aweb_ss.gif (597 Byte) Ausbildungsberufe


Ausbildungsberufsbezeichnung

Metallbauer/- in

Ausbildungsbereich

Handwerk

Struktur des Ausbildungsberufs

Ausbildungsberuf mit drei Fachrichtungen:

Konstruktionstechnik, Metallgestaltung und Nutzfahrzeugbau

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre

Zur Neuordnung von 2002

Der Metallbauer/- in von 1989 ist strukturell und inhaltlich überarbeitet worden. Wesentliche Änderungen gingen in die Berufliche Grundbildung ein.

Weitere Beispiele für qualitative Neuerungen des Berufes sind: verstärkter Umgang mit Kunden, Qualitätsmanagement, wirtschaftliches Denken, Erweiterung der Sprachkompetenz und Anwendung neuzeitlicher Fügeverfahren.

Inkrafttreten: 1. August 2002 

Ausbildungsprofil

1. Berufsbezeichnung Metallbauer/Metallbauerin

2. Ausbildungsdauer

3, 5 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

3. Arbeitsgebiet

Metallbauer/ Metallbauerinnen arbeiten in der Herstellung, Instandhaltung und Montage von Metall- und Stahlbaukonstruktionen, metallgestalterischen Gegenständen und der Restaurierung von Schmiedeerzeugnissen, von Fahrzeugbaukonstruktionen und Umbauten sowie in der Montage, in Betriebnahme, Fehlersuche und Instandhaltung von steuerungstechnischen Systemen.

4. Berufliche Qualifikationen:

Metallbauer/ Metallbauerinnen führen ihre Arbeiten selbständig und im Team unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen auf der Grundlage von technischen Unterlagen und Arbeitsaufträgen durch.

Sie beschaffen Informationen, planen und koordinieren ihre Arbeit und stimmen sie mit Vorgesetzten, Arbeitskollegen und- kolleginnen sowie mit anderen Arbeitsbereichen unter Anwendung deutscher und englischer Fachausdrücke ab und dokumentieren ihre Leistung. Dabei ergreifen sie Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheits- und Umweltschutz.

Metallbauer/ Metallbauerinnen

  • planen und steuern Arbeitsabläufe, kontrollieren, protokollieren und bewerten Arbeitsergebnisse,
  • wenden Normen und Richtlinien zur Sicherung der Produktqualität an und tragen im Betrieb zur ständigen Verbesserung von Arbeitsabläufen bei,
  • messen und prüfen mechanische und physikalische Größen,
  • stellen lösbare und unlösbare Verbindungen her,
  • stellen Werkstücke und Bauteile mit verschiedenen manuellen und maschinellen Fertigungsverfahren her,
  • behandeln und schützen Oberflächen,
  • sichern Lasten, transportieren Bauteile und Baugruppen und wenden Hebezeuge an,
  • demontieren und montieren Bauteile und Baugruppen,

in der Fachrichtung Konstruktionstechnik:

  • montieren, prüfen, kontrollieren und beseitigen Fehler und Störungen sowie setzen steuerungstechnische Systeme und Bauteile instand und protokollieren deren Ergebnisse,
  • richten Arbeitsplätze an Baustellen ein,
  • stellen Bauteile und Bauelemente her sowie montieren und demontieren Metall- und Stahlbaukonstruktionen,
  • halten Metall- und Stahlbaukonstruktionen instand,

in der Fachrichtung Metallgestaltung:

  • stellen Flächen und Körper durch Treiben her,
  • handhaben Schmiedefeuer und wählen schmiedbare Werkstoffe aus,
  • stellen Schmiedeteile durch manuelles und maschinelles Schmieden her,
  • stellen Werkzeuge und Hilfswerkzeuge zum Schmieden her und setzen sie instand,
  • stellen Bauteile und Baugruppen nach Vorgaben und eigenen Entwürfen her sowie montieren und demontieren Gebrauchsgegenstände
  • gestalten Oberflächen,
  • restaurieren Bauteile und Baugruppen,

in der Fachrichtung Nutzfahrzeugbau :

  • montieren, prüfen, kontrollieren und stellen ein, beseitigen Fehler und Störungen, warten und setzen steuerungstechnische Systeme und Anlagen instand sowie protokollieren deren Ergebnisse,
  • stellen Karosserien, Fahrzeugrahmen und Aufbauten her, führen Umbauarbeiten durch, montieren Zubehör und Zusatzeinrichtungen sowie prüfen die Gesamtfunktion,
  • prüfen und setzen Karosserie, Fahrzeugrahmen und Aufbauten instand,
  • prüfen, bearbeiten und schützen Oberflächen.

 Inhalte der Berufsausbildung:

Ausbildungsinhalte sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  2.  Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz,
  5. betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation
  6. Planen und Steuern von Arbeitsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse,
  7. Qualitätsmanagement,
  8. Prüfen und Messen,
  9. Fügen,
  10. manuelles Spanen und Umformen,
  11. maschinelles Bearbeiten,
  12. Instandhalten und Warten von Betriebsmitteln,
  13. Schweißen, thermisches Trennen,
  14. manuelles und maschinelles Umformen von Blechen und Profilen,
  15. Elektrotechnik,
  16. Behandeln und Schützen von Oberflächen
  17. Transportieren von Bauteilen und Baugruppen,
  18. Demontieren und Montieren von Bauteilen und Baugruppen.

Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1. In der Fachrichtung Konstruktionstechnik:

  1. Montieren und Prüfen von hydraulischen, pneumatischen und elektrotechnischen Bauteilen
  2. Einrichten von Arbeitsplätzen an Baustellen
  3. Herstellen von Metall- oder Stahlbaukonstruktionen
  4. Herstellen und Befestigen von Bauteilen und Bauelementen an Bauwerken
  5. Montieren und Demontieren von Metall- oder Stahlbaukonstruktionen
  6. Montieren, Prüfen und Einstellen von Systemen
  7. Instandhalten von Konstruktionen des Metall- oder Stahlbaus

2. In der Fachrichtung Metallgestaltung:

  1. Herstellen von Flächen und Körpern durch Treiben
  2. Handhaben von Schmiedefeuern und schmiedbaren Werkstoffen
  3. Herstellen von Schmiedeteilen durch manuelles Schmieden
  4. Herstellen von Schmiedeteilen durch maschinelles Schmieden
  5. Herstellen und Instandhalten von Werkzeugen und Hilfswerkzeugen zum Schmieden
  6. Herstellen und Montieren von Bauteilen
  7. Gestalten von Oberflächen
  8. Befestigen von Bauteilen
3. In der Fachrichtung Nutzfahrzeugbau:
  1. Elektrik und Elektronik
  2. Hydraulik, Pneumatik
  3. Herstellen und Umbauen von Karosserie, Fahrzeugrahmen und Aufbauten
  4. Einbauen, Einstellen und Anschließen von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen sowie elektrischen und elektronischen Systemen und Anlagen
  5. Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen
  6. Eingrenzen, Bestimmen und Beurteilen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen
  7. Warten und Instandsetzen von Systemen und Anlagen
  8. Prüfen und Instandsetzen von Karosserie, Fahrzeugrahmen und Aufbauten
  9. Prüfen, Bearbeiten und Schützen von Oberflächen
  10. Kontrollieren der durchgeführten Arbeiten unter Einbeziehung angrenzender Bereiche

Ihr Ansprechpartner im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Kontakt per Telefon: Wählen Sie bitte 0228 107- und dann die Durchwahlnummer.
Kontakt per E-Mail: Bitte an [Nachname (Umlaute als ae,oe,ue)] @bibb.de.

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt sind:

Arbeitgeber

Kuratorium der Deutschen Wirtschaft
für Berufsbildung (KWB)
Baunscheidtstr. 2 
53113 Bonn

Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstrasse 20/21
10117 Berlin

Bundesverband Metall
Ruhrallee 12
45138 Essen

Arbeitnehmer

Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB)
Bundesvorstand - Abt. Berufliche Bildung -
Bergstr. 29- 30
10178 Berlin

IG Metall Vorstand
Abt. Berufsbildung -
Lyoner Str. 32
60528 Frankfurt

Bund:

Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie
Referat II B 6
Villemombler Str. 76
53123 Bonn

Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Referat 222
53170 Bonn

Länder:

Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Lennéstr. 6
53113 Bonn

Ministerium für Kultur, Jugend und Sport
Baden- Württemberg
Königstr. 44 (Neue Kanzlei)
70173 Stuttgart

Hinweise (u.a. Verbindung zu anderen Berufen)

Die Zuordnung des Metallbauers zur Berufsgruppe Metallbau- und Installationstechnik wird durch die fachliche Nähe bestimmt.

Vorgesehen ist zu prüfen, ob die überarbeitete Berufliche Grundbildung Metall für weitere z. B. Sanitär- Heizung- Klima- Berufe gelten könnte.

Berufsklassifikation

Bundesanstalt für Arbeit

Statistisches Bundesamt

Infos/Grafiken/ Veröffentlichungen

Anerkennungsdatum / Quelle
Verordnung über die Berufsausbildung zum
Metallbauer/zur Metallbauerin, Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 46 vom Juli 2002, S. 2534. Bundesanzeiger Jahrgang 54, Nr. 192a vom 15. Oktober 2002.

Den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf  zum Metallbauer/zur Metallbauerin finden Sie als download-Text auf den Internet-Seiten der Kultusministerkonferenz.

 


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Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn
Tel 0228/107-0, Fax 0228/107-2977
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