aweb_ss.gif (597 Byte) Ausbildungsberufe


Ausbildungsberufsbezeichnung

Fahrzeuginnenausstatter/Fahrzeuginnenausstatterin

Ausbildungsbereich

Industrie und Handel

Struktur des Ausbildungsberufs:

Monoberuf

Zur Neuordnung von 2003:

Mit der neuen Berufsbezeichnung "Fahrzeuginnenausstatter/Fahrzeuginnenausstatterin" wird die Bezeichnung des bisherigen Berufsbildes des Fahrzeugpolsterers abgelöst.

Gerechtfertigt ist dies vor allem durch die neuen beruflichen Qualifikationen. Es geht nicht mehr hauptsächlich um die Verarbeitung von Bezugsstoffen für die Ausstattung und Ausrüstung von Kraftfahrzeugen, oder um das Instandsetzen und Pflegen von Polstern oder um das Anfertigen von Polstern, sondern auch um

Inkrafttreten: 01. August 2003

Ausbildungsprofil/Ausbildungsberufsbild  

1. Berufsbezeichnung:

Fahrzeuginnenausstatter/Fahrzeuginnenausstatterin

2. Ausbildungsdauer:

3 Jahre.

Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufschule

3. Arbeitsgebiet:

Fahrzeuginnenausstatter/Fahrzeuginnenausstatterinnen arbeiten häufig im Team und stimmen ihre Arbeit mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab. Sie be- und verarbeiten Fahrzeuginnenausstattungsteile in Einzel- und Serienanfertigung, in Handarbeit oder maschineller Fertigung. Sie fertigen (montieren) Sitze, Verkleidungen sowie Inneneinbauteile, pflegen diese und halten sie instand.

Dabei führen sie qualitätssichernde Maßnahmen durch; an der kontinuierlichen Verbesserung von Prozessabläufen sind sie beteiligt.

4. Berufliche Qualifikationen:

Fahrzeuginnenausstatter/innen führen Arbeitsaufträge selbständig und im Team unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen auf der Grundlage von technischen Unterlagen durch. Sie beschaffen Informationen, planen und koordinieren ihre Arbeit. Sie stimmen sich mit Vorgesetzten, Arbeitskollegen und -kolleginnen sowie mit anderen Arbeitsbereichen unter Berücksichtigung der Kundenanforderungen ab. Dabei ergreifen sie Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zur Arbeitssicherung sowie zum Gesundheits- und Umweltschutz.

Es kommen die folgenden während der Berufsausbildung erworbenen Qualifikationen zur Anwendung:

  • Auswählen, Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen nach Verwendungszweck, Verarbeitungsmöglichkeit und Wirtschaftlichkeit,
  • Vorrichten, Bedienen und Überwachen von Maschinen und Anlagen,
  • Konfektionieren, Gestalten, Kaschieren und Nähen von Oberflächen,
  • Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Bewerten von Arbeitsergebnissen,
  • Beurteilen der Qualität und Ergreifen von qualitätssichernden Maßnahmen.

 

Inhalte der Berufsausbildung:

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,

2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

4. Umweltschutz,

5. Technische Kommunikation, Anwenden und Erstellen technischer Unterlagen,

6. Planen und Steuern von Arbeitsabläufen, Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse,

7. Warten und Instandhalten von Betriebsmitteln,

8. Auswählen, Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen,

9. Messen und Prüfen,

10. Einrichten von Maschinen und Anlagen,

11. Montieren von Bauteilen und Baugruppen, Prüfen und Einstellen von Funktionen,

12. Einbauen und Prüfen steuerungstechnischer Elemente, Verlegen elektrischer und pneumatischer Leitungen,

13. Konfektionieren von Polster- und Dämmstoffen, Anfertigen von Schablonen, Vorrichten und Zuschneiden der Werkstoffe,

14. Gestalten, Kaschieren und Bearbeiten von Oberflächen,

15. Grundlagen der rechnergestützten Produktion, Sichern und Überwachen der Prozessabläufe,

16. Aufbau und Bezug von Fahrzeugausstattungsteilen,

17. Instandsetzen von Fahrzeugausstattungsteilen,

18. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.

Ansprechpartner/-in im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Kontakt per Telefon: Wählen Sie bitte 0228 107- und dann die Durchwahlnummer.
Kontakt per E-Mail: Bitte an [Nachname (Umlaute als ae,oe,ue)] @bibb.de.

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren:

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

Bund

Länder

Hinweise (u.a. Verbindungen zu anderen Berufen)

Berufsfeldzuordnung 

Infos / Grafiken / Veröffentlichungen 

Anerkennungsdatum / Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrzeuginnenausstatter/Fahrzeuginnenausstatterin, Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 37 vom 24. Juli 2003, S. 1512


BIBB - Bundesinstitut für Berufsbildung 
Robert-Schuman-Platz 3,
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