberg
Fachverband Fensterbau
Otto-Wels-Str. 11
76189 Karlsruhe
Arbeitnehmer:
Industriegewerkschaft
Bauen-Argrar-Umwelt
Olof-Palme-Str. 19
60439 Frankfurt am Main
Industriegewerkschaft Metall
Lyoner Str. 32
60528 Frankfurt/M
Deutscher Industrie- u. Handelskammertag/
Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstr. 20-21
10117 Berlin
Bund:
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Referat II B 6
53107 Bonn
Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Referat 222 -
53170 Bonn
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der
Bundesrepublik Deutschland
Postfach 22 40
53012 Bonn
Ansprechpartner im BIBB
Liste
der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Kontakt per Telefon: Wählen Sie bitte 0228 107- und dann die
Durchwahlnummer.
Kontakt per E-Mail: Bitte an [Nachname (Umlaute als ae,oe,ue)] @bibb.de.
Hinweise (u.a. Verbindungen zu anderen Berufen)
Überlegungen, einen geplanten Ausbildungsberuf für den Bereich der Glasgestaltung in den Ausbildungsberuf Glaser/-in zu integrieren, sind von der zuständigen Bundesfachgruppe zurückgewiesen worden.
Berufsfeldzuordnung:
keine
Berufsklassifikation
Bundesanstalt für Arbeit
(BA)
Statistisches Bundesamt (StBA)
Keine Zuordnung entsprechend der BGJ-Anrechnungsverordnung
Infos / Grafiken / Veröffentlichungen
Zur Implementation der neuen Ausbildungsordnung werden mit den Sozialpartnern
Erläuterungen für die Ausbildungspraxis erarbeitet, die zum Anfang 2002 zur
Verfügung stehen.
Anerkennungsdatum / Quelle
Verordnung über die Berufsausbildung zum Glaser / zur Glaserin, Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 35, S. 1551 ff vom 18. Juli 2001.
Bekanntmachung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Glaser/zur Glaserin nebst Rahmenlehrplan, Bundesanzeiger Nr. 1
81a vom 26. September 2001.Den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf zum Glaser/zur Glaserin finden Sie als download-Text auf den Internet-Seiten der Kultusministerkonferenz.
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