Ausbildungsberufsbezeichnung
Fahrzeuglackierer / Fahrzeuglackiererin
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsbereich
Handwerk und Industrie
Struktur des Ausbildungsberufs
Monoberuf
Neuordnung von 2003
Dieser neue Ausbildungsberuf wurde im Zusammenhang mit der Neuordnung der Verordnung über die Berufsbildung zum Maler und Lackierer vom 23. Juni 1975 mit den zuständigen Sozialparteien im Bundesinstitut für Berufsbildung entwickelt. Die o.a. Verordnung berücksichtigte in einem der beiden Schwerpunkte die Spezialisierung zum Fahrzeuglackierer. Mit der vorliegenden Verordnung ist für den Schwerpunkt Fahrzeuglackierung ein eigenständiger, monostrukturierter Ausbildungsgang geschaffen worden. Der Ausbildungsberuf ist dem Berufsfeld Farbtechnik und Raumgestaltung entsprechend der Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung zugeordnet worden. Ausbildungsberufsbild, Prüfungsanforderungen für die Zwischen- und Gesellenprüfung sowie die Lerninhalte entsprechen den heutigen Standards bzw. dem Anforderungsprofil dieses Wirtschaftsbereiches. Zur Ergänzung und Vertiefung entsprechender Ausbildungsinhalte kann während einer Dauer von acht Wochen eine überbetriebliche Ausbildung erfolgen, sofern dies nicht im Ausbildungsbetrieb durchgeführt werden kann. Die Ausbildungsordnung gilt gleichermaßen für das Handwerk gemäß § 25 HWO und für die Industrie nach § 25 BBiG.
Inkrafttreten: 1. August 2003Ausbildungsprofil
|
1. Berufsbezeichnung: Fahrzeuglackierer / Fahrzeuglackiererin 2. Ausbildungsdauer: 3 Jahre 3. Arbeitsgebiet: Fahrzeuglackierer und Fahrzeuglackiererinnen gestalten Oberflächen; sie stellen Oberflächenbeschichtungen und Applikationen an Fahrzeugen, Aufbauten, Objekten, Einzel- und Serienteilen sowohl bei der Neufertigung als auch bei der Instandsetzung her. Sie reparieren, montieren und demontieren Bauteile und Systeme.4. Berufliche Qualifikationen: Fahrzeuglackierer und Fahrzeuglackiererinnen führen ihre Arbeiten selbstständig und kundenorientiert auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen allein und im Team durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, legen die Arbeitsschritte und die benötigten Materialien fest. Sie ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz am Arbeitsplatz. Sie führen Gespräche mit Kunden, prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch und erfassen Mengen und Zeitaufwand zur Berechnung der erbrachten Leistungen. Fahrzeuglackierer und Fahrzeuglackiererinnen
|
Inhalte der Berufsausbildung
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren:
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Bund
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Hannoversche Str. 28-30
10115 Berlin
Länder
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin im BIBB
Liste
der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Kontakt per Telefon: Wählen Sie bitte 0228 107- und dann die
Durchwahlnummer.
Kontakt per E-Mail: Bitte an [Nachname (Umlaute als ae,oe,ue)] @bibb.de.
Hinweise (u.a. Verbindungen zu anderen Berufen)
Berufsfeldzuordnung
Berufsfeld IX
Farbtechnik und Raumgestaltung
Infos / Grafiken / Veröffentlichungen
Anerkennungsdatum / Quelle
Verordnung über die Berufsausbildung zum
Fahrzeuglackierer/zur Fahrzeuglackiererin, Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 30 vom 8. Juli 2003, S. 1083Den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf "Fahrzeuglackierer/Fahrzeuglackiererin" finden Sie als download-Text auf den Internet-Seiten der Kultusministerkonferenz.
| BIBB
- Bundesinstitut für Berufsbildung Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn Tel 0228/107-0, Fax 0228/107-2977 |
Startseite |
