aweb_ss.gif (597 Byte) Ausbildungsberufe


Ausbildungsberufsbezeichnung

Glaser/Glaserin

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsbereich

Handwerk

Struktur des Ausbildungsberufs

Ausbildungsberuf mit Spezialisierung in die Fachrichtungen.

Verglasung und Glasbau und
Fenster- und Glasfassadenbau

Die Ausbildungsordnung von 1985 wurde den branchenspezifischen Erfordernissen des Glaserhandwerks angepasst. Mit neuen und veränderten Ausbildungsinhalten wird den zukünftigen Gesellen/Gesellinnen, die am Qualifikationsbedarf des Gewerbes orientierte erforderliche Fach- und Sozialkompetenz vermittelt. Die Inhalte und Anforderungen für die Zwischenprüfung und für die Abschluss-/Gesellenprüfung wurden neu formuliert.

Inkraft seit: 1. August 2001

Ausbildungsprofil

1. Berufsbezeichnung

Glaser / Glaserin

2. Ausbildungsdauer

3 Jahre

Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

3. Arbeitsgebiet

Glaser und Glaserinnen arbeiten in den Bereichen Glasbau, Fenster- und Türenbau, Glasfassadenbau, Innenausbau, Kunstverglasung und Glasveredelung und führen ihre Tätigkeiten in der Werkstatt sowie an und in Gebäuden und an anderen Objekten aus.

4. Berufliche Qualifikationen

Glaser und Glaserinnen führen ihre Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen überwiegend im Team und in Kooperation mit anderen Gewerken selbständig durch. Sie beschaffen Informationen, planen und koordinieren ihre Arbeit, richten Arbeitsstellen ein und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz. Sie prüfen ihre Arbeiten, dokumentieren sie und führen qualitätssichernde Maßnahmen durch.

Glaser und Glaserinnen

  • gestalten Glas und Glaserzeugnisse,
  • führen Verglasungsarbeiten aus,
  • bauen Bauelemente und Zubehörteile ein und aus,
  • warten und setzen Bauelemente, Zubehörteile und Glaskonstruktionen instand,
  • restaurieren Glaskonstruktionen und Bauelemente,
  • verglasen Solarmodule,
  • nehmen Aufmaße und erstellen Arbeitsunterlagen,
  • wenden technische Unterlagen an,
  • handhaben Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen und halten diese instand,
  • be- und verarbeiten Glas und Glaserzeugnisse sowie lichtdurchlässige Werkstoffe,
  • be- und verarbeiten Holz, Kunststoffe, Metalle und sonstige Werkstoffe,
  • verarbeiten Dicht-, Kleb- und Dämmstoffe,
  • führen Kundenberatungsgespräche.

Glaser und Glaserinnen der Fachrichtung Verglasung und Glasbau

  • fertigen Glaskonstruktionen, Glasfassaden sowie Mobiliar aus Glas an,
  • stellen Spezialverglasungen her und halten diese instand,
  • stellen Kunstverglasungen her und halten diese instand,
  • rahmen Bilder und veredelte Gläser ein,
  • bauen Glasfassadenelemente ein.

Glaser und Glaserinnen der Fachrichtung Fenster- und Glasfassadenbau

  • stellen Fensterkonstruktionen her,
  • stellen Türen- und Torkonstruktionen her,
  • stellen Fassadenkonstruktionen her,
  • behandeln und beschichten Oberflächen,
  • bauen Fensterkonstruktionen ein und aus und halten sie instand,
  • bauen Türen- und Torkonstruktionen ein und aus und halten diese instand,
  • bauen Fassadenkonstruktionen ein und aus und halten sie instand.

Inhalte der Berufsausbildung

Ausbildungsberufsbild

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz,
  5. Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
  6. Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team,
  7. Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen,
  8. Einrichten und Sichern von Arbeitsplätzen, Vorbereiten und Auflösen von Montagestellen,
  9. Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,
  10. Be- und Verarbeiten von Glas und Glaserzeugnissen und von lichtdurchlässigen Werkstoffen sowie von Glassystemen zur Energiegewinnung,
  11. Be- und Verarbeiten von Holz, Kunststoffen, Metallen und sonstigen Werkstoffen,
  12. Verarbeiten von Dicht-, Kleb- und Dämmstoffen,
  13. Gestalten von Glas und Glaserzeugnissen,
  14. Einbauen von Bauelementen und Zubehörteilen,
  15. Instandsetzen von Bauelementen, Zubehörteilen und Glaskonstruktionen,
  16. Restaurieren von Glaskonstruktionen und Bauelementen,
  17. Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung.

in der Fachrichtung Verglasung und Glasbau:

  1. Konstruktiver Glasbau, Spezialverglasungssysteme,
  2. Herstellen und Instandsetzen von Kunstverglasungen,
  3. Einrahmen von Bildern und veredelten Gläsern,
  4. Vorbereiten und Einbauen von Glasfassadenelementen;

in der Fachrichtung Fenster- und Glasfassadenbau:

  1. Herstellen von Fenster-, Türen- und Fassadenkonstruktionen,
  2. Behandeln von Oberflächen,
  3. Einbauen von Fenster-, Türen- und Fassadenkonstruktionen.

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren:

Arbeitgeber:

Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks
An der Glasfachschule 6
65589 Hadamar

Landesinnungsverband des Glaserhandwerks Baden-Würtemberg
Fachverband Fensterbau
Otto-Wels-Str. 11
76189 Karlsruhe

Arbeitnehmer:

Industriegewerkschaft
Bauen-Argrar-Umwelt
Olof-Palme-Str. 19
60439 Frankfurt am Main

Industriegewerkschaft Metall
Lyoner Str. 32
60528 Frankfurt/M

Deutscher Industrie- u. Handelskammertag/
Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstr. 20-21
10117 Berlin

Bund:

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Referat II B 6
53107 Bonn

Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Referat 222 -
53170 Bonn

Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
Postfach 22 40
53012 Bonn

Ansprechpartner im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Kontakt per Telefon: Wählen Sie bitte 0228 107- und dann die Durchwahlnummer.
Kontakt per E-Mail: Bitte an [Nachname (Umlaute als ae,oe,ue)] @bibb.de.

Hinweise (u.a. Verbindungen zu anderen Berufen)

Überlegungen, einen geplanten Ausbildungsberuf für den Bereich der Glasgestaltung in den Ausbildungsberuf Glaser/-in zu integrieren, sind von der zuständigen Bundesfachgruppe zurückgewiesen worden.

Berufsfeldzuordnung:

keine

Berufsklassifikation

Bundesanstalt für Arbeit (BA)
Statistisches Bundesamt (StBA)

Keine Zuordnung entsprechend der BGJ-Anrechnungsverordnung

Infos / Grafiken / Veröffentlichungen

Zur Implementation der neuen Ausbildungsordnung werden mit den Sozialpartnern Erläuterungen für die Ausbildungspraxis erarbeitet, die zum Anfang 2002 zur Verfügung stehen.

Anerkennungsdatum / Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung zum Glaser / zur Glaserin, Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 35, S. 1551 ff vom 18. Juli 2001.

Bekanntmachung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Glaser/zur Glaserin nebst Rahmenlehrplan, Bundesanzeiger Nr. 181a vom 26. September 2001.

Den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf  zum Glaser/zur Glaserin finden Sie als download-Text auf den Internet-Seiten der Kultusministerkonferenz. 


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