Ausbildungsberufsbezeichnung
Elektroniker für Betriebstechnik/Elektronikerin für BetriebstechnikAusbildungsbereich
Industrie und Handel
Ausbildungsdauer
3 1/2 Jahre
Struktur des Ausbildungsberufs
Monoberuf mit Differenzierungsmöglichkeiten durch Wahl-Einsatzfelder
Zur Neuordnung von 2003
Dieser Ausbildungsberuf ist der Nachfolgeberuf des bisherigen Ausbildungsberufs Energieelektroniker/Energieelektronikerin. Neu ist die Verstärkung der Kommunikationstechnik. Neu ist ebenfalls die in den Ausbildungsvorschriften verankerte verstärkte IT-Kompetenz, eine betriebswirtschaftliche Kompetenz, das Arbeiten mit englischsprachigen Unterlagen und das Kommunizieren in Englisch.
Wie allen anderen neuen Elektroberufe hat auch dieser Ausbildungsberuf
Inkrafttreten: 01. August 2003
Ausbildungsprofil/Ausbildungsberufsbild
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1. Berufsbezeichnung: Elektroniker für
Betriebstechnik/ 2. Ausbildungsdauer: 3 ½ Jahre Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt. 3. Arbeitsgebiet: Elektroniker für Betriebstechnik/Elektronikerinnen für Betriebstechnik montieren Systeme/Anlagen der Energieversorgungstechnik, der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, der Kommunikationstechnik, der Meldetechnik, der Antriebstechnik sowie der Beleuchtungstechnik, nehmen sie in Betrieb und halten sie in Stand. Weitere Aufgaben sind das Betreiben dieser Anlagen. Typische Einsatzfelder sind Energieverteilungsanlagen und -netze, Gebäudeinstallationen und -netze, Betriebsanlagen, Produktions- und verfahrenstechnische Anlagen, Schalt- und Steueranlagen sowie elektrotechnische Ausrüstungen. Elektroniker/Elektronikerinnen für Betriebstechnik üben ihre Tätigkeiten unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen selbständig aus und stimmen ihre Arbeit mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab. Dabei arbeiten sie häufig im Team. Sie sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften . 4. Berufliche Qualifikationen: Elektroniker/Elektronikerinnen für Betriebstechnik
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Inhalte der Berufsausbildung:
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4. Umweltschutz,
5. Betriebliche und technische Kommunikation,
6. Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse,
7. Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel,
8. Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen,
9. Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln,
10. Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen,
11. Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen,
12. Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung,
13. Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen,
14. Konfigurieren und Programmieren von Steuerungen,
15. Inbetriebnehmen von Anlagen oder Systemen,
16. Technischer Service und Betrieb,
17. Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzfeld.
Die Qualifikationen sind in einem der folgenden Einsatzfelder anzuwenden und zu vertiefen:
1. Energieverteilungsanlagen/-netze,
2. Gebäudeinstallationen/-netze,
3. Betriebsanlagen, Betriebsausrüstungen,
4. Produktions-/ verfahrenstechnische Anlagen,
5. Schalt- und Steueranlagen,
6. Elektrotechnische Ausrüstungen.
Das Einsatzfeld wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt. Es können auch andere Einsatzfelder zugrunde gelegt werden, wenn die zu vermittelnden Qualifikationen in Breite und Tiefe gleichwertig sind.
Ansprechpartner/Ansprechpartnerin im BIBB
Liste
der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Kontakt per Telefon: Wählen Sie bitte 0228 107- und dann die
Durchwahlnummer.
Kontakt per E-Mail: Bitte an [Nachname (Umlaute als ae,oe,ue)] @bibb.de.
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Bund
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Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Hannoversche Str. 28-30
10115 Berlin
Länder
Hinweise (u.a. Verbindungen zu anderen Berufen)
Berufsfeldzuordnung
Infos / Grafiken / Veröffentlichungen
Anerkennungsdatum / Quelle
Verordnung über die Berufsausbildung
in den industriellen Elektroberufen, Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 31 vom 11. Juli 2003, S. 1144Den Rahmenlehrplan für d
ie Ausbildungsberufe in den industriellen Elektroberufen finden Sie als download-Text auf den Internet-Seiten der Kultusministerkonferenz.| BIBB
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