aweb_ss.gif (597 Byte) Ausbildungsberufe


Ausbildungsberufsbezeichnung

Feinwerkmechaniker/- in

Ausbildungsbereich

Handwerk

Struktur des Ausbildungsberufs

Ausbildungsberuf mit drei Schwerpunkten:

Maschinenbau, Feinmechanik und Werkzeugbau

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre

Zur Neuordnung von 2002

Der Feinwerkmechaniker/- in ist aus der Zusammenlegung der noch bestehenden Ausbildungsberufe Maschinenbauer/-in, Feinmechaniker/- in, Dreher/- in und Werkzeugmacher/- in, die 1989 überarbeitet worden sind, entstanden.

Wesentliche Änderungen gingen in die Berufliche Grundbildung ein.

Weitere Beispiele für qualitative und quantitative Neuerungen des Berufes sind: Umgang mit Kunden, Qualitätsmanagement, wirtschaftliches Denken, Erweiterung der Sprachkompetenz und Anwendung neuzeitlicher Fertigungsverfahren.

Inkrafttreten: 01. August 2002

Ausbildungsprofil

1. Berufsbezeichnung

Feinwerkmechaniker/- in

2. Ausbildungsdauer

3,5 Jahre

3. Arbeitsgebiete

Feinwerkmechaniker / Feinwerkmechanikerinnen sind in der Herstellung, Wartung und Instandsetzung von Maschinen, Geräten, Systemen und Anlagen, von Produkten der Stanz-, Schnitt- und Umformtechnik sowie der Vorrichtungs- und Formenbautechnik tätig.

4. Berufliche Qualifikationen

Feinwerkmechaniker / Feinwerkmechanikerinnen führen ihre Arbeiten selbstständig und im Team auf der Grundlage von technischen Unterlagen und Arbeitsaufträgen durch.

Sie beschaffen Informationen, planen, koordinieren und stimmen ihre Arbeit mit Vorgesetzten, Kollegen und Kolleginnen sowie mit vor- und nachgelagerten Funktionsbereichen unter Anwendung deutscher und englischer Fachausdrücke ab und dokumentieren ihre Leistung. Dabei ergreifen sie Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheits- und Umweltschutz.

Feinwerkmechaniker/ Feinwerkmechanikerinnen

  • planen und steuern Arbeitsabläufe, kontrollieren und bewerten Arbeitsergebnisse,
  • wenden Normen und Richtlinien zur Sicherung der Produktqualität an und tragen im Betrieb zur ständigen Verbesserung von Arbeitsabläufen bei,
  • messen und prüfen mechanische und physikalische Größen,
  • stellen Werkstücke und Bauteile durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren her,
  • erstellen und optimieren Programme und bedienen numerisch gesteuerte Maschinen, Geräte oder Anlagen,
  • montieren, demontieren und nehmen Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Systeme und Anlagen einschließlich der Steuerungs- und Regeleinrichtungen in Betrieb und weisen Kunden ein,
  • führen Wartungsarbeiten sowie Fehler- und Störungssuche durch und halten Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Systeme und Anlagen einschließlich der Steuerungs- und Regeleinrichtungen instand.

Inhalte der Berufsausbildung:

Ausbildungsinhalte sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz,
  5. betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation,
  6. Planen und Steuern von Arbeitsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse,
  7. Qualitätsmanagement,
  8. Prüfen und Messen,
  9. Fügen,
  10. manuelles Spanen und Umformen,
  11. maschinelles Bearbeiten,
  12. Instandhalten und Warten von Betriebsmitteln,
  13. Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen; Wärmebehandlung,
  14. Programmieren von numerisch gesteuerten Geräten, Maschinen oder Anlagen,
  15. maschinelles Bearbeiten auf Werkzeugmaschinen unter Anwendung verschiedener Fertigungsverfahren
  16. Aufbauen und Prüfen von hydraulischen, pneumatischen und elektropneumatischen Steuerungen,
  17. Montieren und Inbetriebnehmen,
  18. Instandhalten von technischen Systemen.

Ihr Ansprechpartner im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Kontakt per Telefon: Wählen Sie bitte 0228 107- und dann die Durchwahlnummer.
Kontakt per E-Mail: Bitte an [Nachname (Umlaute als ae,oe,ue)] @bibb.de.

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt sind

Arbeitgeber

Kuratorium der Deutschen Wirtschaft
für Berufsbildung (KWB)
Baunscheidtstr. 2
53113 Bonn

Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstrasse 20/21
10117 Berlin
 

Bundesverband Metall
Ruhrallee 12
45138 Essen

Arbeitnehmer

Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB)
Bundesvorstand - Abt. Berufliche Bildung -
Bergstr. 29- 30
10178 Berlin

IG Metall Vorstand
Abt. Berufsbildung -
Lyoner Str. 32
60528 Frankfurt

Bund

Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie
Referat II B 6
Villemombler Str. 76
53123 Bonn

Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Referat 222
53170 Bonn

Länder

Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Lennéstr. 6
53113 Bonn

Federführung

Ministerium für Kultur, Jugend und Sport
Baden- Württemberg
Königstr. 44 (Neue Kanzlei)
70173 Stuttgart

Hinweise (u.a. Verbindung zu anderen Berufen)

Die Zuordnung des Feinwerkmechanikers zur Berufsgruppe Feinwerktechnik wird durch die fachliche Nähe bestimmt.

Vorgesehen ist zu prüfen, ob die überarbeitete Berufliche Grundbildung Metall für weitere (neu zu ordnende) Berufe gelten könnte.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker/zur Feinwerkmechanikerin Bundesgesetzblatt 2002, Teil I, Nr. 45 vom 8. Juli 2002, S. 2481.


BIBB - Bundesinstitut für Berufsbildung
Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn
Tel 0228/107-0, Fax 0228/107-2977
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