aweb_ss.gif (597 Byte) Ausbildungsberufe


Ausbildungsberufsbezeichnung

Bodenleger / Bodenlegerin

Ausbildungsbereich

Industrie und Handwerk

Struktur des Ausbildungsberufs

Monostrukturierter Ausbildungsberuf ohne Spezialisierungen

Ausbildungsdauer

3 Jahre 

Zur Neuordnung von 2002

Der Bodenleger / Bodenlegerin ist ein neuer staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildungsordnung wird nach § 25 BBIG erlassen. Die Ausbildung findet gleichermaßen im Handwerk und im Handel statt. Für die Berufsausbildung sind die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern zuständig. Die handwerkliche Ausbildung zum Bodenleger / zur Bodenlegerin ist im Berufsbildungsgesetz in Verbindung mit dem in der Anlage B der Handwerksordnung unter Abs. I Ziffer 3 verzeichneten handwerksähnliches Gewerbe "Bodenleger" begründet zu sehen.

Inkrafttreten: 1. August 2002

Ausbildungsprofil

1. Berufsbezeichnung

Bodenleger / Bodenlegerin

2. Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt in Betrieb und Berufsschule.

3. Arbeitsgebiet

Bodenleger und Bodenlegerinnen verlegen textile und elastische Bodenbeläge sowie Fertigparkett und Schichtwerkstoffe innerhalb und außerhalb von Gebäuden und anderen Objekten und setzen die Beläge instand.

4. Berufliche Qualifikationen

Bodenleger und Bodenlegerinnen führen ihre Arbeiten selbständig und kundenorientiert auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein, im Team und in Kooperation mit anderen Gewerken durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, richten Arbeitsplätze ein und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch und berechnen die erbrachte Leistung. Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten bedienen Bodenleger und Bodenlegerinnen Geräte sowie Maschinen und halten sie instand.

Bodenleger und Bodenlegerinnen

  1. prüfen die Verlegebedingungen,
  2. bereiten Untergründe zum Verlegen von textilen und elastischen Bodenbelägen sowie von Fertigparkett und Schichtwerkstoffen vor,
  3. stellen Untergründe her,
  4. gestalten und verlegen textile und elastische Bodenbeläge,
  5. verlegen Fertigparkett und Schichtwerkstoffe,
  6. behandeln Oberflächen von Korkböden und anderen Bodenbelägen,
  7. stellen Profile her und bringen diese an,
  8. halten und setzen textile und elastische Bodenbeläge sowie Fertigparkett und Schichtwerkstoffe instand,
  9. führen Messungen durch und dokumentieren die Ergebnisse,
  10. wählen Geräte und Maschinen aus, richten sie ein und führen Wartungsarbeiten durch,
  11. verarbeiten Holz, Holzwerkstoffe, Kunststoffe und Metalle manuell und maschinell.

Inhalte der Berufsausbildung

Ausbildungsberufsbild

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz,
  5. Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
  6. Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team,
  7. Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen,
  8. Vorbereiten, Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen,
  9. Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,
  10. Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen,
  11. Prüfen der Verlegebedingungen, Herstellen von Untergründen,
  12. Gestalten und Verlegen von textilen und elastischen Bodenbelägen,
  13. Verlegen von Fertigparkett und Schichtwerkstoffen,
  14. Behandeln von Oberflächen,
  15. Be- und Verarbeiten von Profilen,
  16. Durchführen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten,
  17. Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientier

Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Kontakt per Telefon: Wählen Sie bitte 0228 107- und dann die Durchwahlnummer.
Kontakt per E-Mail: Bitte an [Nachname (Umlaute als ae,oe,ue)] @bibb.de.

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt sind:

Arbeitgeber:

Kuratorium der Deutschen Wirtschaft
für Berufsbildung
Baunscheidtstr. 2
53113 Bonn

Zentralverband des Deutschen Handwerks

Zentralverband Parkett- und Fußbodentechnik

Hauptverband des Deutschen Einzelhandels

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Zentralverband des Deutschen Baugewerbes

Arbeitnehmer:

Deutscher Gewerkschaftsbund
– Bundesvorstand –
Abt. Berufliche Bildung
Henriette-Herz-Platz 2
10 178 Berlin

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

ver.di Bundesvorstand
(DAG)
Potsdamer Platz 10
10785 Berlin

Bund :

Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Ref. 222 -
53 170 Bonn

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Ref. II B 6
53 107 Bonn

Länder:

Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
LennéStr. 6
53 113 Bonn

Hinweise (u.a. Verbindung zu anderen Berufen)

Mit dem Inkrafttreten der neuen Ausbildungsverordnung am 1. August 2002 soll die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bodenleger / Geprüfte Bodenlegerin vom 22. September 1982 (BGBl I S. 1348) außer Kraft treten. Dabei soll es eine Übergangsregelung zur Prüfung geben.

Berufsklassifikation 4912

Bundesanstalt für Arbeit

Statistisches Bundesamt

Infos/Grafiken/ Veröffentlichungen

Anerkennungsdatum / Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bodenleger/zur Bodenlegerin, Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 36 vom 21. Juni 2002, S. 1861, Bundesanzeiger Jahrgang 54, Nummer 227a vom 5. Dezember 2002.


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Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn
Tel 0228/107-0, Fax 0228/107-2977
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