Ausbildungsberufsbezeichnung
Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in
Ausbildungsbereich
Handwerk und Industrie
Struktur des Ausbildungsberufs
Ausbildungsberuf mit drei Fachrichtungen:
1. Karosserieinstandhaltungstechnik
2. Karosseriebautechnik
3. Fahrzeugbautechnik
Ausbildungsdauer
3 ½ Jahre
Was ist neu?
Durch die Änderung der
Handwerksordnung wurden die Handwerke Wagner/Wagnerin sowie Karosserie- und
Fahrzeugbauer/Karosserie- und Fahrzeugbauerin zu einem Handwerk zusammengefasst.
Dies sollte seine Entsprechung auch in der neuen Ausbildungsordnung finden. Der
Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/die Karosserie- und
Fahrzeugbaumechanikerin kann zukünftig in drei Fachrichtungen sowohl vom
Handwerk als auch von der Industrie ausgebildet werden (hinzugekommenen ist die
Fachrichtung Karosserieinstandhaltung).
Der Beruf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/Karosserie- und
Fahrzeugbaumechanikerin ist dem neu geschaffenen Berufsfeld
"Fahrzeugtechnik" zugeordnet.
Seit Jahren ist in der KFZ-Branche ein starker Anstieg elektronischer Bauteile und Baugruppen zu verzeichnen, dies erfordert neue diagnostische und problemlösende Kompetenzen. Des Weiteren hat die Anwendung von Qualitätsmanagementsystemen und die Kundenorientierung in den Betrieben einen höheren Stellenwert eingenommen. Um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen, wurden folgende neue Qualifikationen in die Ausbildung aufgenommen:
In Kraft seit: 01. August 2003
Ausbildungsprofil/Ausbildungsberufsbild
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1. Berufsbezeichnung: Karosserie- und
Fahrzeugbaumechaniker/ 2. Ausbildungsdauer: 3 ½ Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufschule 3. Arbeitsgebiet: Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker fertigen vor allem Fahrzeugaufbauten und Karosserieteile oder reparieren diese. Sie üben ihre Tätigkeiten im Handwerk und in der Industrie aus, bei Nutzfahrzeugherstellern oder entsprechenden Reparaturbetrieben und Spezialwerkstätten des Karosseriebaus. Dort sind sie vorwiegend in Werkhallen und Werkstätten tätig. Sie führen ihre Arbeit unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen selbständig nach Unterlagen und Anweisungen aus. Dabei arbeiten sie häufig im Team. Sie stimmen ihre Arbeit mit vor- und nachgelagerten Gewerken ab. Sie planen und steuern ihre Arbeitsabläufe, kontrollieren und beurteilen Arbeitsergebnisse und wenden Qualitätsmanagementsysteme an. Sie führen Wartungs- und Einstellarbeiten durch, beraten und betreuen Kunden in Bezug auf Produkte und Dienstleistungen des Betriebes unter Beachtung ökologischer und ökonomischer Aspekte. 4. Berufliche Qualifikationen: Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerinnen in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik
Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerinnen in der Fachrichtung Karosseriebautechnik
Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerinnen in der Fachrichtung Fahrzeugbautechnik
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Inhalte der Berufsausbildung:
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4. Umweltschutz,
5. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse,
6. Qualitätsmanagement,
7. Messen und Prüfen an Systemen,
8. Betriebliche und technische Kommunikation,
9. Kommunikation mit internen und externen Kunden,
10. Bedienen von Fahrzeugen und Systemen,
11. Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen und Systemen sowie von Betriebseinrichtungen,
12. Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,
13. Messen, Prüfen und Einstellen,
14. Handhaben von Werkzeugen und Maschinen, Be- und Verarbeitung von Halbzeugen und Bauteilen,
15. Aufbereiten und Schützen von Oberflächen.
Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
A in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik:
1. Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen und Systemen,
2. Instandhalten von Karosserien, Fahrzeugrahmen, Aufbauten und Fahrgestellen,
3. Schadensumfang beurteilen, Fehler, Mängel und deren Ursachen feststellen,
4. Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen,
5. Herstellen, Prüfen und Schützen von Oberflächen,
6. Kontrollieren und Dokumentieren, Fahrzeug übergeben.
B in der Fachrichtung Karosseriebautechnik:
1. Konstruieren, Herstellen, Ein-, Auf und Umbauen von Karosserien, Karosserieteilen und Aufbauten, sowie deren Instandhaltung,
2. Prüf- und Einstellarbeiten an Karosserien, Karosserieteilen und Aufbauten,
3. Demontieren und Montieren von Bauteilen und Baugruppen, Ausrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen,
4. Installieren und in Betrieb nehmen von Systemen und Anlagen,
5. Beurteilen von Schäden, Feststellen der Ursachen,
6. Herstellen, Prüfen und Schützen von Oberflächen,
7. Kontrollieren und Dokumentieren, Fahrzeug übergeben.
C in der Fachrichtung Fahrzeugbautechnik:
1. Konstruieren, Herstellen und Umbauen von Fahrzeugrahmen, Fahrzeugbauteilen und Fahrgestellen,
2. Prüf- und Einstellarbeiten an Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und Aufbauten,
3. Aus- und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen,
4. Fehler, Störungen, Schäden und deren Ursachen feststellen,
5. Demontieren, Montieren und Instandhalten von Bauteilen und Baugruppen,
6. Prüfen, Bearbeiten und Schützen von Oberflächen,
7. Kontrollieren und Dokumentieren, Fahrzeuge übergeben.
Ansprechpartnerin im BIBB
Liste
der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Kontakt per Telefon: Wählen Sie bitte 0228 107- und dann die
Durchwahlnummer.
Kontakt per E-Mail: Bitte an [Nachname (Umlaute als ae,oe,ue)] @bibb.de.
Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren:
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Bund
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Hannoversche Str. 28-30
10115 Berlin
Länder
Hinweise (u.a. Verbindungen zu anderen Berufen)
Berufsfeldzuordnung
Infos / Grafiken / Veröffentlichungen
Anerkennungsdatum / Quelle
Verordnung über die Berufsausbildung zum
Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik/zur Mechanikerin für Karrosserieinstandhaltungstechnik, Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 38 vom 31. Juli 2003, S. 1542| BIBB
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