Bodenleger / Bodenlegerin
Ausbildungsbereich
Industrie und Handwerk
Struktur des Ausbildungsberufs
Monostrukturierter Ausbildungsberuf ohne Spezialisierungen
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Zur Neuordnung von 2002
Der Bodenleger / Bodenlegerin ist ein neuer staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildungsordnung wird nach § 25 BBIG erlassen. Die Ausbildung findet gleichermaßen im Handwerk und im Handel statt. Für die Berufsausbildung sind die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern zuständig. Die handwerkliche Ausbildung zum Bodenleger / zur Bodenlegerin ist im Berufsbildungsgesetz in Verbindung mit dem in der Anlage B der Handwerksordnung unter Abs. I Ziffer 3 verzeichneten handwerksähnliches Gewerbe "Bodenleger" begründet zu sehen.
Inkrafttreten: 1. August 2002
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1. Berufsbezeichnung Bodenleger / Bodenlegerin2. Ausbildungsdauer 3 Jahre 3. Arbeitsgebiet Bodenleger und Bodenlegerinnen verlegen textile und elastische Bodenbeläge sowie Fertigparkett und Schichtwerkstoffe innerhalb und außerhalb von Gebäuden und anderen Objekten und setzen die Beläge instand. 4. Berufliche Qualifikationen Bodenleger und Bodenlegerinnen führen ihre Arbeiten selbständig und kundenorientiert auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein, im Team und in Kooperation mit anderen Gewerken durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, richten Arbeitsplätze ein und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch und berechnen die erbrachte Leistung. Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten bedienen Bodenleger und Bodenlegerinnen Geräte sowie Maschinen und halten sie instand. Bodenleger und Bodenlegerinnen
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Inhalte der Berufsausbildung
Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin im BIBB
Liste der Ansprechpartner für die anerkannten AusbildungsberufeOrganisationen, die an der Neuordnung beteiligt
sind:Arbeitgeber
:Zentralverband des Deutschen Handwerks
Zentralverband Parkett- und Fußbodentechnik
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels
Deutscher Industrie- und Handelskammertag
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes
Arbeitnehmer
: Deutscher Gewerkschaftsbund
– Bundesvorstand –
Abt. Berufliche Bildung
Henriette-Herz-Platz 2
10 178 Berlin
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
ver.di Bundesv
Bund
: Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Ref. 222 -
53 170 Bonn
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Ref. II B 6
53 107 Bonn
Länder
: Sekretariat der
Ständigen Konferenz der Kultusminister
der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
LennéStr. 6
53 113 Bonn
Hinweise (u.a. Verbindung zu anderen Berufen)
Mit dem Inkrafttreten der neuen Ausbildungsverordnung am 1. August 2002 soll die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bodenleger / Geprüfte Bodenlegerin vom 22. September 1982 (BGBl I S. 1348) außer Kraft treten. Dabei soll es eine Übergangsregelung zur Prüfung geben.
Berufsklassifikation 4912
Bundesanstalt für Arbeit
Statistisches Bundesamt
Infos/Grafiken/ Veröffentlichungen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bodenleger/zur Bodenlegerin, Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 36 vom 21. Juni 2002, S. 1861, Bundesanzeiger Jahrgang 54, Nummer 227a vom 5. Dezember 2002.
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