Ausbildungsberufsbezeichnung
Elektroniker/Elektronikerin
Ausbildungsbereich
Handwerk
Ausbildungsdauer
3 1/2 Jahre
Struktur des Ausbildungsberufs
Ausbildungsberuf mit Spezialisierung in drei Fachrichtungen:
1. Energie- und Gebäudetechnik
2. Automatisierungstechnik
3. Informations- und Telekommunikationstechnik
Zur Neuordnung von 2003:
Durch den Gesetzgeber wurden die Handwerke Elektroinstallateur/Elektroinstallateurin, Elektromechaniker/Elektromechanikerin und Fernmeldeanlagenelektroniker/Fernmeldeanlagenelektronikerin zusammengefasst zu einem neuen Handwerk Elektrotechniker/Elektrotechnikerin. Durch diese Zusammenfassung konnten die bisherigen Ausbildungsberufe in den drei Handwerken ebenfalls zusammengefasst und neu ausdifferenziert werden. Der Ausbildungsberuf Elektroniker/Elektronikerin ist der Beruf, der den bisherigen Ausbildungsberufen Elektroinstallateur/Elektroinstallateurin und Fernmeldeanlagenelektroniker/Fernmeldeanlagenelektronikerin am Nächsten steht. Aber auch Elektromechanikerbetriebe, die Kundenaufträge in der Automatisierungstechnik ausführen, können in diesem Beruf ausbilden. Absolventen/Absolventinnen dieses Berufes sind im Anlagenbau und in der Anlageninstandhaltung tätig. Der Ausbildungsberuf Elektroniker/Elektronikerin mit seinen drei Fachrichtungen deckt alle Arten von elektrischen Anlagen ab - von der Energie- bis zur Datentechnik.
Neu ist ebenfalls die in den Ausbildungsvorschriften verankerte verstärkte IT-Kompetenz, das Arbeiten mit englischsprachigen Unterlagen und das Kommunizieren in Englisch. Gleichzeitig ist der Absolvent/die Absolventin dieser Ausbildung kompetent im Umgang mit Kunden, sowie in der Abwicklung von Kundenaufträgen.
Inkrafttreten: 01. August 2003
Ausbildungsprofil
| 1. Berufsbezeichnung:
Elektroniker/Elektronikerin in den Fachrichtungen:
2. Ausbildungsdauer: 3 ½ Jahre Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt. 3. Arbeitsgebiet: Elektroniker/Elektronikerinnen sind in der Errichtung und im Service von elektrischen Anlagen der Energie-, Gebäude-, Infrastruktur-, Automatisierungs-, Informations- und Kommunikationstechnik tätig. Elektroniker/Elektronikerinnen üben ihre Tätigkeiten unter Beachtung ökonomischer und ökologischer Aspekte sowie der einschlägigen technischen Regeln selbständig aus. Sie sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften. 4. Berufliche Qualifikationen: Elektroniker/Elektronikerinnen
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Ausbildungsberufsbild
Inhalte der Berufsausbildung:
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4. Umweltschutz,
5. betriebliche und technische Kommunikation,
6. Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse, Qualitätsmanagement,
7. Beraten und Betreuen von Kunden, Verkauf,
8. Einrichten des Arbeitsplatzes,
9. Konzipieren von Systemen,
10. Montieren und Installieren,
11. Installieren von Systemkomponenten und Netzwerken,
12. Messen und Analysieren,
13. Prüfen der Schutzmaßnahmen,
14. Aufbauen und Prüfen von Steuerungen,
15. Durchführen von Serviceleistungen,
16. Analysieren von Fehlern und Instandhalten von Geräten und Systemen.
Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik sind über die genannten Fertigkeiten und Kenntnisse hinaus mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1. Installieren und Inbetriebnehmen von Energiewandlungssystemen und ihren Leiteinrichtungen,
2. Aufstellen und in Betriebnehmen von Geräten,
3. Installieren und Konfigurieren von Gebäudeleit- und Fernwirkeinrichtungen,
4. Installieren und Prüfen von Antennen- und Breitbandkommunikationsanlagen,
5. Prüfen und Instandhalten von gebäudetechnischen Systemen.
Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Automatisierungstechnik sind über die genannten Fertigkeiten und Kenntnisse hinaus mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1. Installieren und Inbetriebnehmen von Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen,
2. Konfigurieren und Programmieren von Automatisierungssystemen,
3. Prüfen und Instandhalten von automatisierten Systemen.
Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Informations- und Telekommunikationstechnik sind über die genannten Fertigkeiten und Kenntnisse hinaus mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1. Installieren und Inbetriebnehmen von Sicherheits- und Kommunikationssystemen,
2. Installieren und Konfigurieren von Gebäudeleit- und Fernwirkeinrichtungen,
3. Installieren, Parametrieren und Testen von Software,
4. Prüfen und Instandhalten von Informations- und Telekommunikationssystemen.
Ansprechpartner/Ansprechpartnerin im BIBB
Liste
der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Kontakt per Telefon: Wählen Sie bitte 0228 107- und dann die
Durchwahlnummer.
Kontakt per E-Mail: Bitte an [Nachname (Umlaute als ae,oe,ue)] @bibb.de.
Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren:
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Bund
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Hannoversche Str. 28-30
10115 Berlin
Länder
Hinweise (u.a. Verbindungen zu anderen Berufen)
Berufsfeldzuordnung
Infos / Grafiken / Veröffentlichungen
Anerkennungsdatum / Quelle
Verordnung über die Berufsausbildung zu
m Elektroniker/zur Elektronikerin, Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 31 vom 11. Juli 2003, S. 1228Den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf "Elektroniker/Elektronikerin" finden Sie als download-Text auf den Internet-Seiten der Kultusministerkonferenz.
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