aweb_ss.gif (597 Byte)Ausbildungsberufe


Ausbildungsberufsbezeichnung

Bestattungsfachkraft

Ausbildungsbereich:

Handel, Handwerk und öffentlicher Dienst

Zur Neuordnung von 2003:

Auf Grundlage einer vom Bundesinstitut für Berufsbildung erstellten Evaluation im Bestattungsgewerbe und bei den Friedhofsverwaltungen ist mit den Sozialpartnern eine Ausbildungsordnung für diesen neuen Beruf erarbeitet worden.

Struktur des Ausbildungsberufs:

Monoberuf

Inkrafttreten: 01.August 2003

Ausbildungsprofil/Ausbildungsberufsbild

1. Berufsbezeichnung

Bestattungsfachkraft

2. Ausbildungsdauer

3 Jahre

Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

3. Arbeitsgebiet

Bestattungsfachkräfte arbeiten in Bestattungsunternehmen sowie in Friedhofsverwaltungen, bei letzteren in erster Linie auf den entsprechenden Friedhöfen.

4. Berufliche Qualifikationen

Bestattungsfachkräfte

  • beachten einschlägige Rechtsvorschriften, Normen und Sicherheitsbestimmungen sowie Riten und Gebräuche
  • arbeiten selbstständig und im Team
  • stimmen ihre Arbeiten mit den übrigen betrieblichen und außerbetrieblichen Beteiligten ab
  • arbeiten kundenorientiert und nutzen moderne Informations- und Kommunikationstechniken
  • planen Arbeitsabläufe, kontrollieren und beurteilen Arbeitsergebnisse, bearbeiten Verwaltungsvorgänge, wirken bei der Kostenermittlung mit und wenden qualitätssichernde Maßnahmen sowie Maßnahmen des Gesundheitsschutzes an,
  • fertigen und wenden technische Unterlagen an,
  • handhaben und warten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen,
  • be- und verarbeiten Werk- und Hilfsstoffe,
  • nehmen Bestattungsaufträge entgegen und bearbeiten sie,
  • beachten Verfügungen zur Bestattung und sind in der Lage Angehörigen unter Berücksichtigung der jeweiligen Trauersituation zu betreuen, zu beraten sowie (trauerpsychologische Maßnahmen) anzuwenden und über Möglichkeiten der organisatorischen und psychologischen Betreuung zu informieren,
  • führen friedhofstechnische Arbeiten durch,
  • versorgen Verstorbene nach hygienischen und thanatopraktischen Grundsätzen,
  • sorgen für Verstobene, indem sie sie überführen, aufbewahren und aufbahren
  • wirken bei der Durchführung der Bestattung mit,
  • informieren über Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge, unterbreiten hierüber Angebote und erläutern Finanzierungsmöglichkeiten.

Inhalte der Berufsausbildung:

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht

2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes

3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

4. Umweltschutz

5. Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken

6. Berufsbezogene Rechtsvorschriften, Normen und technische Unterlagen

7. Planen von Arbeitsabläufen, Ausführen von Geschäfts- und Verwaltungsvorgängen

8. Riten und Gebräuche

9. Handhabung und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen

10. Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen, Durchführen warenkundlicher Arbeiten

11. Bearbeiten von Bestattungsaufträgen

12. Durchführen von Trauerfeiern und Bestattungen

13. Qualitätssichernde Maßnahmen und Kundenorientierung

14. Psychologische Maßnahmen

15. Bestattungsvorsorge

Ansprechpartner im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Kontakt per Telefon: Wählen Sie bitte 0228 107- und dann die Durchwahlnummer.
Kontakt per E-Mail: Bitte an [Nachname (Umlaute als ae,oe,ue)] @bibb.de.

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt sind:

Arbeitgeber

Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung
Ollenhauer Str. 4
53113 Bonn

Arbeitnehmer

Deutscher Gewerkschaftsbund
-Bundesvorstand- Abt. Berufliche Bildung
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin

Ver.di Bundesverwaltung
Ressort 19
Potsdamer Platz 10
10785 Berlin

Bund

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Hannoversche Str. 28-30
10115 Berlin

Länder

Sekretariat der Ständigen Konferenz
Der Kultusminister der Länder in der
Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Kultusministerium des Landes Hessen
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden

Hinweise (u.a. Verbindung zu anderen Berufen)

Berufsklassifikation

Bundesanstalt für Arbeit

Statistisches Bundesamt

Infos/Grafiken/Veröffentlichungen

Anerkennungsdatum / Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung zur Bestattungsfrachkraft, Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 32 vom 14. Juli 2003, S. 1264, Bundesanzeiger Jahrgang 55, Nr. 191a vom 14.10.2003.

Den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf "Bestattungsfachkraft" finden Sie als download-Text auf den Internet-Seiten der Kultusministerkonferenz.


BIBB - Bundesinstitut für Berufsbildung 
Robert-Schuman-Platz 3,
53175 Bonn
Tel 0228/107-0, Fax 0228/107-2977
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