aweb_ss.gif (597 Byte) Ausbildungsberufe


Ausbildungsberufsbezeichnung

Fahrzeuglackierer / Fahrzeuglackiererin

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsbereich

Handwerk und Industrie

Struktur des Ausbildungsberufs

Monoberuf

Neuordnung von 2003

Dieser neue Ausbildungsberuf wurde im Zusammenhang mit der Neuordnung der Verordnung über die Berufsbildung zum Maler und Lackierer vom 23. Juni 1975 mit den zuständigen Sozialparteien im Bundesinstitut für Berufsbildung entwickelt. Die o.a. Verordnung berücksichtigte in einem der beiden Schwerpunkte die Spezialisierung zum Fahrzeuglackierer. Mit der vorliegenden Verordnung ist für den Schwerpunkt Fahrzeuglackierung ein eigenständiger, monostrukturierter Ausbildungsgang geschaffen worden. Der Ausbildungsberuf ist dem Berufsfeld Farbtechnik und Raumgestaltung entsprechend der Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung zugeordnet worden. Ausbildungsberufsbild, Prüfungsanforderungen für die Zwischen- und Gesellenprüfung sowie die Lerninhalte entsprechen den heutigen Standards bzw. dem Anforderungsprofil dieses Wirtschaftsbereiches. Zur Ergänzung und Vertiefung entsprechender Ausbildungsinhalte kann während einer Dauer von acht Wochen eine überbetriebliche Ausbildung erfolgen, sofern dies nicht im Ausbildungsbetrieb durchgeführt werden kann. Die Ausbildungsordnung gilt gleichermaßen für das Handwerk gemäß § 25 HWO und für die Industrie nach § 25 BBiG.

Inkrafttreten: 1. August 2003

 Ausbildungsprofil 

1. Berufsbezeichnung:

Fahrzeuglackierer / Fahrzeuglackiererin

2. Ausbildungsdauer:

3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

3. Arbeitsgebiet: 

Fahrzeuglackierer und Fahrzeuglackiererinnen gestalten Oberflächen; sie stellen Oberflächenbeschichtungen und Applikationen an Fahrzeugen, Aufbauten, Objekten, Einzel- und Serienteilen sowohl bei der Neufertigung als auch bei der Instandsetzung her. Sie reparieren, montieren und demontieren Bauteile und Systeme.

4. Berufliche Qualifikationen: 

Fahrzeuglackierer und Fahrzeuglackiererinnen führen ihre Arbeiten selbstständig und kundenorientiert auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen allein und im Team durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, legen die Arbeitsschritte und die benötigten Materialien fest. Sie ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz am Arbeitsplatz. Sie führen Gespräche mit Kunden, prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch und erfassen Mengen und Zeitaufwand zur Berechnung der erbrachten Leistungen.

Fahrzeuglackierer und Fahrzeuglackiererinnen

  • prüfen und bewerten Untergründe und bereiten sie für die Endbeschichtung vor,
  • führen Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen durch,
  • beschichten, behandeln und gestalten Oberflächen,
  • stellen Beschriftungen, Design und Effektlackierungen her,
  • halten und setzen Oberflächen in Stand,
  • prüfen elektrische, elektronische, pneumatische und hydraulische Bauteile und Systeme auf Funktion,
  • führen Demontage- und Montagearbeiten durch, sowie Verglasungen an Fahrzeugen aus
  • führen Instandsetzungsarbeiten an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen durch,
  • führen Messungen durch und dokumentieren die Ergebnisse,
  • wählen Geräte, Werkzeuge, Maschinen und Anlagen für den Arbeitsauftrag aus, richten diese ein, bedienen sie und halten sie in Stand,
  • bearbeiten Werkstoffe und Bauteile.

 

Inhalte der Berufsausbildung

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

  1. Berufsbildung, Arbeitsrecht und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz,
  5. Kundenorientierung,
  6. Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
  7. Auftragsübernahme, Planung, Vorbereitung und Organisation von Arbeitsaufgaben, Arbeiten im Team,
  8. Einrichten von Arbeitsplätzen,
  9. Bedienen und in Stand halten von Geräten, Werkzeugen, Maschinen und Anlagen,
  10. Be- und Verarbeiten von Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffen sowie von Bauteilen,
  11. Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen,
  12. Herstellen, Bearbeiten, Behandeln und Gestalten von Oberflächen,
  13. Ausführen von Demontage- und Montagearbeiten,
  14. Herstellen von Beschriftungen, Design- und Effektlackierungen,
  15. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.

 

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren:

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

Bund

Länder

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Kontakt per Telefon: Wählen Sie bitte 0228 107- und dann die Durchwahlnummer.
Kontakt per E-Mail: Bitte an [Nachname (Umlaute als ae,oe,ue)] @bibb.de.

Hinweise (u.a. Verbindungen zu anderen Berufen)

Berufsfeldzuordnung

Berufsfeld IX

Farbtechnik und Raumgestaltung

Infos / Grafiken / Veröffentlichungen 

Anerkennungsdatum / Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrzeuglackierer/zur Fahrzeuglackiererin, Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 30 vom 8. Juli 2003, S. 1083

Den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf "Fahrzeuglackierer/Fahrzeuglackiererin" finden Sie als download-Text auf den Internet-Seiten der Kultusministerkonferenz.


BIBB - Bundesinstitut für Berufsbildung 
Robert-Schuman-Platz 3,
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Tel 0228/107-0, Fax 0228/107-2977
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